- EuroPsy nach Hochschulabschluss und Berufspraxis
Für wen ist dieser Antrag geeignet?
Dieser Antrag ist der Standard bei der EuroPsy-Zertifizierung nach den EFPA Regeln.
Sie stellen diesen Antrag, wenn Sie
- ein Psychologie-Vollzeitstudium im Umfang von 5 Jahren und 300 ECTS im Einklang mit den curricularen Anforderungen des EuroPsy absolviert haben,
- über mindestens 1 Jahr supervidierte Vollzeit-Berufstätigkeit (oder teilzeitäquivalent) verfügen und
- sich den Richtlinien ethischer Berufsausübung der EFPA verpflichtet haben.
Zur Vorbereitung des Antrags EuroPsy nach Hochschulabschluss und Berufspraxis
Gebühren
Hier können Sie nach Abschluss der Vorbereitungen Ihren Antrag online einreichen. - Rezertifizierung
Für wen ist dieser Antrag geeignet?
Sie stellen diesen Antrag ab drei Monate vor Ablauf Ihrer 7-jährigen Zertifizierungsperiode. Das Ablaufdatum ist auf Ihrer EuroPsy-Urkunde angegeben. Sie werden durch eine E-Mail der EuroPsy-Geschäftsstelle auf das Ende der Zertifizierungsperiode hingewiesen.
Nachdem Ihr Antrag auf Rezertifizierung angenommen worden ist, erhalten Sie eine neue EuroPsy-Urkunde.
zur Vorbereitung Ihres Antrags auf Rezertifizierung
Die Gebühr für die Rezertifizierung beträgt 84,50 €.
Hier können Sie nach Abschluss der Vorbereitungen Ihren Antrag online einreichen.
- Aktualisierung der Kontaktdaten
Wenn Ihre Kontaktdaten veraltet sind, geben Sie uns die aktuellen bekannt!
Wir benötigen Ihre aktuellen Kontaktdaten für unsere Unterlagen und für das öffentliche EuroPsy-Register.
Öffentlich werden natürlich nur die privaten oder dienstlichen Adressdaten, die Sie dafür autorisiert haben.