PM: Rechte traumatisierter Flüchtlinge missachtet
Zum Internationalen Tag der Menschenrechte: BDP kritisiert Verstöße gegen EU-Recht
60 Jahre nach Verabschiedung der Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen lenkt der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) die Aufmerksamkeit auf die Situation traumatisierter Flüchtlinge in Deutschland.
Europa gibt klare Richtlinien vor, nach denen die Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, unter den wenigen ankommenden Flüchtlingen diejenigen mit "besonderen Bedürfnissen" zu erkennen und human zu behandeln. Dies betrifft insbesondere Folteropfer, alleinreisende Minderjährige, Kranke und Behinderte sowie alleinerziehende Mütter. "Diese Menschen haben ein Recht auf angemessenen Unterbringung und auf die erforderliche klinische Behandlung", so die BDP-Präsidiumsbeauftragte für Menschenrechtsfragen, Eva van Keuk.
Obwohl sich die Zahl der Asylbewerber in Deutschland derzeit auf einem historischen Tiefstand von 18.000 befinde, werden diese Richtlinien van Keuk zufolge in der Praxis kaum umgesetzt. Nach wie vor würden 16- bis 18-jährige Flüchtlinge vorwiegend in Heimen für Erwachsene untergebracht und sich selbst überlassen. "Staatlicherseits wird nicht einmal der Versuch unternommen", die oben genannten vulnerablen Gruppen "systematisch zu erfassen". In einzelnen Projekten engagieren sich Nichtregierungsorganisationen in diesem Feld. Fehlt es schon an der systematischen Erfassung der Flüchtlinge mit besonderen Bedürfnissen, so ist Deutschland erst recht weit entfernt von ihrer adäquaten Unterbringung und Behandlung gemäß der europäischen Richtlinie, kritisiert der BDP.
Seit Jahren bemüht sich die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) um eine Zusammenarbeit mit dem für die Behandlung zuständigen Bundesministerium für Gesundheit. Der BDP unterstützt anlässlich des Tages der Menschenrechte ausdrücklich die Thüringer Erklärung der BafF, in der die Schaffung einer Arbeitsgruppe unter Federführung des Gesundheitsministeriums gefordert wird, damit geltendes EU-Recht endlich umgesetzt werden kann. Diese Aufgabe vereinzelten Nichtregierungsorgansisationen zu überlassen, sei unverantwortlich. "Das fällt in den staatlichen Zuständigkeitsbereich", erklärt Eva van Keuk. Der BDP verfüge über Experten in diesem Feld, die ihr Fachwissen gern einzubringen. "Flüchtlinge, die Opfer von Folter, Vergewaltigung oder sonstigen Formen schwerer psychischer, physischer oder sexueller Gewalt wurden, haben ein Recht auf Behandlung; dies sollte auch 2008 in Deutschland endlich anerkannt werden."