Stellungnahme zum Entwurf zur Änderung des Maßregelvollzuggesetzes in Hessen
Stellungnahme der Sektion Rechtspsychologie des Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) zum Gesetzentwurf der Hessischen Landesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Maßregelvollzugsgesetzes.
Im Jahr 2011 wurden durch zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts die Regelungen zu Zwangsbehandlungen im Maßregelvollzug in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg für verfassungswidrig erklärt. Die Zwangsbehandlung eines im Maßregelvollzug untergebrachten Patienten ist demnach nur auf Grundlage eines Gesetzes zulässig, durch das die Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines derartigen Eingriffs geregelt wird.