Novellierung des PsychTHG
Vorschlag des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen einer gesetzlichen Sofortmaßnahme zur Vorbereitung der Novellierung des deutschen Psychotherapeutengesetzes
Im Zuge der Umsetzung des Bologna-Prozesses und der damit verbundenen Einführung gestufter Studiengänge in Europa und in Deutschland ergeben sich neue Fragen hinsichtlich der Einordnung dieser Profile in den Rahmen bisheriger Regelungen. Die aktuellen gesetzlichen Formulierungen im Psychotherapeutengesetz sehen für den Bereich der Psychologie einen Hochschulabschluss in Psychologie und darüber hinaus den Einschluss des Schwerpunktes Klinische Psychologie im Studium vor. Bei der damaligen Regelung hatte der Gesetzgeber das fünfjährige Universitätsstudium der Psychologie vor Augen.
Der Arbeitsentwurf eines Psychotherapeutenausbildungsreformgesetzes aus dem Bundesministerium für Gesundheit ist prinzipiell zu begrüßen. Allerdings muss angesichts einer Reihe noch offener Fragen und einiger Kontroversen damit gerechnet werden, dass es bis zur Novellierung noch eine Weile dauern wird.