PM: Wieder trauriges Beispiel für fatale Gerichtsgutachten
BDP und DGPS fordern höchste Weiterbildungsstandards für alle Gutachter
Die am 13.10.2014 gesendete WDR-Dokumentation „Wenn Gerichtsgutachten Familien zerstören“ und die MDR-Sendung „Das Kind ist weg“ vom 15.10.2014 sind nur zwei Dokumentationen mit Beispielen für spektakuläre Fehlentscheidungen, die in der letzten Zeit den Weg in die Öffentlichkeit fanden.
„Mit großer Sorge sehen wir die mangelnde Qualität von familiengerichtlichen Gutachten. Hier muss sich endlich etwas ändern“, so Prof. Michael Krämer, Präsident des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP). „Unser Anspruch muss es sein, gut ausgebildete Gutachter zu haben, die Gutachten nach den Qualitätsstandards der psychologischen Wissenschaft erstellen. Dann erfüllen sie ihre wichtige Aufgabe, den Gerichten und Familien am Kindeswohl ausgerichtete Empfehlungen zu Wegen aus Konfliktsituationen hinaus zu geben“, so Krämer weiter.
Um dieses zu gewährleisten, haben der BDP und die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) als Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen bereits 1995 die zertifizierte Weiterbildung zum Fachpsychologen für Rechtspsychologie etabliert.
Auf der Grundlage eines universitären Psychologiestudiums (Diplom / Master in Psychologie) qualifiziert diese Weiterbildung für rechtspsychologisch-sachverständige Tätigkeiten in allen Einrichtungen des Rechtswesens. Psychologen werden darauf vorbereitet, sachgemäße Methoden und Techniken bei der Begutachtung anzuwenden und lernen unter Anleitung, qualitätsgesicherte Gutachten zu erstellen. Zertifizierte Rechtspsychologen verpflichten sich außerdem, kontinuierlich an Fortbildungen teilzunehmen. Dadurch bleiben sie auf dem aktuellen Stand der rechtspsychologischen Wissenschaft.
Dabei wird für Transparenz gesorgt: Psychologen, die sich kontinuierlich fortbilden, sind in einer Datenbank gespeichert und können direkt von den Gerichten gesucht und beauftragt werden: www.rechtspsychologen-register.de
„Gemeinsam mit der Politik und anderen Fachverbänden arbeiten wir derzeit intensiv daran, verbindliche Qualitätsstandards für Gutachten und Gutachter im familiengerichtlichen Bereich zu etablieren“, sagt Prof. Dr. Andrea Abele-Brehm, Präsidentin der DGPs. „Die Föderation setzt sich bereits seit Langem für höchste Ausbildungsstandards ein. Fälle wie in den WDR- und MDR-Beiträgen beschrieben, bestätigen uns in unserer Intention, die wir von Anfang an mit der Weiterbildung verfolgten. „Es ist ein Skandal, dass immer noch unzureichend Ausgebildete über das Wohl und Wehe von Menschen vor Gericht mitentscheiden können“.