BDP begrüßt Beschlüsse des Bundesrats zum Gewalthilfegesetz und der Verbesserung der Versorgung psychisch erkrankter Menschen
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Kurz vor den vorgezogenen Neuwahlen im Februar 2025 hat der Bundesrat nun noch über wichtige Gesetzesentwürfe und Anträge abgestimmt. So wurden das Gewalthilfegesetz sowie auch Anträge zu Versorgungsverbesserungen wie die Ermächtigungen für vulnerable Gruppen und die Ausweitung eines psychotherapeutischen Praxisumfangs bei der Anstellung von Weiterbildungsassistent*innen beschlossen.
Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) hatte den gesamten parlamentarischen Prozess zu den jeweiligen Gesetzesvorhaben begleitet und Forderungen formuliert. Der Verband ist nun erleichtert über die späten, aber wichtigen Entscheidungen kurz vor Ende der Legislatur.
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Gewalthilfegesetz – besserer Schutz bei Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Die Zustimmung des Bundesrats zum Gewalthilfegesetz ist ein Meilenstein für den Schutz von Gewaltopfern von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt und ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Im Fokus steht der kostenfreie Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung und die bundesweite Sicherstellung eines niedrigschwelligen Zugangs zu entsprechenden Einrichtungen ab 2032.
„Genau diese konkrete Umsetzung der Istanbul-Konvention hatte der BDP mit Nachdruck gefordert. Nur durch die Erfassung und strafrechtliche Verfolgung aller Formen von Gewalt gegen Frauen können Frauen besser geschützt werden und ist langfristig ein Umdenken möglich“, erläutert die BDP-Präsidentin Thordis Bethlehem.
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Ermächtigungen für Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen schaffen Verbesserung bei der Versorgung schwer psychisch erkrankter Menschen
Mit der Zustimmung zu den Ermächtigungen für Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen hat der Bundesrat eine Verbesserung bei der psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen und intellektuellen Beeinträchtigungen beschlossen.
Diese Ermächtigungsverordnung zur besseren Versorgung von Menschen, die besonders vulnerablen Gruppen angehören, schafft auch die Voraussetzung für eine sektoren- und fachbereichsübergreifende Vernetzung und Kooperation in diesem Bereich. Der BDP und seine Fachsektion VPP hatten Verbesserungen im Bereich der berufsgruppen- und sektorenübergreifenden Versorgung schwer psychisch Erkrankter sowie den Zugang zu niedrigschwelligen Hilfeleistungen immer wieder gefordert und begrüßen die Entscheidung.
„Die zeitlich befristeten Ermächtigungen sind ein erster wichtiger Schritt, der vor allem Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen einen besseren und schnelleren Zugang zu den notwendigen Versorgungsleistungen ermöglicht, mittel- und langfristig braucht es zeitlich fest eingeplante Versorgungskapazitäten“, erläutert BDP-Vizepräsidentin und Vorsitzende Fachsektion VPP, Susanne Berwanger.
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Ausweitung des Kassenpraxisumfangs bei Anstellung von Psychotherapeut*innen in Weiterbildung sichert Versorgung in der Fläche
Auch der Beschluss zur Ausweitung des Kassenpraxisumfangs bei der Anstellung von Psychotherapeut*innen in Weiterbildung und weiteren medizinischen Versorgungszentren wird ausdrücklich begrüßt. Bei Einstellung von Weiterbildungsassistent*innen können Praxen zukünftig den Behandlungsumfang auf das 1,5-fache der Vollauslastung, erweitern.
„Das schafft die Grundlage dafür, dass wir junge Kolleg*innen im Rahmen der novellierten Fachweiterbildung auch in den Praxen ausbilden und so langfristig die Versorgung in der Fläche sichern können. Es müssen aber weitere Schritte folgen, um diese qualitativ hochwertige Weiterbildung zu finanzieren“, erläutert Dr. Johanna Thünker, Vorstand Fachsektion VPP im BDP.