BDP erleichtert: Widerspruchregelung (Opt Out) im Europäischen Ge-sundheitsdatenraum (EHDS) bleibt bestehen
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Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) sowie dessen Fachsektion Psychologischer Psychotherapeut*innen (VPP) begrüßen die Entscheidung zur Beibehaltung der Widerspruchsregelung bei der Speicherung von Gesundheitsdaten in der elektronischen Gesundheitsakte (ePA) auch im Europäischen Raum für Gesundheitsdaten, die nun auch in den Trilog-Verhandlungen von Parlament, Kommission und Rat beschlossen wurden.
Der Verband hat den Gesetzgebungsprozess zur Speicherung und weiteren Nutzung von Gesundheitsdaten in Deutschland und Europa mit einem Positionspapier aktiv begleitet und in Stellungnahmen sowie in einem Brief an Abgeordnete im EP darauf hingewiesen, dass der Schutz von Patientendaten grundsätzlich und insbesondere bei sensiblen Daten im Bereich psychischer Erkrankungen und deren Behandlung gewahrt bleiben muss.
Auch im Zuge des Verfahrens zum European Health Data Space (EHDS) hatte der BDP klar Position bezogen und bereits beim Parlamentsentwurf auf europäischer Ebene auf die Beibehaltung des Widerspruchsrechts gepocht und war über die positive Entscheidung er-leichtert. Für eine endgültige Regelung brauchte es nun noch die Mehrheit im sog. Trilog. Dort wurde nun im Rahmen eines Richtlinienentwurfs „zumindest“ die Widerspruchsregelung (Opt Out) zur Speicherung von Patientendaten und zur Forschungsdatennutzung auf europäischer Ebene beschlossen.
Wichtig ist es nun in einem weiteren Schritt, Patient*innen zukünftig aktiv über Widerspruchsrechte bei der Speicherung von Daten in der elektronischen Patientenakte ePA zu informieren. Denn gespeicherte Daten können zukünftig auch auf europäischer Ebene sowohl für gemeinwohlorientierte als auch kommerzielle Forschungszwecke verwendet werden.
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