PM: Patienten muss man helfen statt sie zu verwirren
VPP widerspricht Aussagen des KBV-Vorsitzenden Köhler im ARD-Morgenmagazin
Angesichts langer Wartezeiten für Patienten, die dringend einer psychotherapeutischen Behandlung bedürfen, begrüßt es der Verband Psychologischer Psychotherapeuten im BDP, dass sich auch das ARD-Morgenmagazin dieses wichtigen Themas annimmt. In der Sendung am 17. Januar wurde zurecht vor einer weiteren Verschlechterung der Lage durch das Anfang des Jahres in Kraft getretene Versorgungsstrukturgesetz gewarnt, falls – wie befürchtet werden kann – noch weniger Psychotherapeuten eine Kassenzulassung erhalten.
Als einen Ausweg beschreibt das Magazin den Weg über einen Psychotherapeuten ohne Kassensitz mit anschließender Kostenerstattung durch die Krankenkasse. „Das ist sowohl fachlich als auch rechtlich völlig in Ordnung“, betont die VPP-Vorsitzende Eva Schweitzer-Köhn, denn jeder gesetzlich Versicherte hat Anspruch auf eine notwendige Behandlung und darf sich diese selbst beschaffen, wenn seine Krankenversicherung sie ihm nicht zur Verfügung stellen kann.“ Im Sozialgesetzbuch V gebe es dafür extra einen Passus zum Kostenerstattungsverfahren (§ 13 Absatz 3 SGB V).
Diffamierend sei dagegen die Unterstellung seitens der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, wonach die Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung geringer qualifiziert seinen. Im Morgenmagazin wird die KBV mit einer diesbezüglichen Warnung zitiert und der KBV-Vorsitzende, Dr. Andreas Köhler, spricht sogar von der Gefahr, dass sich die Krankheit bei falscher Therapie verstärke, was unter Umständen zum Suizid führen könne.
Dieser abwertenden Darstellung von Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung widerspricht Schweitzer-Köhn ganz entschieden. „Krankenkassen genehmigen eine Psychotherapie bei nicht kassenzugelassenen Psychotherapeutinnen und -therapeuten nur dann, wenn diese die gleiche Qualifikation nachweisen wie kassenzugelassene. Viele gut ausgebildete approbierte Psychotherapeuten erhalten im Rahmen der derzeitigen unzureichenden Bedarfsplanung keinen Kassensitz und können nicht als Vertragsbehandler über die KVen abrechnen. Das ist der einzige Unterschied.“
Statt Patienten einen Ausweg zu weisen, werde hier Verwirrung gestiftet und Angst geschürt. Der VPP im BDP unterstützt seit jeher die psychotherapeutische Leistungserbringung über den Weg der Kostenerstattung, da die langen Wartezeiten auf eine psychotherapeutische Behandlung bei einem Vertragsbehandler unzumutbar und schädlich sind. Um die zeitnahe psychotherapeutische Versorgung sicherzustellen, ist in vielen Fällen das außervertragliche Verfahren der Kostenerstattung die einzige Möglichkeit für die Patientinnen und Patienten.