PM: Gerechte Lösung für Kinder gleichgeschlechtlicher Eltern

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das nun die sukzessive Adoption in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ermöglicht. „Es wird Zeit, dass auch Kinder in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft dieselben Rechte wie Kinder anderer Paare bekommen. Es ist ein Votum für das Kindeswohl“, freut sich Dr. Anja Kannegießer, die in einer Verhandlung des Bundesverfassungsgerichtes dazu als Sachverständige gehört wurde.

Die Diplom-Psychologin und Juristin hatte in ihrer gutachterlichen Stellungnahme ausgeführt, dass nach derzeitigen Forschungsergebnissen gleichgeschlechtliche Eltern ebenso kompetent in Erziehungsfragen und -verhalten sind wie heterosexuelle Elternpaare.
Auch entwickelten sich Kinder, die von gleichgeschlechtlichen Paaren adoptiert wurden, nicht schlechter oder besser als Kinder von Eltern, die heterosexuell orientiert sind. Des Weiteren unterschieden sie sich auch nicht hinsichtlich der Ausprägung ihrer eigenen sexuellen Orientierung.

Ob ihnen Vorurteile anderer in Bezug auf die Tatsache, homosexuelle Eltern zu haben, in ihrer Entwicklung schaden, ist nicht eindeutig zu beantworten. Bisher weisen jedoch Untersuchungen darauf hin, dass die Kinder homosexueller Eltern gut sozial integriert sind.
Die Präsidentin des BDP Sabine Siegl begrüßt, dass die Expertise der Rechtspsychologie in Karlsruhe angehört wurde und dadurch zu dem Urteil beitragen konnte.

Für das Kindeswohl bildet das sukzessive Adoptionsrecht aus familienpsychologischer Sicht einen Rahmen, der das Zugehörigkeitsgefühl des Kindes und das Verantwortungsgefühl der Eltern stärkt.

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