Digitale Gesellschaft und Psychologie
Die elektronische Patientenakte (ePA) kommt

Die elektronische Patientenakte ePA ist ein Speicherplatz für Ihre Gesundheitsdaten. Mithilfe eines speziell abgesicherten Netzwerkes (Telematikinfrastruktur) sollen Patient*innen, Praxen, Krankenhäuser, Apotheken und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens Daten in der ePA einsehen und nutzen können.

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Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?

Gesundheitsdaten und medizinische Unterlagen werden ab 2025, automatisch und cloudgestützt in der ePA gespeichert, um Daten für Behandelnde verfügbar zu machen und Forschung zu ermöglichen. Sie enthält duplizierte Daten aus der Behandlungsakte der Krankenhäuser und Praxen.

Bei Psychischen Erkrankungen gibt es wichtige Aspekte zu beachten, insbesondere in Bezug auf Datenschutz, Nutzen und Praxis (siehe unsere ausführliche Informationsbroschüre sowie Infos unten). 

Die ePA wird von der Krankenkasse automatisiert eingerichtet und mit ersten Daten befüllt. Versicherte können sie über eine App ansteuern, selbst ihre Gesundheitsdaten einsehen sowie die Sichtbarkeit und den Zugriff steuern. Auch Kinder und Jugendliche erhalten eine ePA. Ab 16 Jahren können Versicherte Widerspruchsrechte selbst ausüben. Überprüfungen oder differenzierte Zugriffsberechtigungen in Abhängigkeit von Familienverhältnissen (z.B. bei getrennt lebende Eltern) sind dabei noch nicht geregelt.


Achtung, auch hochsensible Daten werden gespeichert!

Eine 100-prozentige Sicherheit bietet kein EDV-System. Restrisiken betreffend illegaler Datenabgriffe und deren gravierenden persönlichen Folgen bleiben immer. Im Oktober 2024 wurde eine von der Betreibergesellschaft gematik in Auftrag gegebene Sicherheitsanalyse des Fraunhofer Institutes veröffentlicht. Demzufolge wird die Systemarchitektur der ePA als angemessen bewertet. Allerdings seien noch weitere technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen

Hochsensible Gesundheitsdaten in der ePA können durch Löschung oder aktives Widersprechen geschützt werden. Liegt kein Widerspruch der Patient*in vor, werden alle Daten in der ePA automatisch und pseudonymisiert an das nationale Forschungsdatenzentrum FDZ Gesundheit weitergeleitet.

In Punkto Datenschutz stellt Datensparsamkeit immer noch den besten Schutz dar. Die ePA ist quasi ein personenbezogenes „Sammelbecken“ für sensible Gesundheitsdaten, das sich mit zunehmender Lebenslänge füllt. Automatische Löschungen, z.B. nach 10 Jahren, sind nicht vorgesehen.

Krankenkassen haben prinzipiell keine Einblicksrechte in die ePA. Aber es gibt Ausnahmen: Werden DiGA (Gesundheitsapps) der Krankenkasse genutzt, z. B. eine App gegen Schlafstörungen oder Tinnitus, und wurde nicht gesondert widersprochen, hat die Krankenkasse zukünftig die Möglichkeit, die Erkrankung betreffende Daten aus der ePA für bestimmte Zwecke auszuwerten.


Der BDP empfiehlt folgenden Umgang zum Schutz der persönlichen Daten

Patient*innen können vieles aktiv gestalten:

  1. Sie können die Löschung der ePA bei der Krankenkasse verlangen oder der Anlage widersprechen.
  2. Sie sollten ihre Behandler*innen ansprechen, wenn sie einer Speicherung von Daten widersprechen möchten. 
  3. Patient*innen sollten die ePA-App nutzen und bereits vor einem Arzt- oder Apothekenbesuch aktiv gestalten, welche Daten Sie löschen oder verschatten wollen und ob Sie Gesundheitsdaten für Forschung freigeben werden wollen.

Hinweise:

  • Behandelnde müssen Patient*innen vor einer Speicherung gesondert auf ihre Widerspruchsmöglichkeiten hinweisen. Dies kann jedoch in schriftlichen Aufnahmeformularen, z. B. bei einer Krankenhausbehandlung, schnell untergehen.
  • Sollen verschattete Daten für bestimmte Behandelnde (z.B. psychiatrische Praxis) sichtbar werden, müssen diese Daten (z.B. für den jeweiligen Arzttermin) von der Patient*in freigeschaltet und danach wieder verborgen werden. Über die Zeit der Freischaltung sind die Daten „offen“ für alle Zugriffsberechtigten. Zu bedenken ist, dass bei späterem Verbergen/Löschung von Daten, diese von Behandelnden bereits heruntergeladen und dauerhaft gespeichert sein können.

Weitere Infos, Guides und Anleitungen

Nützliche Materialien und Infos zur ePA

Infoflyer zur ePA

Informationen für Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen

Weiterführende Links

Der BDP und vor allem seine Sektion VPP (Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten) engagieren sich seit Jahren.

Der Schutz von personenbezogenen und vor allem hochsensiblen Daten ist gerade im Bereich der Psychotherapie von enormer Bedeutung. Sollten diese Daten in "falsche Hände" geraten, kann dies gravierende Folgen für Patient*innen haben. Die Sektion der Psychotherapeut*innen im BDP hat die Entwicklungen der elektronischen Patientenakte stets kritisch verfolgt und sich bereits im Vorfeld der Einführung mit Positionspapieren und Resolutionen an die Politik und die Öffentlichkeit gewendet, um vor diesen Risiken zu warnen. 

Beiträge des BDP / VPP im BDP zur elektronischen Patientenakte (ePA)

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