PM: Die Ausbeutung darf nicht ins Studium verlagert werden
Die Psychologie-Fachschaften-Konferenz (PsyFaKo) bezieht Stellung zur Novellierung des Psychotherapeutengesetzes. Gemeinsam mit dem Verband Psychologische PsychotherapeutInnen (VPP) sowie den Studierenden im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP-S) verfassten sie ein Positionspapier.
Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass die Studierenden als Nachwuchs der Profession in den Reformprozess der Psychotherapie-Ausbildung einbezogen werden. Weil dies jedoch nicht der Fall ist, befasst sich seit langem eine Arbeitsgruppe „PiA“ (PsychotherapeutInnen in Ausbildung) mit dem Thema.
Im gemeinsamen Positionspapier wird ein klares Bekenntnis des Gesetzgebers zu einem Bachelor der Psychologie, der zum Zugang zu einer Vielzahl von psychologischen Masterstudiengängen, darunter einem neugeschaffenen Master in Klinischer Psychologie und Psychotherapie, berechtigt gefordert.
Ein direktes Studium der Psychotherapie wird abgelehnt.
Als Gründe führen sie u. a. an, dass die psychologischen Institute an den Hochschulen erhalten bleiben müssen. Zudem ergab eine Online-Erhebung, dass zwar fast 90 Prozent der StudienanfängerInnen später eine psychotherapeutische Tätigkeit anstreben, jedoch über die Hälfte der befragten Bachelor-Studierenden angab, ihren Berufswunsch mindestens einmal geändert zu haben.
Johanna Thünker, stellvertretende Vorsitzende des VPP: „Es wäre fatal, wenn die jungen Leute sich mit gerade 18 Jahren für eine solche Laufbahn entscheiden müssten und später keine Möglichkeit mehr hätten, zu wechseln.“. Und Andreas Wimmer, Vorsitzender der BDP-S führt aus: „Viele Studierenden sind sich über die vielfältigen Möglichkeiten innerhalb der Psychologie zu Studienbeginn gar nicht im Klaren und haben zum Beispiel noch nie etwas von Umwelt- oder Verkehrspsychologie gehört“.
Das im Rahmen der Bologna-Konferenz eingeführte Bachelor-Master-System ermöglicht ausdrücklich, dass nach einem allgemeineren Bachelor spezialisierte Master gewählt werden. Für den Zugang zum psychotherapeutischen Master fordern die Studierenden bundesweit einheitliche Zugangsregelungen sowie anschließend ausreichend Weiterbildungsplätze.
Kapazitäten nach realem Bedarf
Die Kapazitäten sollen sich dabei am realen Bedarf orientieren und nicht an veralteten Bedarfsberechnungen – hierzu wird ausdrücklich auf die Studie der Bundespsychotherapeutenkammer zu den Wartezeiten auf eine Psychotherapie. Die beträgt im Bundesdurchschnitt weiterhin rund 20 Wochen, das soll sich ändern! Genug motivierter Nachwuchs wäre vorhanden!
Kopfzerbrechen bereitete eine sinnvolle Ausgestaltung der Praxis-Anteile sowie Fragen der Finanzierung. Aktuell arbeiten viele PiAs ohne Vergütung in Kliniken und können sich nur über Nebenjobs finanzieren. Dieser Missstand war mit ausschlaggebend für den Beginn der Reform. Nun soll mit einer vorgezogenen Approbation nach dem Master alles besser werden, aber – so mahnt die PsyFaKo – Praxisanteile sind zwar wichtig, jedoch muss die Studierbarkeit erhalten und die Ausbeutung nicht in das Studium verlagert werden.