PM: PsychThG-Novelle: Bundesregierung will PiAs im Regen stehen lassen?
Der Bundesrat hat die Bundesregierung am 12. April 2019 gebeten, zeitnah ihrer Prüfzusage im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens nachzukommen und eine Regelung mit dem Ziel zu treffen, dass eine angemessene Vergütung der Auszubildenden, die ihre Ausbildung nach § 27 PsychThG abschließen, während ihrer praktischen Tätigkeit nach § 2 PsychTh-APrV zulasten der GKV erfolgt.
Am 30. April 2019 (Bundestagsdrucksache 19/9770) lehnte die Bundesregierung diesen Vorschlag leider ab. Sie weist insbesondere darauf hin, dass die mit dem Gesetzentwurf vorgesehene Schaffung einer neuen Ausbildungsregelung, die auf die Zukunft ausgerichtet ist, nicht als geeigneter Rahmen für Regelungen erscheine, die das geltende PsychThG betreffen. Insbesondere seien die bisher geltenden Ausbildungsregelungen mit den verschiedenen Ausbildungsbestandteilen einschließlich möglicher Regelungen zu ihrer Finanzierung nicht in die geplante neue Ausbildungsstruktur übertragbar.
Der BDP findet das sehr enttäuschend. Schon viele Jahre lang haben sich Krankenkassen, Krankenhäuser und die Politik nicht für eine angemessene Finanzierung der praktischen Tätigkeit eingesetzt, sich allenfalls wechselseitig den schwarzen Peter zugeschoben. Es scheint ihnen auch für die kommenden zwölf Jahre egal zu sein. Hier muss unbedingt nachgebessert werden. Aber auch was die zukünftigen PiW und deren angemessenen Verdienst während der Weiterbildung angeht, wächst nicht gerade die Zuversicht: Es scheint wieder zeitlich geschoben zu werden.
In der gestrigen Debatte im Bundestag zeigte sich zu diesem Thema zumindest, dass man sich dessen bewusst ist. Neben den oppositionellen Grünen und der FDP hatte auch die SPD ein Einsehen. Bei der CDU klang das schon etwas verhaltener. Insgesamt besteht also für die PiAs noch Hoffnung, auch wenn weiterhin konkrete Vorschläge fehlen.
Jan Frederichs