Stellungnahme zur psychischen Versorgung von Flüchtlingen
Welcher Behandlung bedürfen traumatisierte Flüchtlinge ohne sicheren Aufenthalt? Die Hamburger Behörde für Arbeit, Soziales und Familie meint, in der Regel sei keine Psychotherapie erforderlich, und falls im Ausnahmefall doch, so käme ausschließlich eine Kurzzeittherapie (25 Sitzungen) in Frage.
Diese Einschätzung der Behörden steht in deutlichen Widerspruch zu dem aktuellen klinischen Fachwissen in der Behandlung von Traumafolgestörungen, speziell der Posttraumatischen Belastungsstörung.