Stellungnahme: Weiterentwicklung der Hilfen für psychisch erkrankte Menschen

Stellungnahme des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen anlässlich der Auftaktveranstaltung des Bundesministerium für Gesundheit zum geplanten Verbände-Dialogs (APK-Jahrestagung 2018): "Weiterentwicklung der Hilfen für psychisch erkrankte Menschen".

Weithin akzeptierte Grundlage der Ursachenforschung und Hilfeplanung ist das sogenannte "bio-psycho-soziale Modell".

Aus Sicht der Psychologenschaft „hinkt“ dieses insofern, als aktuell sowohl die biologische Komponente (Hirnforschung, Psychopharmaka) als auch die soziale (Prävalenzforschung, psychosoziale Netzwerke, Kostenträgerschaften) eine weitaus größere Beachtung finden als die psychologische, d.h. Beachtung der subjektiven Befindlichkeit psychisch „erkrankter“ Menschen, ihrer Ursachen und direkten, d.h. psychologisch - psychotherapeutischen Hilfemöglichkeiten.

  • Betroffene sind häufig real traumatisierte Menschen (auch bei Psychosen ist dies ca. der Hälfte der Fälle nachgewiesen; nach Prof. Franz Ruppert liegen allen psychischen Erkrankungen unverarbeitete traumatische Erfahrungen bis in die frühe Kindheitzugrunde)
  • Betroffene sind daher extrem empfindlich gegenüber allen Formen von Einschränkung derPersönlichkeitsrechte
  • Betroffene brauchen an erster Stelle die Erfahrung des Zuhörens und Ernstgenommen-werdens, vor jeder medizinischen Maßnahme
  • Betroffene brauchen zur Überwindung ihrer psychischen Beeinträchtigungen in erster Linie psychologische bzw. psychotherapeutische Hilfe.

Das gegenwärtige psychiatrische/sozialpsychiatrische Hilfesystem ist offenkundig insuffizient: obwohl für die Volkswirtschaft enorm kostspielig, sind sowohl die Erkrankungsraten als auch die Genesungschancen nicht besser als in den wenig entwickelten Ländern mit einem rudimentären Hilfesystem (des öffentlichen Gesundheitswesens).

Eine erschreckende Zahl: 1993 betrug die Rate der aus psychischen Gründen Berenteten gerade mal 17% (aller Rentenfälle); 2015 waren es 44%. D.h. dass die angebotenen Hilfen nicht hinreichend zur Genesung beitragen.

Die Kommission zur Einhaltung der UN - Behindertenrechtskonvention hat der deutschen Psychiatrie sehr schlechte Noten gegeben.
 

Der BDP fordert deshalb:

a) Inhaltliche Verbesserungen

  • eine stärkere Beachtung der subjektiven Verfassung der Betroffenen; Schwerpunkt von Diagnostik und Behandlung muss auf psychologischen Gesichtspunktenliegen.
  • strikte Einhaltung der UN-Menschenrechtskonvention, insbesondere zu Zwangshandlungen. Alle Einschränkungen des natürlichen Selbstbestimmungsrechts des Menschen wirkenkontratherapeutisch.
  • Einbeziehung der Betroffenen auf allen Ebenen der Planungen undEntscheidungen
  • eindeutige Orientierung der Zielsetzungen am Recovery-Konzept, d.h. Abkehr von Unheilbarkeits-Prämissen (z.B. bei der Diagnose „Schizophrenie“)
  • verstärkter Einsatz von Psychologen und Psychotherapeuten in allen Einrichtungen des sozialpsychiatrischen Hilfesystems
  • verstärkte psychologische Anteile in der Ausbildung sowie Fort- und Weiterbildung aller Berufsgruppen im Hilfesystem

b) Strukturelle Veränderungen

  • konsequente Umsetzung des Prinzips „ambulant vor stationär“, d.h. Umpolung der Versorgung im Akutfall von stationärer Aufnahme auf „home-treatment“: dieses aber nicht aus rein Kostenersparnis-technischen Gründen, sondern weil es erprobte Modelle eines konsequent zugehenden Hilfesystems gibt (vor allem in Finnland), die – trotz überraschend positiver Ergebnisse bzgl. Krankheitsverläufen und beruflicher Wiedereingliederung – international nicht gebührend berücksichtigt wurden. In Deutschland wird dieser Ansatz propagiert und vor allem durch systemisch- therapeutische Schulungen unterstützt unter dem Stichwort „Offener Dialog“ (Nils Greve, Solingen, und Volkmar Aderhold,Hamburg).
  • Umstrukturierung der Akutpsychiatrie in kleinere, überschaubare Einheiten (maximal 20 Plätze) nach dem SOTERIA-Modell (Behandlung von akuten Psychosen nach einem milieutherapeutischen Ansatz, durch intensive Begleitung (Lauren Mosher, Luc Ciompi: „to be with“), bei möglichst sparsamem Medikamenteneinsatz.
  • für längere Übergangszeiten der psychischen Stabilisierung und Neuorientierung nach krisenhaften Einbrüchen: milieutherapeutisch gestaltete Krisenhäuser oder intensiv betreute Wohngemeinschaften mit „therapeutischer Begleitung“. Beispiel: Haus der Hoffnung –Thüringen.
  • unbürokratische Hilfen zur beruflichen Wiedereingliederung oder eines Neustarts, nach Möglichkeit auf dem „Ersten Arbeitsmarkt“. Hier gibt es bisher besonders viele und schwierige bürokratische Hürden. Eine engmaschige, flexible Begleitung durch Fachdienste und/oder ausgebildete Profis aus eigener Erfahrung („Ex-In“) ist dabei notwendig.
  • Überwindung der hinderlichen Aufspaltung der Kostenträgerschaften für außerstationäre Hilfemaßnahmen zwischen Krankenversicherung, Sozialhilfe, Rentenversicherung und JobCentern; Schaffung neuer Modelle „trägerübergreifender“ Finanzierung (wie z.B. beim „trägerübergreifenden Persönlichen Budget“vorgesehen, was aber bis dato kaum realisiertwird);
  • alternativ: regionaleBudgets.
  • Es liegt in der Verantwortung der Gesundheitspolitik, dafür zu sorgen, dass die Ausweitung der ambulanten Leistungen und komplementären Einrichtungen nicht zum Schauplatz von Konkurrenzkämpfen wird, bei denen wirtschaftliche Interessen und Machterhalt ein ungebührliches Gewicht haben, zwischen:
    • Kliniken und Praxen der niedergelassenenÄrzte
    • traditioneller Medizin und alternativenAnsätzen
    • den Bereichen Medizin - Psychologie -Sozialarbeit
    • Medizin undWohlfahrtspflege
    • großen Trägergesellschaften und freien Trägern (z.B. kleinen gemeinnützigen Vereinen, die oft mit viel persönlichem Engagement und ehrenamtlichem Einsatzarbeiten)
    • Profis, ehrenamtlichen Helfern, Angehörigen und Betroffenengruppen bzw. Verbänden
    • den Kostenträgern: Krankenkassen - Pflegekassen - Rentenversicherung - Sozialämtern - JobCentern.


Vielmehr ist Kooperation zwischen allen beteiligten Akteuren zum Wohle der Betroffenen angesagt. Ferner ist für Abbau der bürokratischen Hürden und Beschleunigung der Entscheidungen zu sorgen, sonst führt dies zu Motivationsverlust bei den Betroffenen und fördert Chronifizierung.


gez.
Ralph Schliewenz, Vorstand der Sektion Klinische Psychologie
Martin Urban, Sprecher der Fachgruppe Psychiatrie in der Sektion Klinische Psychologie
Fredi Lang, Referat Fach- und Berufspolitik BDP

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Stellungnahme
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