PM: Stellungnahme zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
Das „Geordnete Rückkehr Gesetz“, das noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll, hat bereits für breite Proteste von Fachgesellschaften gesorgt - trotzdem soll es heute im Kabinett abgestimmt werden. Geflüchtete sollen in Zukunft schneller inhaftiert werden können, es soll hierzu keine richterliche Anordnung mehr nötig sein, Strafgefangene und abgelehnte Asylbewerberinnen und -bewerbern ohne Straftaten sollen gemeinsam und ohne räumliche Trennung inhaftiert werden können, Familien sollen hierzu auch getrennt werden dürfen. Und - Psychologinnen und Psychologen sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sollen von der Beurteilung des Gesundheitszustandes von Asylbewerberinnen und -bewerbern und Geflüchteten ausgeschlossen werden: Diagnostik und Prognose von Geflüchteten im Rahmen des Asylverfahrens soll in Zukunft ausschließlich ärztliche Aufgabe sein!
In Zukunft sollen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bereits während des Asylverfahrens zur Beurteilung einer psychischen Störung der Asylantragstellenden ausgeschlossen werden („krankheitsbedingte Abschiebungshindernisse“). Bisher fiel ausschließlich die Beurteilung der Reisefähigkeit im Vorfeld einer Abschiebung, also nach abgelehnten Asylverfahren, in ärztliche Zuständigkeit. Diese geplante Veränderung ist nicht akzeptabel – sie kann fachlich nicht begründet werden, sie ist aus Gründen der Gleichbehandlung von Patientinnen und Patienten abzulehnen, sie ist mit geltendem Berufsrecht nicht in Einklang zu bringen.
Offensichtlich liegt es dem Gesetzgeber mit diesem Gesetzesentwurf mehr daran, zügige Abschiebungen durchzuführen, als eine sorgfältige und gesetzlich vorgeschriebene individuelle Einzelfallprüfung vorzunehmen. Anders ist nicht zu erklären, warum gerade die fachlich kompetente Berufsgruppe der approbierten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ausgeschlossen werden soll, die im Übrigen die psychisch kranke Bevölkerung in Deutschland erfolgreich diagnostisch einschätzt und behandelt. Während der Gesetzgeber zuletzt Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mehr rechtliche Spielräume zur besseren Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten verschaffte, indem sie nun auch Leistungen verordnen dürfen, die bisher nur Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren*, sollen sie aus der diagnostischen und prognostischen Beurteilung von Geflüchteten komplett ausgeschlossen werden. Diese Ungleichbehandlung von Patientinnen und Patienten kann nicht hingenommen werden.
* „Mit dem gKV-Versorgungsstärkungsgesetz wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Vertragspsychotherapeut*innen bestimmte Leistungen verordnen können. Der G-BA hat daraufhin seine Richtlinien zur Verordnung von Soziotherapie, medizinischer Rehabilitation, Krankenhausbehand-lung und Krankenbeförderung angepasst. Quelle: Hinweise zur Verordnung der kassenärztlichen Bundesvereinigung, Stand April 2018, Abruf 15.04.2019, https://www.kbv.de/media/sp/PraxisWissen_Psychotherapeuten.pdf
Die Versorgungsrealität für psychisch Kranke und der Fachärzt*innenmangel in Deutschland wird es erkrankten Geflüchteten verunmöglichen, die geforderten ärztlichen, unbezahlten Atteste mit allen formalen Anforderungen einzubringen. Die Zugangsbarrieren zur regulären Versorgung sind für Geflüchtete weiterhin enorm hoch, wie zuletzt die Studie des wissenschaftlichen Instituts der AOK unmissverständlich klarstellte. Vor allem die Sprachbarriere und die fehlende Regelung zur Übernahme von Dolmetscherkosten reklamiert die Studie, gleichzeitig ist der Anteil der schwer belasteten Geflüchteten unter den Asylbewerberinnen und -bewerber sehr hoch (Quelle: https://aok-bv.de/imperia/md/aokbv/presse/pressemitteilungen/archiv/2018/widomonitor_1_2018_web.pdf , Abruf 15.04.2019.)
Nach der EU Aufnahme Richtleitlinie (2013/33/EU) müssten vulnerable Geflüchtete unter den neu ankommenden Asylbewerberinnen und -bewerber systematisch und früh erkannt werden – dies passiert weiterhin nicht. Im laufenden Asylverfahren werden viel zu selten bezahlte Gutachten bei qualifizierten Gutachterinnen und Gutachtern in Auftrag gegeben, obwohl bereits seit vielen Jahren Standards der Bundesärztekammer gelten (BÄK, Curriculum „Standards zur Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren“, August 2012, https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/CurrStandardsBegutachtungTrauma2012.pdf, Abruf 15.04.2019) und die Psychotherapeuten- und Ärztekammern Sachverständigenlisten führen.
Der BDP fordert:
- Frühe Erkennung von vulnerablen Geflüchteten nach der EU Aufnahmerichtlinie!
- Zugang von Geflüchteten zur Regelversorgung!
- Beauftragte Gutachten im laufenden Asylverfahren bei qualifizierten Gutachterinnen und Gutachtern!
- Psychologische und psychotherapeutische Expertise und Kompetenz muss im Asylverfahren einbezogen werden!
Es dürfen keine Sonderregelungen für Geflüchtete getroffen werden, welche - empirisch belegt! - hochgradig belastet sind, schlechteren Zugang zur Versorgung haben und im Falle einer Fehleinschätzung mit lebensbedrohlichen Konsequenzen zu rechnen haben.
Psychologinnen und Psychologen sowie und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten leisten ihren Beitrag in der gesundheitlichen Versorgung aller Menschen in Deutschland – ihre Expertise und fachliche Kompetenz wird auch in der Einschätzung und Behandlung von Geflüchteten gebraucht und darf keinesfalls ausgeschlossen werden!
Eva van Keuk, Präsidiumsbeauftragte für Menschenrechte des BDP