PM: Neue Bachelor- und Masterstudiengänge: Der BDP darf weiterhin definieren, was ein Psychologe ist

Klage gegen BDP wegen seiner Listen über anerkannte und nicht anerkannte neue Studiengänge in Psychologie abgewehrt

Am 7. April 2009 hat sich der BDP in einem Gerichtsverfahren mit der Auffassung durchgesetzt, dass er berechtigt ist, Listen über vom BDP als psychologische Studiengänge anerkannte bzw. nicht anerkannte Curricula zu veröffentlichen. Gewehrt hatte sich dagegen die SRH Heidelberg, eine private Hochschule, die seit 2008 einen Bachelor- und Masterabschluss "Wirtschaftspsychologie" anbietet. Studierende dieses Studiengangs hatten sich an den BDP mit der Bitte um Aufnahme in den Verband als Psychologen oder Psychologie-Studierende gewandt. Der BDP hatte daraufhin diese neuartigen Studiengänge intensiv geprüft und befunden, dass sie weder dem Studienmodell der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen noch dem Niveau des künftigen Europsy-Zertifikats entsprechen, weil wesentliche Teile dessen fehlen, was man von einem grundständigen Psychologiestudium erwarten darf. Daraufhin wurden diese Studiengänge in einer Liste der nicht vom BDP als psychologische Studiengänge anerkannten Curricula in report psychologie und auf der Webseite des BDP veröffentlicht. Die SRH Heidelberg hatte versucht hiergegen vorzugehen und begründete dies u.a. mit der marktbeherrschenden Stellung, die der BDP innehabe, und den dadurch bedingten Nachteilen, die der Hochschule durch die Aufnahme in eine "Negativliste" erleide.  

Erwartungsgemäß folgte das Landgericht Mannheim vorgestern aber in der mündlichen Verhandlungen den Ausführungen des BDP, so dass die SRH seine Klage zurück nahm.

Der BDP sieht sich damit in der Aufgabe gestärkt, in der zunehmend unübersichtlichen Bildungslandschaft frühzeitig zu klären, wer BDP-Mitglied werden kann, und damit zugleich für alle Studieninteressierten einen Beitrag zur Bildungsorientierung zu leisten. Auf der einen Seite wird in EU-Richtlinien und in der deutschen Gesetzgebung häufig vereinfachend von "Psychologen" gesprochen - wie z.B. im derzeit anstehenden Eisenbahnrechtsänderungsgesetz oder in vielen Landesschulgesetzen. Auf der anderen Seite können angehende Studierende kaum erkennen, mit welchem der neuen Studiengänge man diese Position erreichen kann.

Von einem Psychologiestudium - da sind sich die Fachkreise weitgehend einig - kann nur gesprochen werden, wenn im Studium psychologische Inhalte deutlich überwiegen und die zum wissenschaftlichen und praktischen Kompetenzprofil zugehörigen Grundlagenfächern in adäquatem Umfang gelehrt werden. Außerdem sollte das Lehrpersonal weitgehend aus Psychologinnen und Psychologen bestehen. Schließlich bedarf nach Auffassung des BDP die Bewertung der Studieninformationen fachlicher Kenntnisse. Diplom-Psychologin Carola Brücher-Albers, Präsidentin des BDP: "Nur wenn diese Bedingungen erfüllt sind, kann man sich ein Bild darüber machen, ob die Etikettierung von Bildungsabschlüssen auch tatsächlich gewährleistet, dass ich mich anschließend als Psychologin bezeichnen darf. Dass wir mit unseren Anerkennungslisten dabei Unterstützung leisten, das sehe ich für den gesamten Berufsstand und für unsere zukünftigen Mitglieder als unsere Pflicht an".

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