PM: Psychotherapeuten in Ausbildung sind keine Praktikanten
Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) freut sich über den kommenden Mindestlohn. „Einerseits fordern wir, dass Menschen lebenslang lernen und sich ihnen bietende Bildungschancen nutzen, andererseits müssen sie dann aber erfahren, dass sie trotz ihrer Ausbildung oder ihres Studiums fast unentgeltlich als Praktikant ihren Einstieg in die Arbeitswelt finden müssen“, erklärt BDP-Präsident Prof. Michael Krämer. Deshalb fordert der Verband die an dem Gesetzentwurf Beteiligten auf, diese Ungerechtigkeit zu beenden und bei der Ausnahmeregelung für „Praktikanten“ in eindeutiger Formulierung Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung und Akademiker auszunehmen.
Auch für viele Psychologen, die aktuell in ihrer Ausbildung zum Psychotherapeuten mindestens ein Jahr in einer psychiatrischen Einrichtung tätig sind und lediglich Arbeitsverträge als Praktikanten haben, sollte dies gelten. Oftmals werden die Psychotherapeuten in Ausbildung in den Kliniken gar nicht entlohnt, obwohl sie sehr gut ausgebildet sind und selbstständig arbeiten. Dass ihre geleisteten Einsätze und Stunden den Krankenkassen von den Kliniken in Rechnung gestellt werden, ist aber üblich. Erste Urteile bestätigen, dass sie keine richtigen Praktikanten sind und für die Kliniken wirtschaftlich verwertbare Leistungen erbringen (z.B. LSG Saarland, AZ L 1 R 73/11; LAG NRW AZ. 11 Sa 74/12). „Eine Festschreibung der Tatsache, dass Psychotherapeuten in Ausbildung nicht mit der Ausnahmeregelung für Praktikanten gemeint sind, ist überfällig und nach der Intention des Gesetzgebers eine erforderliche Klarstellung“, betont Robin Siegel, der sich im Verband Psychologischer Psychotherapeuten im BDP für die Aufhebung dieses Missstandes engagiert.