In einer auf der Delegiertenkonferenz im April 2024 einstimmig beschlossenen Resolution positioniert sich der Gesamtverband entschieden gegen Diskriminierung, Intoleranz und Rassismus. Der BDP spricht sich in seiner Resolution klar für die Förderung der Demokratie und des gesellschaftlichen Zusammenhalts aus. Zum Anlass des Jahrestages 75 Jahre Grundgesetz veröffentlicht der Verband nun diese Resolution.
Demokratische Grundwerte werden derzeit von demokratiefeindlichen Gruppierungen infrage gestellt und angegriffen. Mit Hass, Menschenverachtung und volksverhetzenden Parolen sowie Angstszenarien wird versucht, einen Keil in die Gesellschaft zu treiben. Gleichzeitig gehen viele Menschen auf die Straße, um sich für die Demokratie stark zu machen. Aber welche Rolle spielen wir als psychologischer Berufsverband dabei eigentlich?
„Es ist höchste Zeit, ein klares Zeichen zu setzen und sich in diesem Sinne solidarisch zu engagieren,“ erklärt BDP-Präsidentin Thordis Bethlehem.
Der Verband setzt sich dafür ein, die Expertise von Psychologinnen und Psychologen für die Stärkung von Demokratie und gesellschaftlichem Zusammenhalt möglichst breit nutzbar zu machen und spricht sich für mehr Engagement und Solidarität für eine demokratische Gesellschaft aus.
Statements aus dem BDP
„Eine Kultur des aufeinander zu statt los Gehens, des einander zu statt weg Hörens, des argumentativen Streitens, i.S.e. geduldigen ausreden Lassens und nicht zuletzt auch Akzeptierens anderer Meinungen. Das setzt voraus, sich selbst (persönlich) weniger ernst und wichtig zu nehmen und davon auszugehen, dass alles subjektiv Wahrgenommene auch ganz anders sein kann. Im Alltag sollten wir ein "Sowohl - als auch" statt eines "Entweder - oder" propagieren; und Gewalt niemals als Regulationsmittel zulassen.“
Dipl.-Psych. Ralph Schliewenz,
BDP-Vizepräsident
„Demokratie ist nicht selbsterhaltend, sondern benötigt kontinuierliche Initiative zu deren Förderung und Bewahrung. Aus Sicht der Aus-, Fort- und Weiterbildung soll schon im schulischen Kontext das Sammeln positiver Erfahrungen der Mitwirkung und Mitbestimmung ermöglicht werden. In der weiteren Ausbildung, im Studium und Beruf ist es essentiell, Gelegenheiten der Mitgestaltung zu schaffen und die Vorteile des Ringens um gemeinsame Ergebnisse für die einzelne Person und die Gemeinschaft zu verdeutlichen, auch wenn dies zeitaufwendig und mit Mühe verbunden ist. Gemeinsam erfolgreich sein, wirkt nachhaltig verbindend und demokratieförderlich. Aufrufe, sein Wahlrecht auszuüben, reichen nicht aus. Sich nicht zu beteiligen, bedeutet immer, einen nicht gewünschten Ausgang zu befördern.“
Prof. Dr. Michael Krämer,
Vorsitzender SK Aus-, Fort- und Weiterbildung
„Von erfolgreichen Unternehmen lernen - moderne (transformationale) Führung setzt auf Vorbilder, Inspiration, Intellektuelle Impulse und individuelle Unterstützung. So geführt entwickelt sich ein echtes Wir- oder auch Team-Gefühl, das zu innovativen Lösungen kommt (EU, Nato, weitere Zusammenschlüsse). Das brauchen wir jetzt und in Zukunft, vor allem gegen autoritäre Alleingänge.“
Dipl.-Psych. Petra Jagow,
Vorsitzende LG NRW
Psychologinnen und Psychologen vielerorts aktiv
Viele sind bereits aktiv in kleineren und größeren Projekten. Zum Beispiel gibt es Workshops zur Erweiterung der interkulturellen Kompetenzen in der Beratung, die von Psycholog*innen durchgeführt werden. Allerdings handelt es sich dabei häufig um räumlich und zeitlich begrenzte Projekte, von denen anderswo niemand weiß.
Bitte lassen Sie uns als BDP-Mitglied wissen, welche Projekte Sie kennen, in denen psychologische Expertise
aktiv eingesetzt wird und in denen Sie selbst aktiv sind!
Wir würden die Strukturen unseres Berufsverbandes gerne nutzen, um einen Austausch und eine Weiterverbreitung solcher Projekte zu fördern.
(Mail an fachpolitik@bdp-verband.de)
Auszug aus den Berufsethischen Richtlinien (BER)
1.3 Grundlegende Aussagen zu Menschenrechten und zur Menschenwürde
- Psychologinnen und Psychologen orientieren sich an der UNO-Menschenrechtscharta. Gemäß der Menschenrechtsdeklaration der UNO haben alle Menschen als einzigartige Personen – unabhängig von Merkmalen wie z. B. Geschlecht, Alter, Sprache, Religion, nationaler und sozialer Herkunftund aus psychologischer Perspektive unabhängig von körperlicher bzw. kognitiver Beeinträchtigung oder sexueller Identität, politischer Orientierung und von gruppenbezogenen Typisierungen wie z.B. rassistischen Zuschreibungen – das Recht auf ein Leben in „Menschenwürde mit (a) Gesundheit und Wohlbefinden, (b) Selbstachtung und Selbstbestimmung, (c) sozialer Integration in Lebens- und Arbeitsgemeinschaften, (d) Freiheit, (e) Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, (f) Frieden, (g) Gerechtigkeit und (h) Sinnerfüllung sowie (i) die Pflicht zur Achtung der Menschenrechte und Menschenwürde anderer Menschen.
- Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung, insbesondere haben Kinder entsprechend der UN Konvention über die Rechte des Kindes das Recht auf Bildung und Chancengleichheit, auf Gleichbehandlung, Meinungsfreiheit und auf vorrangige Berücksichtigung ihrer Interessen.
- Psychologinnen und Psychologen wissen um die möglichen Folgen von Menschenrechtsverletzungen. Sie nutzen diese professionellen Kenntnisse und vertreten sie in der Öffentlichkeit. Psychologinnen und Psychologen versuchen, mit ihrer fachlichen Kompetenz die Folgen von Menschenrechtsverletzungen für die Betroffenen abzumildern.
- Psychologinnen und Psychologen fühlen sich in ihrem professionellen Verhalten der Förderung der Menschenrechte verpflichtet. Sie treten Menschenrechtsverletzungen entgegen. Psychologinnen und Psychologen beteiligen sich nicht an Menschenrechtsverletzungen oder an anderen Handlungen, die erkennbar zu Menschenrechtsverletzungen beitragen.
- Psychologinnen und Psychologen setzen sich für Menschenrechtsbildung und für die Verbreitung und Verwirklichung der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte ein.