Stellungnahme zum Recht auf Klärung der eigenen biologischen Abstammung
Zu der Verfassungsbeschwerde 1 BvR 3309/13 vom 28.11.2013 nimmt die Sektion Rechtspsychologie im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) nach § 27a BVerfGG wie folgt Stellung.
Die Beschwerdeführerin begehrt die rechtsfolgenlose Klärung ihres biologischen Abstammungsverhältnisses durch Anwendung des § 1598 a BGB in verfassungskonformer Auslegung. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG sowie Art. 8 EMRK gewähre das Recht, die eigene biologische Abstammung zu erfahren.