Ausschuss überweist Petition zur Förderung der psychotherapeutischen Weiterbildung an Bundestag
Großer Erfolg der gemeinsamen Anstrengung zur Regelung der Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung:
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags setzt sich für eine angemessene Förderfinanzierung der ambulanten und stationären psychotherapeutischen Weiterbildung ein. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen verabschiedete der Ausschuss die Beschlussempfehlung an den Bundestag, die Petition mit dem höchstmöglichen Votum „zur Berücksichtigung“ an die Bundesregierung zu überweisen (zur Kurzmeldung).
In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass der Petent darauf hingewiesen haben, "dass die Anzahl der Mitzeichnungen die gesellschaftliche Relevanz seiner Eingabe nachweise". Die Eingabe war mehr als 54.000mal mitgezeichnet worden (Interview mit dem Petent Felix Kiunke).
Ein breites Bündnis aus Studierenden der Psychologie und Psychotherapie, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung, staatlich anerkannten Ausbildungsstätten Hochschul-Lehrerinnen und -Lehrer, Psychotherapeutenkammern und Psychotherapeutenverbänden, forderte die Bundesregierung im Juni 2023 auf, die Finanzierung der Weiterbildung gesetzlich zu regeln und so für kommende Generationen von Absolvent*innen eine Planungssicherheit zu schaffen. Mehr Infos zum Bündnis erhalten Sie über diesen Link.