Europäischer Raum für Gesundheitsdaten (EHDS)
Europäischer Raum für Gesundheitsdaten (EHDS)

personal health record tablet pc german

Positionen des BDP zum EDHS

BDP wendet sich mit Änderungsvorschlägen zum EHDS an Politikerinnen und Politiker in Europa

Vertraulichkeit intimer persönlicher Daten ist eine wesentliche Basis für psychologische Dienstleistungen und heilkundliche Behandlungen psychischer Erkrankungen. Der Berufsverband der Deutschen Psychologinnen und Psychologen (BDP) hat große Bedenken hinsichtlich einer breiten Nutzung von Daten zur psychischen Gesundheit in Europa, da die Datensouveränität (z.B. Löschungsrechte) der Bürgerinnen und Bürger nicht gesichert wird.

Anschließend an die Übermittlung des Positionspapiers des BDP zum EHDS (Europäischen Raum für Gesundheitsdaten) an die damit befassten europäischen Politiker kam eine Einladung zum Gespräch bzw. zur Übermittlung von Änderungsvorschlägen.
 
Die vom BDP und seiner Sektion VPP erarbeiteten Änderungsvorschläge wurden an die Berichterstatter im europäischen Parlament übermittelt. Zu dem im Positionspapier angesprochenen Sonderweg Psychotherapiedaten wurden weitere Überlegungen angestellt. In den Downloads finden Sie Vorschläge des BDP zur Veränderung des Verordnungstextes zum EHDS.

Im April folgte dann ein, vom BDP mitgezeichneter, gemeinsamer Brief der im Thema aktiven Organisationen an alle europäischen Parlamentarier. 
 
Zentrales Anliegen des BDP ist es, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Kontrolle und den Schutz ihrer Daten zu erhalten. Bürgerinnen und Bürger sollten in Europa nicht nur das Recht haben, ihre Daten großflächig zu nutzen, sondern auch bestimmen zu können, welche Daten von ihnen vertraulich bleiben und nicht automatisch, sondern nur mit Zustimmung zur Einsicht für Dritte und zu verschiedenen Forschungszwecken frei gegeben werden. Bürgerinnen und Bürger in Europa sollten auch das Recht behalten, über die Kontrolle ihrer Daten im gesamten Lebenszyklus selbst zu bestimmen. Die Souveränität über die sensiblen Gesundheitsdaten ist nur über eine Opt-In-Zustimmung gewährleistet. Sofern die Speicherung besonders schutzwürdiger Daten nicht durch Opt-In-Zustimmung gezielt ausgeschlossen werden kann, empfehlen wir alternativ ein „persönliches Schließfach“. 
Daten im "Schließfach" sind vor Zugriffen und Weiterverwendung prinzipiell geschützt - ihre Verwendung muss von Betroffenen explizit freigegeben werden. Wenn sie z.B. in einer europäischen Gesundheitsakte („EHR“) nur noch für die Primärnutzung beschränkbar sind, müssen die Daten dort in ein Schließfach verschoben werden können.
 
Mindestens für Behandlungsdaten zu psychischen Erkrankungen müssen diese beiden Möglichkeiten (Opt-In oder Schließfach) als „Sonderweg für Daten über Psychische Erkrankungen“ gesichert sein. Daten im "Schließfach" sind vor Zugriffen und Weiterverwendung prinzipiell geschützt - ihre Verwendung muss von Betroffenen explizit freigegeben werden. Für die EHR ist geplant, dass die Patientinnen und Patienten bei der Primärnutzung Beschränkungen vornehmen können. Erstaunlicherweise gibt es dieses Beschränkungsrecht für die Sekundärnutzung aber nicht. Mindestens für Behandlungsdaten zu psychischen Erkrankungen müssen deshalb diese beiden Möglichkeiten (Opt-In oder Schließfach) als „Sonderweg für Behandlungsdaten zu Psychischen Erkrankungen“ gesichert sein.
 
Mitglieder, die Positionspapiere an ihre europäischen Abgeordneten im Wahlkreis richten möchten oder auf anderem Wege den Erhalt des Vertrauensschutzes unterstützen wollen, können die BDP-Materialien nutzen und sich mit Fragen und Hinweisen sehr gern auch an die Referate Fachpolitik und Rechtsberatung wenden.

Verwandte Beiträge

BDP-Resolution: Psychotherapeutische Versorgung verbessern! (DK 1/2023 des BDP e.V.)

Resolution

Die Ampel-Koalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag die Verbesserung der Versorgung von psychisch erkrankten Menschen zur Aufgabe gemacht. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen fordert den Bundesgesundheitsminister und die Regierung deshalb auf, nun Taten folgen zu lassen und die Versorgung psychische Kranker zukünftig an ihrem Bedarf auszurichten. Wer unter einer behandlungsbedürftigen psychischen Störung leidet, der soll auch eine evidenzbasierte und leitliniengerechte Behandlung erhalten! Die Realität sieht jedoch noch ganz anders aus: Es gibt Engpässe bei der ambulanten Versorgung. Stationäre Behandlungen wären oftmals zu verhindern, wenn Patient:innen ambulant angemessen versorgt würden. Die Wartezeit auf einen Therapieplatz betrug jedoch schon vor der Pandemie im Bundesdurchschnitt rund 20 Wochen (BPtK, 2018). Infolge der Pandemie und anderer globaler (Klimakrise, Krieg in Europa) sowie regionaler (Flutkatastrophe im Westen Deutschlands) Krisen steigt der Bedarf weiter an (Dt. Bundestag, 2022; Lancet, 2020). Aufgrund beginnend erfolgreicher Aufklärungs- und Entstigmatisierungskampagnen nehmen heute darüber hinaus mehr erkrankte Menschen psychotherapeutische Hilfe in Anspruch. Nichtdestotrotz liegt die Prävalenz von behandlungsbedürftigen Störungen deutlich über dem Inanspruchnahmeverhalten (Jacobi, F. et al.: Psychische Störungen in der Allgemeinbevölkerung. Der Nervenarzt 2014; 85(1): 77–87.). Im Gegensatz zu anderen medizinischen Bereichen herrscht kein Fachkräftemangel. Qualifizierte Kolleg:innen können sich nicht niederlassen, weil die Bedarfsplanung auf antiquierten Zahlen beruht. Der rechnerisch als „gedeckt“ geltende Versorgungsbedarf bildet die Realität nicht ab. Der ambulante Sektor ist zudem unzureichend vernetzt. Die viel gepriesene Komplexversorgung, die im vergangenen Jahr eingeführt wurde, kommt nur spezifischen Patient:innengruppen für eine bestimmte Zeitdauer zu Gute. Kinder und Jugendliche haben bisher keinen Zugang. In den Kliniken fehlen qualifizierte Psychotherapeut:innen mit Fachkunde, weil sie im Stellenplan gemäß Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-Richtlinie) nicht zwingend vorgesehen sind. Deshalb ist eine den Leitlinien entsprechende Behandlung vielfach nicht zu gewährleisten. Die Übergänge zwischen ambulanter und stationärer Versorgung gelingen oft nicht, weil es einerseits an ambulanten Weiterbehandlungsmöglichkeiten mangelt, andererseits die beiden Versorgungsbereiche systemisch voneinander getrennt sind und ein Austausch strukturell kaum vorgesehen ist. Trotz anders lautender Datenlage (Wittmann et al., 2011; dt. Ärzteblatt 2023) halten sich Vorurteile, wie dass „nur die leichten Fälle“ behandelt werden, hartnäckig und werden aktiv vom Bundesgesundheitsministerium propagiert (z.B. dt. Bundestag, 2023, S.96).

Kontakt:
Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.
Vorstand
Telefon: 030 / 209 166 612
E-Mail: sekretariat@bdp-verband.de
Web: www.bdp-verband.de

Ansprechpartnerin: Dipl.-Psych. Dr. Johanna Thünker (thuenker@vpp.org)

Veröffentlicht am:
Kategorien:
Politische Positionen
Resolution
Logo Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.

Wir unterstützen alle Psychologinnen und Psychologen in ihrer Berufsausübung und bei der Festigung ihrer professionellen Identität. Dies erreichen wir unter anderem durch Orientierung beim Aufbau der beruflichen Existenz sowie durch die kontinuierliche Bereitstellung aktueller Informationen aus Wissenschaft und Praxis für den Berufsalltag.

Wir erschließen und sichern Berufsfelder und sorgen dafür, dass Erkenntnisse der Psychologie kompetent und verantwortungsvoll umgesetzt werden. Darüber hinaus stärken wir das Ansehen aller Psychologinnen und Psychologen in der Öffentlichkeit und vertreten eigene berufspolitische Positionen in der Gesellschaft.

Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen