PM: Psychotherapie gehört nicht in die Schule
Schulpsychologen und Psychotherapeuten warnen vor Psychotherapie an Schulen
Schüler mit Verhaltensauffälligkeiten gibt es nahezu an jeder Schule. Problematisch wird es, wenn Lehrer und Schulleiter unter starkem Arbeitsdruck und Stress diese Schüler als krank abstempeln und ihnen eine psychotherapeutische Behandlung an der Schule anbieten. Ein Hamburger Ganztagsgymnasium praktiziert das und hat damit große Aufmerksamkeit bei der Wochenzeitung „Die Zeit“ gefunden, die darin anscheinend ein „in Deutschland noch ungewöhnliches“, aber nachahmenswertes Modell sieht. Dem widerspricht der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen ausdrücklich. Unabhängig davon, ob diese Therapie von einer Beratungslehrerin mit einer Psychotherapieausbildung nach Heilpraktikergesetz (wie in Hamburg) oder einem approbierten Psychotherapeuten durchgeführt wird, hält der BDP dies für den absolut falschen Weg.
„Vor Nachahmung müssen wir warnen“, so Uschi Gersch, Vorstandsmitglied im Verband Psychologischer Psychotherapeuten im BDP. Es ist wichtig, dass schulpsychologische und psychotherapeutische Aufgaben klar voneinander getrennt werden. Heilbehandlung gehört nicht an Schulen.“ Psychotherapie sei das Mittel der Wahl bei einer psychischen Erkrankung, die sorgfältig zu diagnostizieren sei, und nicht geeignet, alle schulischen und entwicklungsbedingten Probleme zu lösen. In die Schule gehören Schulpsychologen als Ansprechpartner für Schüler und Lehrkräfte bei psychologischen Fragen.
Aus Sicht des BDP liegt eine große Gefahr darin, sich unbequemer Schüler auf diese Weise zu entledigen, sie zu pathologisieren und sie mit dem Auftrag „zur Reparatur“ an Psychotherapeuten abzuschieben. Schulpsychologen in ganz Deutschland haben den Auftrag, so der Vorsitzende der Sektion Schulpsychologie im BDP, Stefan Drewes, ein Schulklima mitzugestalten, in dem auch schwierige Entwicklungsphasen von Kindern und Jugendlichen erfolgreich gemeistert würden durch die Kooperation von Schülern, Eltern, Lehrern und Schulpsychologen. „Nicht alles, was den Unterricht stört, ist eine Krankheit. Und psychisch kranke Schüler benötigen eine Psychotherapie außerhalb der Schule.“ Drewes hat aber noch weitere, darüber hinaus gehende Bedenken.
Psychotherapie ist eine Heilbehandlung und sie bedürfe, sollte sie tatsächlich angezeigt sein, eines bestimmten Rahmens. Die Schule biete diesen Rahmen nicht. Durch die Mischung von sozialarbeiterischen, schulpsychologischen und psychotherapeutischen Elementen in dem Hamburger Gymnasium sei z.B. die Verschwiegenheitspflicht nicht korrekt geregelt, es gebe auch keine freie Wahl des Therapeuten. Zusätzlich problematisch wirke sich das im schulischen Kontext bestehende Vertrauensverhältnis zwischen der psychotherapeutisch tätigen Pädagogen und den jeweiligen Schülern aus. Ein Psychotherapeut im Kollegium komme zwangsläufig in Konflikte, wie er mit den in der Therapie (wenn sie denn diesen Namen überhaupt verdient) gewonnenen Erkenntnissen im Kollegenkreis umgeht und umgekehrt mit Informationen aus diesem Kreis in Gesprächen mit seinem Patienten. Zudem fehle eine verbindliche Vereinbarung zwischen dem Patienten bzw. seinen Eltern und dem Therapeuten.
Aus den genannten Gründen plädiert der BDP dafür, die schulpsychologische Versorgung weiter zu verbessern und sie an das Niveau anderer europäischer Länder heranzuführen. Gleichzeitig müsse das therapeutische Angebot für Kinder und Jugendliche angesichts langer Wartezeiten erweitert werden. Letzteres aber nicht an Schulen und nicht für Kinder, die mehrheitlich gar nicht krank sind.