PM: Psychisch Kranke nicht stigmatisieren!
Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) verabschiedet auf seiner Delegiertenkonferenz am 6. Mai 2018 in Nürnberg eine Resolution für die Achtung der Menschenrechte und echte Hilfe für psychisch Kranke.
Die Resolution im Wortlaut:
Trotz des Namens „Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz“ erweckt der bayerische Gesetzentwurf über weite Strecken den Eindruck, dass psychisch Kranke als potentielle Gefährder gesehen werden. Maßnahmen aus dem Maßregelvollzug sowie dem Strafvollzug dürfen nicht auf psychisch Kranke angewendet werden. Zunächst sollte durch verstärkte Prävention die in Bayern hohe Zahl der Unterbringungen gesenkt werde.
Es ist juristisch nachvollziehbar, dass, im Falle einer Gefährdung durch psychisch Kranke, die verhältnismäßige Einschränkung ihrer Freiheitsrechte ausführlicher gesetzlicher Regelung bedarf. Es ist aber schwer nachvollziehbar, dass in einem solchen Gesetz nicht primär die Hilfe geregelt wird, sondern die Überwachung und Registrierung durch die Polizei. Behandlerinnen und Behandler sehen die Schweigepflicht und das geschützte Vertrauensverhältnis zu ihren Patientinnen und Patienten gefährdet.
Tatsächlich sind in dem neuen Gesetz nur wenige neue Hilfen für psychisch Kranke vorgesehen. Zwar ist ein flächendeckender Krisendienst rund um die Uhr der richtige Ansatz. Angemessen wäre aber die konkrete gesetzliche Regelung weiterer Maßnahmen, welche Diagnostik und Therapie im Zusammenhang mit Gewaltdelikten deutlich verbessern. Psychisch Kranke gefährden nicht mehr als gesunde Menschen und dürfen nicht stigmatisiert werden.
Trotz der Veränderung der ursprünglich geplanten Regelung eines für viele Behörden einsehbaren Unterbringungsregisters, entfernt sich auch noch der jetzige Gesetzestext von freiheitlichen Grundsätzen und weist schwerwiegende Mängel auf. Die bisherige gesetzliche Regelung reicht im Rahmen von Unterbringung völlig aus.
Die Delegiertenkonferenz des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen fordert einen neuen Gesetzentwurf, mit echten Hilfen für psychisch Kranke und deren Behandlerinnen und Behandlern.