BDP sieht Verwendung von hochsensiblen Patientendaten kritisch / Digitalisierungsgesetze im Gesundheitswesen verabschiedet
Pressemitteilung
Berlin, 06. Februar 2024: Nachdem auch der Bundesrat grünes Licht gegeben hat, sollen die Bundestagsbeschlüsse zur elektronischen Patientenakte (ePA) sowie zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten möglichst schnell in Kraft treten. Im Kern geht es darum, Gesundheitsdaten für die Versorgung sowie auch die Forschung verfügbar zu machen.
Ab Januar 2025 soll für alle gesetzlich Versicherten die elektronische Patientenakte angelegt, mit Daten aus Befunden und Behandlungen befüllt und auf nationaler Ebene für gemeinwohlorientierte Forschungszwecke freigegeben werden. Wollen Patient*innen dies nicht, müssen sie sowohl der Befüllung der Patientenakte als auch der weiteren Nutzung der Daten aktiv widersprechen (Opt Out).
Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) spricht sich zwar grundsätzlich für eine Digitalisierung im Gesundheitswesen aus, sieht aber gerade die Umstellung auf das Opt Out-Verfahren kritisch. Datenschutzrechtlich ist die flächendeckende Speicherung sensibler Daten aus psychologischen und psychotherapeutischen Beratungen und Behandlungen problematisch und der Schutz von Patient*innendaten in Gefahr.
„Es sei wichtig zu verstehen, dass es sich bei der Arbeit von Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen um einen ausgeprägten Vertrauensberuf handelt und der Schutz von hochsensiblen Daten von Klient*innen oder auch Dritten wie Familienangehörigen oder Arbeitskolleg*innen schon aus berufsethischen Gründen höchste Priorität hat“, betont Susanne Berwanger, BDP-Vizepräsidentin.
Aus Sicht des Verbandes ist es bedenklich, dass die ePA nicht nur als Container für Gesundheitsdaten fungiert, sondern in ihrer Gesamtheit zunehmend zu einem großen, hochsensiblen Gesundheitsdatenprofil heranwächst, um für Behandlungen sowie weitere Nutzungenoptionen zur Verfügung zu stehen. Damit steigen die Herausforderungen sowie Anforderungen an den Datenschutz um ein Vielfaches, denn die Schutzbedürftigkeit solch umfassender Persönlichkeitsprofile kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden.
In diesem Zusammenhang spricht sich der BDP daher erneut für eine möglichst frühzeitige Anonymisierung („Anonymisierung first“) sowie für den Grundsatz der Datensparsamkeit und eine breite und kritische Aufklärung der Bevölkerung zur ePA aus. Ebenso wünschenswert wäre die Beibehaltung der nationalen Mindeststandards im Gesundheitsdatenschutz im Zuge des aktuellen europäischen Gesetzgebungsverfahren (EHDS). Auch auf europäischer Ebene müssen Widerspruchsrechte wie das Opt Out und der Schutz vor einem Datenmissbrauch für Forschungszwecke gewährleistet sein. Eine Publikationspflicht von Forschungsergebnissen unter Verwendung der ePA-Daten zeigt sich auf nationaler als auch europäischer Ebene zusätzlich sinnvoll.
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