Verbraucher können sich nicht nur auf die hohe akademische Kompetenz verlassen, sondern auch darauf, dass ethisch ihren Interessen gefolgt und ihre Selbstbestimmung respektiert und gefördert wird. (s. Berufsethische Richtlinien)
Mit der Prüfung der akademischen Qualifikation als Psycholog*in und der Berufszugehörigkeit ist zugleich das Bestehen des Geheimnisschutzes nach dem Strafgesetzbuch Paragraf 203 geklärt. Daten von Klientinnen und Klienten müssen strafbewehrt geschützt werden.
Die Nutzung der kontinuierlichen, auf vielen Wegen angebotenen Informationen des BDP zu fachlichen und rechtlichen Entwicklungen, u.a. durch Teilnahme an digitalen Veranstaltungen des Verbandes sorgen für ein Kompetenzniveau auf der Höhe der Zeit.
Die berufsethischen Forderungen zur kontinuierlichen Fortbildung, die Verpflichtung innerhalb der eigenen, fachlichen Grenzen zu arbeiten und die Rechte aller Beteiligten zu wahren und zu schützen, stellen einzelne Beispiele für berufsethische Regeln mit dem Ziel des Verbraucherschutzes.
Die Verpflichtung auf die ausführlichen Berufsethischen Richtlinien der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen einschließlich der Mitwirkung an Beschwerdeverfahren und der Akzeptanz eines Ehrengerichtsurteils ergänzen die fachliche Kompetenz mit einer verlässlichen ethischen und humanistischen Orientierung und Beschwerderegelung.