Jetzt handeln: Breites Bündnis fordert von Bundesregierung Gesetzesänderung zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung
Pressemitteilung
Berlin, 16. April 2024: Im Vorfeld des 44. Deutschen Psychotherapeutentages (DPT) haben sich Ende letzter Woche in Würzburg Studierende, Psychotherapeutenkammern, Psychothe-rapeutenverbände, staatlich anerkannte Ausbildungsstätten und weitere Interessengruppen zu einer Kundgebung versammelt.
Sie fordern von der Bundesregierung, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung endlich gesetzlich zu regeln. Unterstützt wurde die Kundgebung auch von der Bayerischen Staatsministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention, Judith Gerlach.
Bereits März 2023 hatte der Student Felix Kiunke beim Deutschen Bundestag eine Petition eingereicht, die mehr als 72.000 Unterstützer*innen fand und in eine öffentliche Anhörung am 3. Juli 2023 mündete. Im Januar forderte der Deutsche Bundestag die Bundesregierung mit höchstmöglichem Votum auf, sich mit der unzureichenden Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung auseinanderzusetzen. Eine Reaktion des Bundesgesundheitsministeriums blieb bisher aus. Im vorliegenden Referentenentwurf zum Versorgungsgesetz fehlt die dringend benötigte Regelung der Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung komplett.
Dr. Johanna Thünker, NRW-Regionalgruppenvorsitzende der Sektion Psychologischer Psychotherapeutinnen und Therapeuten im BDP (Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen) und Mitorganisatorin der Kundgebung sieht mittelfristig die psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung in Gefahr, wenn die Finanzierung der Weiterbildung nicht gesetzlich geregelt wird: "„Wir fordern Karl Lauterbach und die Regierung auf, die Regelungen für die Finanzierung in das aktuelle Versorgungsgesetz aufzunehmen, um noch in dieser Legislatur aus einer vielversprechenden, aber durch die fehlende finanzielle Regelung recht nutzlosen Reform endlich eine erfolgreiche Reform zu machen."
Seit der Reform von 2019 besteht die Psychotherapeutenausbildung aus einem Psychologiestudium, welches zur Approbationsprüfung an einer Universität und einer anschließenden Wei-terbildung in Anstellung zur Fachpsychotherapeut*in qualifiziert. In der Weiterbildung haben die bereits approbierten Psychotherapeut*innen Anspruch auf ein angemessenes Gehalt. Die Psychotherapeutenkammern haben in den vergangenen Jahren unter Mitwirkung des gesamten Berufsstandes neue Weiterbildungsordnungen erarbeitet und verabschiedet.
Aber ohne Gesetzesänderung fehlen die finanziellen Mittel, damit Praxen, Ambulanzen und Kliniken genügend Weiterbildungsstellen schaffen können.
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