Stellungnahme zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr für den Bereich der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung
Die von den MPU-Trägern zu tragenden Kosten werden schon lange nicht mehr durch die in der GebOSt festgelegten Gebühren gedeckt. Der Betrieb bzw. die Durchführung der MPU ist überhaupt nur noch möglich, weil an die freiberuflichen Gutachter Honorare gezahlt werden, die im Bereich eines Stundensatzes von nur ca. € 20 liegen, wohlgemerkt vor Steuern.