PM: Psychologen fordern: UN-Kinderrechtskonvention nun endlich umsetzen

BDP begrüßt Rücknahme der Vorbehaltserklärung durch Bundesregierung

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) begrüßt die Rücknahme der Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention durch das Bundeskabinett. Der BDP hatte sich seit der Ratifizierung der Konvention 1992 gemeinsam mit rund 100 anderen Organisationen im Rahmen der National Coalition für die vorbehaltlose Umsetzung der Kinderrechtskonvention eingesetzt. Mehrere Bundesregierungen hielten jedoch daran fest, dass sich Deutschland vorbehalte, Unterschiede zwischen inländischen und ausländischen Kindern zu machen.

International übliche Standards z.B. für den Umgang mit Flüchtlingskindern wurden zum Teil mit drastischen Folgen für diese nicht eingehalten. Der Präsidiumsbeauftragte für Kindeswohl und Kinderrechte des BDP, Dr. Klaus Neumann, erinnert in diesem Zusammenhang an die Praxis, Flüchtlingskinder in der Bundesrepublik in Abschiebehaft zu nehmen und sie beim Schulbesuch ebenso wie bei der medizinischen Versorgung und in der Kinder- und Jugendhilfe schlechter zu stellen.

Dass der Vorbehalt nun endlich zurückgenommen wurde, sei ein wichtiger Schritt. Nach dem Kabinettsbeschluss müssten nun rasch Regelungen im Asyl-, Aufenthalts- und Sozialrecht entsprechend angepasst werden, so Klaus Neumann. Dass solche Schritte bei entsprechend starkem Willen auch binnen Kurzem möglich sind, haben Regierung und Parlament in den vergangenen Tagen bewiesen.

Umso bedenklicher stimme es, wenn CDU-Ministerpräsident Roland Koch am 11. Mai im Interview mit dem Hamburger Abendblatt die Garantie eines Betreuungsplatzes für Kinder unter drei Jahren sowie Projekte in der Bildungspolitik jetzt aus finanzpolitischen Gründen in Frage stellt. „Ausgerechnet bei den Kindern und bei der Bildung mit dem Sparen zu beginnen, ist aus Sicht des BDP das falsche Signal, wenn man es mit den Kinderrechten wirklich ernst meint", erklärte Klaus Neumann.

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