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FAQ Novellierung Psychotherapeutengesetz

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Der BDP beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die Novellierung des Psychotherapeutengesetzes.

  • Was will der BDP im Rahmen der Novellierung des Psychotherapeutengesetzes erreichen?

    Erhaltenswertes sichern: Die Einheit der Profession

    Verbesserungen festschreiben: Gleiche Zugangsbedingungen und Finanzierung der Ausbildung

    Der BDP hat sich jahrzehntelang für ein Psychotherapeutengesetz eingesetzt. Das Gesetz aus dem Jahr 1998 war ein aufwendig erstrittener Kompromiss, der die Arbeitsmöglichkeiten der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verbesserte. Schon wenig später wurde jedoch der Reformbedarf deutlich. 20 Jahre danach ist endlich eine Reform auf dem Weg. Sie soll gleiche Zugangsbedingungen in allen Bundesländern zur postgradualen Weiterbildungsphase ermöglichen und eine adäquate Bezahlung in dieser Phase sicherstellen. Im Herbst 2019 haben Bundestag und Bundesrat eine weitreichende Reform des Gesetzes zur Ausbildung von PsychotherapeutInnen (Psychotherapeutengesetz / PsychThG) beschlossen, die seit dem 1. September 2020 mit zwölfjähriger Übergangsfrist gültig ist.


  • Was bedeutet der Begriff "Direktstudium" in diesem Zusammenhang?

    Er meint je nach Position ganz Unterschiedliches: Zunächst wurde er von den Verfechtern eines eigenständigen Psychotherapiestudiums jenseits der Psychologie benutzt. Es wurde damit die Erwartung geweckt, schneller und einfacher Psychotherapeutin/Psychotherapeut werden zu können. Beides ist nicht der Fall.

    Mittlerweile wird der Begriff mehr und mehr benutzt, um ein Psychologiestudium zu beschreiben, das „direkt“ zur Approbation mit Studienabschluss führen soll. Die Approbation parallel zum Studienabschluss nach einer Staatsprüfung zu erteilen, entwertet die bisherige Approbation, die das Vorhandensein der Fachkunde signalisierte und damit die sozialrechtliche Zulassung ermöglichte. Damit ist die Gefahr einer Qualitätsminderung statt einer -erhöhung verbunden. Der BDP setzt sich dafür ein, dass die Approbation auch in Zukunft als hoher Qualitätsstandard erhalten bleibt.

    Ein großes Missverständnis ist, dass das „Direktstudium“ zu einer angemessenen Honorierung in der postgradualen Phase (Weiterbildungsphase zum Erwerb der Fachkunde) führe. Alle Fachverbände fordern gemeinsam, dass eine angemessene Bezahlung eingeführt werden soll, jedoch hat der Gesetzgeber sich hierzu noch nicht geäußert. Dieses zentrale Anliegen ist unabhängig von einem „Direktstudium“.


  • Warum ist ein Psychologiestudium mit den Grundlagenfächern der Psychologie zwingend?

    Breites fachliches Fundament im Bachelorstudium und Flexibilität der Entscheidung für eine Vertiefung nach dem Bachelorabschluss sichern.

    Die große Mehrzahl der Studieninteressierten am Fach Psychologie nennt ein unspezifisches Interesse an Psychotherapie vor der Einschreibung. Im Bachelorstudium lernen sie erst die Breite des Fachs kennen und fast die Hälfte der Bachelorabsolventinnen und -absolventen vertiefen anschließend ein anderes psychologisches Arbeitsfeld wie zum Beispiel Arbeits- und Organisationspsychologie, Schulpsychologie, Rechtspsychologie etc.. Dieser Orientierungsprozess findet im Bachelorstudium statt und wäre in einem Psychotherapie­studium nicht mehr möglich, weil entsprechende Studieninhalte fehlen. Des Weiteren wäre ein Bachelorabschluss in Psychotherapie nicht berufsqualifizierend in diesem höchst anspruchs­vollen Berufsfeld. Auch ein Übergang in andere psychologische Masterstudiengänge wäre kaum möglich, weil entsprechende Grundlagen fehlen würden.


  • Wie ist die Ausbildung derzeit geregelt?

    Es sollen für alle Altersgruppen vergleichbare wissenschaftliche Standards zugrunde gelegt werden und bundesweit einheitliche Zugangsbedingungen etabliert werden. Angehende Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sollen nach ihrem Studienabschluss in der Weiterbildungsphase einen Anspruch auf eine angemessene Honorierung haben.


  • Welche Bedeutung hat die Novellierung des Psychotherapeutengesetzes für nicht therapeutisch tätige?

    Sollte ein Psychotherapiestudium („Direktstudium“) neben dem Psychologiestudium eingeführt werden, besteht die große Gefahr, dass an den Hochschulen die notwendigen zusätzlichen Kapazitäten „aufkommensneutral“ auf Kosten der anderen psychologischen Fächer geschaffen werden müssen. Schätzungen belaufen sich auf ca. 300 Mio. Euro. 

    Die Bundespsychotherapeutenkammer setzt sich für eine Ausweitung des psychotherapeutischen Tätigkeitsfelds außerhalb der Heilkunde z.B. zur Gutachtenerstellung, Gesundheitsförderung etc. ein. So kann ein Verdrängungswettbewerb entstehen, der spezifisch für diese Arbeitsfelder qualifizierten Psychologinnen und Psychologen schaden und die Qualität psychologischen Handelns beeinträchtigen kann, wenn keine spezielle Ausbildung dafür vorliegt. Weiterhin können Auftraggeber und Kostenträger verleitet werden, einen „Approbationsvorbehalt“ einzuführen, d. h. eine Approbation nach stattlicher Prüfung auch in psychologischen Arbeitsfeldern zu fordern, die nicht der Heilkunde zuzurechnen sind und damit die Berufsfreiheit der Psychologinnen und Psychologen einschränken. Auftraggeber und Kostenträger orientieren sich gerne an formalen Abschlüssen, auch wenn die Approbation keinen Qualitätsnachweis außerhalb des psychotherapeutischen Arbeitsfelds darstellt.

    Der BDP setzt sich dafür ein, dass das heilkundliche Tätigkeitsfeld wie bisher von anderen psychologischen Tätigkeitsfeldern getrennt bleibt.


  • Wie sollte die psychotherapeutische Ausbildung aus Sicht des BDP zukünftig aufgebaut sein?

    Ein polyvalentes Bachelorstudium in Psychologie auf universitärem Niveau bildet die Basis. Die Bachelorphase (6 Semester) dient damit weiterhin zur Orientierung und ermöglicht eine Einmündung in die unterschiedlichen Arbeitsbereiche. Die anschließende Spezialisierung im Masterstudium in Klinischer Psychologie und Psychotherapie (4 Semester) auf universitärem Niveau ermöglicht eine Ausrichtung auf das Arbeitsfeld Psychotherapie. Durch den wissenschaftlichen Abschluss ist ein Übergang in den Beruf im klinisch-psychologischen Arbeitsfeld möglich.

    Für an einer psychotherapeutischen Tätigkeit Interessierte schließt sich die Weiterbildungsphase zum Erwerb der Fachkunde an (3 Jahre) mit einer der Qualifikation angemessenen Bezahlung. Nach dem Erwerb der Fachkunde und vertiefter praktischer Kenntnisse erfolgt die Approbation mit sozialrechtlicher Zulassung.

    Die Bundespsychotherapeutenkammer fordert dagegen eine fünfjährige Weiterbildung bis zur sozialrechtlichen Zulassung. Seit langem wird jedoch gefordert, Redundanzen in der Psychotherapeutenausbildung zu reduzieren. Wenn wie von Hochschulseite argumentiert, die verschiedenen psychotherapeutischen Verfahren schon zukünftig im Masterstudium hinreichend vermittelt werden können, wäre dies ein weiteres Argument dafür, die Gesamtzeit der Psychotherapieausbildung auf 8 Jahre (Vollzeit) zu beschränken.


  • Was spricht gegen eine Angleichung der Ausbildung an das Studium der Medizin?

    Die Qualität der Ausbildung in wissenschaftlicher Methodik im Psychologiestudium ist verglichen mit dem Medizinstudium deutlich höher.

    Dass das Medizinstudium alles andere als vorbildhaft für die psychologische Ausbildung ist, sei vorweg geschickt. Die anhaltende Diskussion um dessen Reformbedarf, was die Vermittlung von Fachkenntnissen und fehlenden Anwendungsbezug anbelangt, steht dafür. Die Qualität der Ausbildung in wissenschaftlicher Methodik im Psychologiestudium ist verglichen mit dem Medizinstudium deutlich höher. Alle die in Deutschland schwerwiegend erkrankt sind, wissen zwar, dass es höchst kompetente Ärztinnen und Ärzte in Deutschland gibt, nur wissen sie auch, wie schwierig es ist, diese in der großen Gruppe zu finden. Das spricht nicht für die Imitation des Medizinstudiums.

    Ein Staatsexamen ist eine hoheitliche Prüfung, die eine vergleichbare Qualität in unterschiedlichen Ausbildungseinrichtungen sicherstellen soll. Fachleute wissen zum einen, dass eine überschaubare Prüfung diese Anforderung kaum erfüllen kann. Zum anderen ist es eine staatliche Vorgabe, dass alle Studiengänge akkreditiert werden. Wenn dies mehr als formale Hürde ist, sollten die Abschlussprüfungen des Studiengangs aussagekräftig sein. Wozu dann noch eine zusätzliche staatliche Prüfung? Im Arbeitsentwurf des zukünftigen Psychotherapeutengesetzes aus 2017 ist sogar zu lesen, dass das Staatsexamen alleine entscheidet, ob jemand zur Weiterbildung zugelassen wird. Wenn dies ins Gesetz übernommen würde, hätte dies zur Folge, dazu alle Hochschulprüfungen nur noch bestanden werden müsste, das genaue Ergebnis zählt nicht mehr. Wie soll dadurch die Qualität des Studienabschlusses erhalten werden?


  • Warum Gleichstellung mit Ärztinnen und Ärzten?

    Die Gleichstellung hochqualifizierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit Medizinerinnen und Medizinern, was Status und Einkommen betrifft, ist ein langjähriges Ziel des BDP. Dazu muss der bisher eingeschlagene Weg, den Klientinnen und Klienten hochwertige Leistungen zu erbringen und sich als wesentlicher Teil des Gesundheitssystems weiter zu etablieren, fortgesetzt werden. Eine Imitation der Medizinausbildung mit der Abwertung der Approbation, die dann keine selbstverantwortliche Arbeit mit sozialrechtlicher Anerkennung mehr ermöglicht, liefert interessierten Kreisen eher Argumente, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten tariflich gegenüber der medizinischen Profession weiter abzustufen als einer Gleichstellung näher zu kommen.


  • Über welche Zeitläufe / Fristen sprechen wir hinsichtlich der Gesetzesnovellierung?

    Nach einer Verabschiedung des neuen Psychotherapeutengesetzes beginnt eine Übergangsfrist von 12 Jahren, in der die alten und neuen Bestimmungen nebeneinander existieren werden. Alle die heute unter dem noch geltenden Psychotherapeutengesetz ihr Studium beginnen werden dieses einschließlich der weiteren Ausbildung zur/zum Psycho­therapeutin/Psychotherapeuten noch abschließen können.


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