Stellungnahme zum Entwurf eines Landesgesetzes zum Maßregelvollzug in Rheinland-Pfalz
Zu dem Entwurf des Landesgesetzes über den Vollzug freiheitsentziehender Maßregeln (Maßregelvollzugsgesetz, MVollzG) nimmt die Sektion Rechtspsychologie im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) wie folgt Stellung.
In den letzten Jahren haben sich die rechtlichen und empirischen Rahmenbedingungen des Maßregelvollzugs erheblich geändert. Insbesondere der "Fall Mollath" und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Zwangsbehandlung untergebrachter Patienten haben eindringlich vor Augen geführt, dass diesbezüglich erheblicher Diskussions- und Reformbedarf besteht.