Informationen zu Ihrer
BDP-Mitgliedschaft
Ihre Mitgliedschaft beim BDP bietet Ihnen zahlreiche, wertvoll Vorteile. Neben unserem Engagement unseren Berufsstand und unsere Interessen in der Öffentlichkeit und der Politik stark zu vertreten, profitieren Sie als BDP-Mitglied von exklusiven Serviceangeboten und Ermäßigungen.
Beiträge und Mitgliedschaften
Im folgenden Abschnitt werden Ihnen die Arten der Mitgliedschaft mit entsprechenden Beiträgen und möglichen Ermäßigungen erläutert. Eine genaue Eingruppierung kann erst nach Prüfung und der Einreichung entsprechender Nachweise erfolgen.
Vollmitgliedschaft
kann werden, wer den Diplom-Studiengang Psychologie oder einen vom BDP anerkannten Bachelor- und Masterstudiengang in Psychologie an einer deutschen Hochschule erfolgreich absolviert hat.
- Zusatzvoraussetzung
- Vollmitglieder in der DGPs
- Ehe- oder Lebenspartner/in eines voll zahlenden Vollmitglieds
- teilzeitbeschäftigt bis zu 20 Wochenstunden
- Selbstständige in den ersten drei Jahren nach Diplom oder vergleichbare Fälle
- Zusatzvoraussetzung
- altersbedingter Ruhestand oder Erwerbsunfähigkeit
- arbeitslos, erwerbslos, in Elternzeit
- Promotionsstudierende und Psycholog/inn/en in postgradualer Vollzeitausbildung oder vergleichbare Fälle
- Psychologische Psychotherapeuten/innen in Ausbildung (PIA) mit Teilzeit-Einkünften
Mitgliedschaft für Graduierte
Graduierte Mitglieder haben einen ersten akademischen Grad auf der Basis eines mindestens dreijährigen Studiums verliehen bekommen, siehe §6 Abs. 2 der Satzung des BDP.
- Zusatzvoraussetzung
- altersbedingter Ruhestand oder Erwerbsunfähigkeit
- arbeitslos, erwerbslos, in Elternzeit
- Promotionsstudierende und Psycholog/inn/en in postgradualer Vollzeitausbildung oder vergleichbare Fälle
- Psychologische Psychotherapeuten/innen in Ausbildung (PIA) mit Teilzeit-Einkünften
Studierende & PiA (Psychologische Psychotherapeut/innen in Ausbildung)
kann werden, wer den Diplom-Studiengang Psychologie oder einen vom BDP anerkannten Bachelor- und Masterstudiengang in Psychologie an einer deutschen Hochschule erfolgreich absolviert.
- Zusatzvoraussetzung
- Psychologische Psychotherapeut/innen in Ausbildung (PIA) ohne Teilzeit-Einkünften
Weitere Informationen
Bei den angegebenen Beträgen handelt es sich um Jahresbeiträge. Erfolgt der Beitritt im Laufe des Jahres, wird für dieses Jahr der Mitgliedsbeitrag nur anteilig ab dem Beitrittsmonat erhoben.
Der Beitrag beinhaltet bereits die Mitgliedschaft in einer BDP-Landesgruppe.
Darüber hinaus ist es möglich, einer oder mehreren Sektionen beizutreten (Sektionsbeiträge).
Die Beiträge sind steuerlich voll abzugsfähig (für niedergelassene Psychologinnen und Psychologen als Betriebskosten, für angestellte Psychologinnen und Psychologen als Werbungskosten).
Neben den aufgeführten Mitgliedschaften bietet der BDP auch die Möglichkeit der Fördermitgliedschaft.
Der Beitrag für die außerordentliche Fördermitgliedschaft beträgt für natürliche Personen
300 Euro. Für juristische Personen beträgt der Beitrag mindestens 500 Euro.
Vereine und Verbände können abweichend einen Beitrag abhängig von der Mitgliederzahl ihres Verbandes vereinbaren.
Ihre Ansprechpersonen
Elena Antosljak
Tel.: +49 (0)30 - 209 166 663
mitgliederservice@bdp-verband.de
Bärbel Piede
Tel.: +49 (0)30 - 209 166 662
mitgliederservice@bdp-verband.de
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