PM: „Heterogenität verbindet“

Der 23. Bundeskongress für Schulpsychologie. BuKo 2018 in Frankfurt am Main vom 20.-22. September 2018

Der 23. Bundeskongress für Schulpsychologie mit dem Motto „Heterogenität verbindet“ findet vom 20.-22.9.2018 an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main statt. Zum Kongress, der von der Sektion Schulpsychologie im BDP e.V. organisiert wird, werden ca. 400 Schulpsychologinnen und Schulpsychologen aus Deutschland, der Schweiz und Österreich erwartet. Die Schirmherrschaft hat der hessische Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz übernommen.


Mit dem Thema „Heterogenität verbindet“ stellt sich der Kongress aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen. Dazu sollen neue Konzepte für die schulpsychologische Arbeit vorgestellt und diskutiert werden. Gleichzeitig werden die in Schulen vorhandenen Ressourcen, genauso wie wahrgenommene Konfliktpunkte und Widersprüche thematisiert. `Heterogenität verbindet´ soll auf verbindende Elemente im Alltag von Schulen fokussieren und einer Entwicklung von trennenden und gegensätzlichen Bewegungen entgegenwirken. „Schulpsychologie ist aus der Schule nicht mehr wegzudenken und gewinnt immer mehr an Bedeutung für den Umgang mit schwierigen Alltagssituationen“ sagt Dr. Meltem Avci-Werning, Vorsitzende der Sektion Schulpsychologie im BDP, „Beim professionellen Umgang mit Konflikten, Gewaltvorfällen und Krisensituationen, aber auch bei der Entwicklung präventiver Konzepte für die Gestaltung eines förderlichen Miteinanders von Menschen mit vielfältigen Hintergründen, Erfahrungen und Bedürfnissen können Schulpsycholog/innen ihre Kompetenzen einbringen und werden vielfältig dazu angefragt.“

Um den vielfältigen Aufgaben gerecht zu werden und professionelle Angebote machen zu können, ist eine hinreichende personelle Ausstattung in allen Bundesländern dringend erforderlich. Trotz der Aufstockung in den letzten Jahren, liegen die Zahlen von Schulpsycholog/innen unter dem internationalen Standard. Obwohl die Zahl der Schulpsycholog/innen pro Schüler/in seit 2016 bundesweit um 13% angestiegen ist, ist ein Schulpsychologe in Deutschland immer noch für durchschnittlich 7.077 Schülerinnen und Schüler zuständig, in Niedersachsen und Sachsen sogar für 15.000. Während in anderen Industrienationen das Verhältnis bei 1:1.000-2.000 beträgt. Eine gesetzliche Verankerung der Aufgaben der Schulpsychologie in den Schulgesetzen aller Bundes­länder ist dringend erforderlich.

„Mittelfristig sollten wir darauf hinarbeiten, dass bundesweit ein/e Schulpsychologin für nicht mehr als 5.000 Schüler/innen zuständig ist und langfristig der internationale Standard in Industrienationen von 1:1000-2000 erreicht wird“, erklärt Dr. Avci-Werning.

Der BuKo 2018
170 Referierende werden auf dem Bundeskongress für Schulpsychologie BuKo 2018 unter anderem Vorträge und Workshops zu Gewaltprävention und Konfliktmanagement, Umgang mit Diversität, Inklusion, Genderthemen, Lernschwierigkeiten, Schulverweigerung, Unterrichtsstörungen, Konzentrationsproblemen, Begabungsförderung, Diagnostik, Selbstfürsorge und Gesundheitsmanagement, Beratung und Supervision von Lehrkräften und Schulleitungen u.v.a. vortragen. Weitere Informationen finden Sie unter www.bdp-schulpsychologie.de.

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