PM: BDP fordert flächendeckenden Zugang zu psychologischer Betreuung für Geflüchtete
Zum Weltflüchtlingstag am 20. Juni 2017 weist der BDP auf die erschwerte Lage der Betroffenen hin und mahnt zur Achtung der Menschenrechte
Weltweit befinden sich auch weiterhin so viele Menschen auf der Flucht wie nie zuvor – und gleichzeitig verbleiben die meisten innerhalb ihrer eigenen Landesgrenzen oder in Nachbarstaaten. Nur ein Bruchteil der Geflüchteten gelangt als AsylbewerberInnen in die reichen Industriestaaten*. 2015 und 2016 hat Deutschland viele Geflüchtete aufgenommen. Nur die enorme Unterstützung in der Bevölkerung und eine gemeinsame Anstrengung in den Institutionen machte dies möglich. „Die Tatsache, dass wir aktuell rückläufige Zahlen verzeichnen können, hat nicht mit einem Rückgang der Geflüchteten und abnehmenden Fluchtursachen in den Herkunftsländern zu tun, sondern damit, dass Geflüchtete an den Landesgrenzen aufgehalten werden und unter menschlich unzumutbaren Zuständen monatelang in Lagern festsitzen“, führt die Präsidiumsbeauftragte für Menschenrechtsfragen des BDP, Eva van Keuk, aus.
Hinzu kommen verschärfte Gesetzeslagen in Deutschland; Abschiebungen sollen im Rahmen des „Integrierten Rückkehrmanagements“ erhöht werden und reibungsloser verlaufen. Geflüchtete mit geringen Chancen auf Asylanerkennung werden nicht mehr kommunal verteilt. Ihre Kinder gehen nicht zur Schule, die Geflüchteten haben nur unter erschwerten Bedingungen Zugang zu Beratung, Rechtsanwälten, medizinischer und psychotherapeutischer Behandlung. Kann die Rückführung nicht schnell umgesetzt werden, verbleiben Flüchtlinge viele Monate in der Erstaufnahmeeinrichtung.
Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) setzt sich für eine offene Migrationsgesellschaft ein und sieht die zum Teil vernachlässigte Berücksichtigung der internationalen und europäischen Übereinkünfte zu den grundlegenden Menschenrechten bedenklich.
Der BDP fordert:
- Psychologische Gutachten bei der Entscheidung über Aufenthalte weiterhin einbeziehen.
Es ist zu beobachten, dass von Behörden, unter anderem auch dem Bundesamt für Migration und Flucht, zunehmend psychologische Stellungnahmen zurückgewiesen und ärztliche Einschätzungen angefordert werden. Die psychologische Kompetenz ist besonders bei Geflüchteten allerdings unablässig und muss in der Entscheidungsfindung mit einbezogen werden. Drohende Abschiebungen setzen einen Großteil der Geflüchteten unter Dauerstress, verschärfen vorhandene Störungsbilder und lösen schwere, teilweise lebensbedrohliche Krisen aus. Das ist mittels einer umfassenden psychologischen Begleitung vermeidbar. - Psychisch belastete Geflüchtete müssen grundsätzlich Zugang zu qualifizierter psychologischer Beratung erhalten.
Verschärfte Abschiebungsgesetze reduzieren Ermessensspielräume der Behörden und sorgen für zusätzliche Belastungen bei den Geflüchteten. Es muss gewährleistetet werden, dass in der Durchführung des Asylverfahrens auf psychische Störungen Rücksicht genommen wird und eine sorgfältige Einzelfallprüfung stattfindet. Eine genaue Einzelfallprüfung, wie sie das deutsche Grundgesetz vorschreibt, ist unter den aktuellen Umständen nicht hinreichend möglich. Hierzu gehört auch die Bereitstellung von Beratungsangeboten in den entsprechenden Sprachen der Betroffenen. - Der Schutz der Familie hat Vorrang.
Beispielsweise syrische Geflüchtete erhalten oftmals nur noch subsidiären Schutz und dürfen für zwei Jahre ihre Familienangehörigen nicht nachholen. Der subsidiäre Aufenthaltstitel verschlechtert bei einzelnen Geflüchteten, deren Familien in Kriegsgebieten zurückbleiben müssen, ihre Gesundheit und Integrationsfähigkeit. Der Schutz der Familie und damit auch Familienzusammenführungen sollen bei der Prüfung Vorrang haben. - Die UN Kinderrechtskonvention müssen uneingeschränkt Beachtung finden.
Geflüchtete mit geringen Chancen auf Asylanerkennung, aus so genannten sicheren Herkunftsstaaten verbleiben in den zentralen Erstaufnahmestellen und werden nicht mehr kommunal verteilt. Ihre Kinder gehen nicht zur Schule. Der BDP fordert daher auch für Kinder von Geflüchteten aus sicheren Herkunftsstaaten gleiche Gesundheits- und Bildungschancen für ihre Aufenthaltszeit, wie sie jedes andere Kind erhält.
Weiterführende Informationen:
* Statistik des UNHCR (jährlich zum 20.6.) vom 20.6.2016 zu den Zahlen 2015: 65,3 Millionen Menschen sind weltweit auf der Flucht, darunter 40,8 Binnenvertriebene und 5,2 Millionen AsylbewerberInnen (anhängige Verfahren und neue Anträge). Quelle: Pressemitteilung des UNHCR 2016, www.unhcr.org/dach/de/6483-flucht-und-vertreibung-2015-drastisch-gestiegen.html