BDP fordert deutlich kürzere Wartezeiten für Therapieplätze in der ambulanten Psychotherapie
Pressemitteilung
Laut einer Umfrage der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) sind die Wartezeiten von Erwachsenen auf eine ambulante psychotherapeutische Behandlung kürzer geworden. Das klingt zunächst einmal gut. 79 % der Befragten gaben an, innerhalb von 4 Wochen ein Erstgespräch erhalten zu haben, so die Studie. 93 % sollen laut Studie sogar innerhalb von weiteren 4 Wochen nach dem Erstgespräch einen Therapieplatz erhalten haben. Befragt wurden 2.240 gesetzlich Versicherte im Alter von 18 bis 79 Jahren in Zeitraum von Februar bis März 2022.
Schaut man genauer hin, heißt es weiter, dass mehr als ein Drittel der Befragten die Wartezeiten als „zu lange“ oder sogar „viel zu lange“ beschreiben. Zu ähnlichen Umfrageergebnissen kamen bereits weitere Umfragen (BPtK, 2019; VPP 2020; DPtV 2021). Dies gilt besonders für den Bereich der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Hier bestehen sogar Wartezeiten von durchschnittlich 6 Monaten. Kaum zumutbare Zustände. Psychische Erkrankungen können bei Betroffenen zu einer starken Einschränkung im Alltag führen. Lange Wartezeiten können die Situation weiter verschlimmern.
Der BDP und seine Sektion ´Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten´ (VPP im BDP) gehen hier von einer unterschiedlichen Interpretation der Datenlage aus. Die GKV konzentriert sich hauptsächlich auf die positive Bilanz der prozentualen Patient:innenvermittlung. Das greift aber zu kurz. Bei akuten psychischen Belastungen braucht es niedrigschwellige und leicht zugängliche Hilfsangebote. Nehmen Betroffene die Wartezeiten als zu lange oder viel zu lange wahr, besteht dringender Handlungsbedarf. Hinzu kommt, dass Erkrankte im Durchschnitt drei Kassenpraxen für eine Terminvereinbarung kontaktieren müssen. Sogenannte Terminservicestellen können Betroffenen hier zwar helfen – Therapieplätze „erzaubern“ können sie nicht.
Das eigentliche Problem ist: Die Anzahl der Kassenpraxen ist begrenzt und der Zulassung liegt ein komplizierter Berechnungsschlüssel zugrunde. Im Rahmen der gesetzlich geforderten Reformierung der Bedarfsplanung ergab ein vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragtes wissenschaftlichen Gutachten 2018, dass die Anzahl der Kassensitze um mindestens 2.400 erweitert werden sollte. Realisiert wurden aber nur knapp 800 zusätzliche Kassensitze. Insgesamt ist die Anzahl an Kassensitzen also weiterhin deutlich zu niedrig.
Der BDP und seine Sektion VPP fordern von der Politik eine deutliche Ausweitung und Verbesserung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung u.a. durch eine Erhöhung der Anzahl von Kassensitzen auf das wissenschaftlich belegte Mindestmaß und regen zudem eine breit angelegte Informationskampagne für Patientinnen und Patienten an.
Kontakt
Susanne Berwanger, VPP-Vorstandsvorsitzende
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