PM: Endspurt für Verkehrssünder!

Punkteabbau in Flensburg nur noch bis Ende April möglich

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) mahnt ein schnelles Handeln für Autofahrer an, die ihren Punktestand noch vor dem 1. Mai 2014 senken wollen. Denn dann werden im Zuge der Reformierung der Verkehrssünderdatei in Flensburg die bereits bestehenden Punkte umgewandelt.

„Wir stehen als Psychologen dafür, dass durch kompetente Beratung Menschen auf ihrem Weg zum guten Verkehrsteilnehmer begleitet werden können. Veränderungen sind durch entsprechende Maßnahmen möglich“, erklärt BDP-Präsident Prof. Michael Krämer. „Es gilt niemanden von der Teilnahme auszuschließen, sondern ihn zu einem sicheren Auto- oder Motorradfahrer im Straßenverkehr zu befähigen.“

Dr. Peter Kiegeland, Vorsitzender der BDP-Sektion Verkehrspsychologie, weist darauf hin, dass der Punkteabbau sich vor der Umstellung für Kraftfahrer mit einem sehr hohen Punktestand zwischen 14 und 17 Punkten wirklich lohnt.

„Eine verkehrspsychologische Beratung bei einem speziell dafür ausgebildeten Diplom-Psychologen, also einem amtlich anerkannten Verkehrspsychologischer Berater, dauert ungefähr drei bis vier Stunden“, beschreibt Kiegeland den zeitlichen Rahmen der Maßnahme. „Sie führt dazu, dass zwei Punkte abgezogen werden.“ Der Betroffene erreicht so, dass er im neuen System weniger Punkte erhält als ohne eine solche Maßnahme.

Allerdings weist Kiegeland darauf hin, dass diese Möglichkeit aber nur noch bis zum Inkrafttreten der Reform des Verkehrszentralregisters, voraussichtlich zum 1. Mai 2014, besteht. Denn die Teilnahmebescheinigung muss dort bis zum 30. April 2014 vorliegen.

Wird das Verkehrszentralregister im Rahmen der Reform umgestellt, wird dann dieser Punkteabzug bei der Umrechnung berücksichtigt. Da nach der Reform der Führerschein bereits bei einem Punktestand von acht Punkten entzogen wird und nicht erst bei 18 Punkten, ist jeder vermeidbare Punkt von großem Vorteil.

Wie kann man erfahren, ob eine solche Maßnahme infrage kommt?

  • Wer seinen aktuellen Punktestand nicht sicher weiß, kann ihn im Verkehrszentralregister in Flensburg ermitteln. Dafür kann unter folgendem Link eine Auskunft eingeholt werden: www.kba.de. Die Auskunft erfolgt kostenlos.
  • Wer einen Stand von zwischen 14 bis 17 Punkten hat (einschließlich), profitiert eindeutig von der verkehrspsychologischen Beratung.
  • Vor der verkehrspsychologischen Beratung ist es noch erforderlich, einen ASP-Fahrsicherheitskurs  bei einer Fahrschule zu besuchen. Die Auskunft, welche Fahrschulen derartige „Aufbauseminare für punkteauffällige Kraftfahrer (ASP)“ anbieten, erteilt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
  • Erst danach können Kraftfahrer mit hohem Punktestand an der verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen. Am Ende der Maßnahme erhalten sie eine Teilnahmebescheinigung, die sie der zuständigen Straßenverkehrsbehörde vorlegen. Diese sorgt dafür, dass ihnen zwei Punkte abgezogen werden.

Wenn die Reform des Punktesystems erst einmal in Kraft gesetzt ist, ist ein Punkteabbau für diese Gruppe von Kraftfahrern nicht mehr möglich.

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