Stellungnahme der Sektion Rechtspsychologie im BDP zur "Dritten Option"

Im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde hat der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) die Möglichkeit erhalten, als sachkundiger Dritter nach § 27a BVerfGG zur Thematik der Personenstandseintragung von Intersexuellen Stellung zu nehmen. Die inhaltliche Ausarbeitung der Stellungnahme erfolgte durch die Sektion Rechtspsychologie im BDP.

In dem Verfahren beantragte die beschwerdeführende Person die Eintragung ihres Geschlechts als "inter/divers". Sie sei intergeschlechtlich geboren und nach ihrem Empfinden weder eine Frau noch ein Mann, sondern empfinde ihre Geschlechtsidentität intergeschlechtlich. Nach derzeitiger Rechtslage ist lediglich eine Eintragung als männlich bzw. weiblich oder keine Eintragung möglich. 

Schätzungen zufolge leben in Deutschland 8000 bis 10.000 intersexuelle Menschen und es werden jährlich etwa 150 intersexuelle Kinder geboren. Intersexuelle sehen sich vielfältigen persönlichen, sozialen und rechtlichen Herausforderungen gegenüber.

Gerade in den vergangenen Jahren ist dies verstärkt in Wissenschaft, Praxis und Politik diskutiert worden. Bemühungen wurden und werden unternommen, Unterstützungen zu etablieren und (potentielle) Diskriminierungen zu minimieren bzw. verhindern (u.a. NAMSE - Nationales Aktionsbündnis für Menschen mit seltenen Erkrankungen; Interministerielle Arbeitsgruppe "Intersexualität/Transsexualität"). Dies ist ausdrücklich zu begrüßen.

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