PM: Stellungnahme zum Diskussionsteilentwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschaftsrechts
Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) begrüßt die Intention des Gesetzgebers, die Personensorge von Minderjährigen zu stärken.
Folgende Vorschläge zum Entwurf unterbreitet der BDP dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:
zu § 1816 Abs. 4
Der BDP schlägt vor, in der Regelung zur Möglichkeit der Betreuten, einen Betreuer abzulehnen, die Rechte der zu Betreuenden im Hinblick auf die Ablehnung der Gewährung seines oder ihres Willens zu stärken.
Fassung im Entwurf:
…Schlägt er vor, eine bestimmte Person nicht zu bestellen, so soll hierauf Rücksicht genommen werden…
... Wir schlagen folgende Änderung vor:
… Schlägt er vor, eine Person nicht zu bestellen, so ist hierauf Rücksicht zu nehmen, es sei denn schwerwiegende Gründe sprechen dagegen.…
zu § 1833 Abs. 1
In diesem Abschnitt werden Einschränkungen für die Zustimmung zu einer ärztlichen Zwangsmaßnahme formuliert. Dies ist sinnvoll und die Einschränkungen erscheinen uns ausreichend weitgehend. Allerdings würde sich hier im Hinblick auf die Stärkung des Selbstbestimmungsrechtes eine Formulierung dahingehend anbieten, alle Mittel zu nutzen um eine Einwilligung zu erzielen. Dadurch könnte ebenfalls die Häufigkeit von Zwangsmaßnahmen ohne Zustimmung verringert werden.
Der BDP schlägt daher vor, einen Abs. 3 einzufügen:
(3) Beim Bemühen, eine Zustimmung herbeizuführen und im Zusammenhang mit der Genehmigung der Einwilligung in die Zwangsmaßnahme durch das Betreuungsgericht soll geprüft werden, ob bei Zwangsmaßnahmen eine psychologische Edukation/Beratung bzw. eine psychotherapeutische Intervention geeignet wäre, eine informierte Zustimmung herbeizuführen.
Wir sind auf Nachfrage gerne bereit, für z.B. eine Passage in der Gesetzesbegründung die Eignung der genannten psychologischen Tätigkeiten zu konkretisieren.
Insgesamt begrüßt der BDP die vorgeschlagenen Regelungen. Im Hinblick auf den demographischen Prozess und die steigende Zahl von Menschen mit psychischen Erkrankungen, neurologischen und oder kognitiven Einschränkungen, insbesondere im hohen Lebensalter, im Rahmen der Versorgung in Heimen und in Krankenhäusern sind große Herausforderungen zu bewältigen. Dabei stellt sich die Frage, ob an Stelle von Vereinen für diese Form von komplexer Betreuung nicht besser eine spezialisierte Versorgungsstruktur z.B. im Rahmen einer Körperschaft auch zur Unterstützung der Betreuer selbst aufgebaut werden soll.
Wir möchten daher anregen, diesbezüglich und zusätzlich zur Gesetzesinitiative Anregungen zum Aufbau von Strukturen für diese wachsende Bevölkerungsgruppe zu unterbreiten.