Europäischer Raum für Gesundheitsdaten (EHDS)
Europäischer Raum für Gesundheitsdaten (EHDS)

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Positionen des BDP zum EDHS

BDP wendet sich mit Änderungsvorschlägen zum EHDS an Politikerinnen und Politiker in Europa

Vertraulichkeit intimer persönlicher Daten ist eine wesentliche Basis für psychologische Dienstleistungen und heilkundliche Behandlungen psychischer Erkrankungen. Der Berufsverband der Deutschen Psychologinnen und Psychologen (BDP) hat große Bedenken hinsichtlich einer breiten Nutzung von Daten zur psychischen Gesundheit in Europa, da die Datensouveränität (z.B. Löschungsrechte) der Bürgerinnen und Bürger nicht gesichert wird.

Anschließend an die Übermittlung des Positionspapiers des BDP zum EHDS (Europäischen Raum für Gesundheitsdaten) an die damit befassten europäischen Politiker kam eine Einladung zum Gespräch bzw. zur Übermittlung von Änderungsvorschlägen.
 
Die vom BDP und seiner Sektion VPP erarbeiteten Änderungsvorschläge wurden an die Berichterstatter im europäischen Parlament übermittelt. Zu dem im Positionspapier angesprochenen Sonderweg Psychotherapiedaten wurden weitere Überlegungen angestellt. In den Downloads finden Sie Vorschläge des BDP zur Veränderung des Verordnungstextes zum EHDS.

Im April folgte dann ein, vom BDP mitgezeichneter, gemeinsamer Brief der im Thema aktiven Organisationen an alle europäischen Parlamentarier. 
 
Zentrales Anliegen des BDP ist es, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Kontrolle und den Schutz ihrer Daten zu erhalten. Bürgerinnen und Bürger sollten in Europa nicht nur das Recht haben, ihre Daten großflächig zu nutzen, sondern auch bestimmen zu können, welche Daten von ihnen vertraulich bleiben und nicht automatisch, sondern nur mit Zustimmung zur Einsicht für Dritte und zu verschiedenen Forschungszwecken frei gegeben werden. Bürgerinnen und Bürger in Europa sollten auch das Recht behalten, über die Kontrolle ihrer Daten im gesamten Lebenszyklus selbst zu bestimmen. Die Souveränität über die sensiblen Gesundheitsdaten ist nur über eine Opt-In-Zustimmung gewährleistet. Sofern die Speicherung besonders schutzwürdiger Daten nicht durch Opt-In-Zustimmung gezielt ausgeschlossen werden kann, empfehlen wir alternativ ein „persönliches Schließfach“. 
Daten im "Schließfach" sind vor Zugriffen und Weiterverwendung prinzipiell geschützt - ihre Verwendung muss von Betroffenen explizit freigegeben werden. Wenn sie z.B. in einer europäischen Gesundheitsakte („EHR“) nur noch für die Primärnutzung beschränkbar sind, müssen die Daten dort in ein Schließfach verschoben werden können.
 
Mindestens für Behandlungsdaten zu psychischen Erkrankungen müssen diese beiden Möglichkeiten (Opt-In oder Schließfach) als „Sonderweg für Daten über Psychische Erkrankungen“ gesichert sein. Daten im "Schließfach" sind vor Zugriffen und Weiterverwendung prinzipiell geschützt - ihre Verwendung muss von Betroffenen explizit freigegeben werden. Für die EHR ist geplant, dass die Patientinnen und Patienten bei der Primärnutzung Beschränkungen vornehmen können. Erstaunlicherweise gibt es dieses Beschränkungsrecht für die Sekundärnutzung aber nicht. Mindestens für Behandlungsdaten zu psychischen Erkrankungen müssen deshalb diese beiden Möglichkeiten (Opt-In oder Schließfach) als „Sonderweg für Behandlungsdaten zu Psychischen Erkrankungen“ gesichert sein.
 
Mitglieder, die Positionspapiere an ihre europäischen Abgeordneten im Wahlkreis richten möchten oder auf anderem Wege den Erhalt des Vertrauensschutzes unterstützen wollen, können die BDP-Materialien nutzen und sich mit Fragen und Hinweisen sehr gern auch an die Referate Fachpolitik und Rechtsberatung wenden.

Verwandte Beiträge

Zur Zukunft der Psychotherapeutenausbildung

Plädoyer für das Studium der Psychologie als Basis

Nachdem das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) im Juli 2017 einen Arbeitsentwurf zur Novellierung des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) vorgelegt hatte, informierte der Vorstand des BDP über wesentliche Aspekte in einem Mitgliederbrief und bezog Stellung (BDP, 2017).

Arbeitsentwurf zur Gesetzesnovellierung
Zentrale Punkte des Entwurfs seien zunächst noch einmal zusammengefasst (BMG, 2017):

  • Der Bachelor-Studiengang soll polyvalent bleiben, das heißt es soll mit der Bewerbung um einen Studienplatz keine starre Festlegung auf Psychotherapie erfolgen. Offen ist, ob die Bezeichnung „Psychologie“ für den Bachelor-Studiengang beibehalten wird.
  • Es soll einen einheitlichen Zugang zur Ausbildung geben. Sowohl Psychotherapie für Erwachsene als auch für Kinder und Jugendliche soll nach einheitlichen Standards an einer Universität oder einer gleichgestellten Hochschule studiert werden.
  • Ein wissenschaftliches Studium mit Bachelor- und Master-Abschluss soll um zwei Staatsprüfungen ergänzt werden. Eine Weiterbildungsphase zum Erwerb der Fachkunde soll sich anschließen.
  • Nur das Ergebnis der Staatsprüfungen soll relevant für die Zulassung zum nächsten Ausbildungsabschnitt sein. Die Kapazitätssteuerung entsprechend des vom BMG errechneten Bedarfs an Psychotherapeuten* soll an den Hochschulen mit der Zulassung zum Master-Studium erfolgen.
  • Die Approbation soll parallel zum Master-Abschluss erworben werden.
  • Die Absolventen betreiben wie bisher Heilkunde. Ihr Arbeitsgebiet soll unter anderem auf die betriebliche Gesundheitsförderung ausgeweitet werden.
  • Bisher ungeklärt sind: die Berufsbezeichnung, der Umfang der Weiterbildungsphase und die Bezahlung der Absolventen in der Weiterbildungsphase.

Die ersten beiden genannten Punkte entsprechen in weiten Teilen dem BDP-Modell der zukünftigen Psychotherapeutenausbildung (Krämer, 2015). Zu den übrigen Punkten gibt es jedoch noch großen Diskussionsbedarf.

Schlechtes Vorbild Medizinstudium
Durch die Bologna-Reform hat der Staat den Hochschulen die Studiengangsgestaltung übertragen. Nun wird das tradierte Medizinmodell kopiert, obwohl bekannt ist, dass dessen Aufbau als Staatsexamensstudiengang reformbedürftig ist. So ist zum Beispiel die wissenschaftliche Qualität vieler medizinischer Abschlussarbeiten fragwürdig. Und was bedeutet es für ein wissenschaftliches Studium, wenn die absolvierten Prüfungen für das angestrebte Berufsziel keine oder nur geringe Bedeutung haben? Wer die Anforderungen eines Hochschulstudiums kennt, wähnt sich im Paradies: Hauptsache nicht durchfallen, die Ergebnisse sind gleichgültig. Es kommt nur auf die beiden Staatsprüfungen an. Die Approbation gibt es dann als „Bonus“ zum Studienabschluss dazu. Für Studierende mag dies vordergründig attraktiv erscheinen. Der Entwicklung, dass im Studium nur noch zählt, „was Punkte bringt“, wird damit jedoch Vorschub geleistet.
Die Hochschulen sollen zum Flaschenhals werden, um die Zahl der Psychotherapeuten in Deutschland zu steuern. Wer im Staatsexamen scheitert, bleibt auf der Strecke. Absolventen mit Abschluss, aber ohne Staatsexamen, sollen in anderen (psychologischen) Arbeitsfeldern ihr Auskommen suchen, obwohl im Studium die Inhalte auf heilkundliche Tätigkeiten ausgerichtet und für das Staatsexamen nicht relevante Fächer weniger bedeutsam sind.

Königsweg psychologische Ausbildung
Die breite psychologische Ausbildung, die Studierenden das ganze psychologische Einsatzfeld aufzeigt und eine tragfähige Entscheidung für den weiteren Berufsweg ermöglicht, sollte erhalten bleiben. Dazu gehört, dass im Studium die Chancen, aber auch die hohen persönlichen Anforderungen im psychotherapeutischen Feld verdeutlicht werden. Keinesfalls sollte es eine Fokussierung auf Staatsexamina geben. Studierende könnten diese wie folgt interpretieren: Bestehe ich das Staatsexamen, bin ich approbiert – und damit selbstverständlich Psychotherapeut (auch ohne Fachkunde). Unser Gesundheitssystem leidet daran, dass Analoges im Zusammenhang mit dem Medizinstudium existiert – mit zweifelhaften Konsequenzen für die Patienten.
Es mutet paradox an, dass im Arbeitsentwurf eine Ausbildung beschrieben wird, ohne die dazugehörige Berufsbezeichnung festzulegen. Die wahrscheinlichste Ursache dafür ist, dass die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ gegenüber der starken Lobby der Fachärzte nicht durchsetzbar ist. Mit größerem Selbstbewusstsein der Profession wäre die Berufsbezeichnung „Psychologischer Psychotherapeut“ gar nicht strittig. Ohne die Psychologischen Psychotherapeuten wäre die Gesundheitsversorgung in Deutschland nicht mehr denkbar: Wie sollten Fachärzte, Psychiater und Heilpraktiker den derzeitigen Bedarf decken? Der Versuch, die psychologischen Wurzeln in der Berufsbezeichnung zu kappen und sich der Ärzteschaft weiter anzunähern, ist eine Fehlentwicklung. Dennoch wird gerade dies von einer Reihe von Psychotherapeutenverbänden versucht.
Status und Bezahlung der Mediziner mögen attraktiv sein. Nur werden diese nicht durch die Übernahme der Strukturen erreicht. Stattdessen werden deren Nachteile übernommen. Gesellschaftliche Anerkennung und angemessene Bezahlung werden nicht dadurch gewonnen, dass sich die Psychotherapeutenschaft an unterster Stelle der ärztlichen Honorarskala einzureihen versucht. Schon die Einführung der Psychotherapeutenkammern mit ihrer Zwangsmitgliedschaft produzierte zuvörderst Bürokratie und hohe Kosten. Psychotherapeuten mit Kassensitz wissen, was dies bedeutet. Qualitätssicherung könnte auch auf anderem Wege gewährleistet werden.
Der Gesetzgeber hätte die Chance, in diesem noch jungen Segment des Gesundheitssektors zu zeigen, dass ein flexibler und innovativer Ausbildungsweg mit weniger Bürokratie und größerer Effizienz möglich ist. Stattdessen soll Tradiertes fortgeschrieben werden. Doch weder ist das Medizinstudium mustergültig (was jeder bestätigen wird, der die Diskussion um die Medizinerausbildung kennt), noch ist die Abhängigkeit der (angehenden) Psychotherapeuten von den Kammern, denen die Ausgestaltung der Weiterbildung überlassen wird, innovativ.
Seit langem wird gefordert, Redundanzen in der Psychotherapeutenausbildung zu reduzieren und größere Vielfalt zu ermöglichen. Die verschiedenen psychotherapeutischen Verfahren sollten mit Strukturqualität im Studium vermittelt werden. Im Arbeitsentwurf zur Novellierung des PsychThG ist davon nicht die Rede. Es deutet sich an, dass der Status quo der Dominanz der Richtlinienverfahren unter neuem Label fortgeschrieben wird.
Die Chance zur Verbesserung der Psychotherapeutenausbildung, bevor wieder Jahrzehnte bis zur nächsten Novellierung ins Land gehen, darf nicht verschenkt werden. Der BDP hat sich immer für eine qualitativ hochwertige Psychotherapeutenausbildung auf Basis eines wissenschaftlichen Psychologiestudiums eingesetzt. Niemand wird bestreiten, dass dies dazu beigetragen hat, dass sich die Qualität psychotherapeutischer Arbeit erhöht hat und heute weniger Schaden aufgrund mangelhafter Qualifikation entsteht. Eine Approbation direkt mit dem Studienabschluss, nur um in der Weiterbildungsphase adäquat bezahlt zu werden, stellt Erreichtes in Frage. Personen ohne Fachkunde wird attestiert, dass sie selbstverantwortlich therapeutisch tätig werden können. Wer sich das aktuell vorgelegte Konzept näher anschaut, erkennt unschwer, dass unter anderem die dafür notwendigen praktischen Ausbildungsanteile nicht im erforderlichen Umfang in das Studium integriert werden können, ohne zentrale andere Inhalte zu streichen. Das Argument, dass auch Mediziner direkt nach ihrem Studium approbiert sind und mit Hilfe erfahrener Kollegen und Pflegekräfte ihren Berufsalltag meistern, verfängt nicht, da Psychotherapeuten in der Regel im Zweier-Setting arbeiten. Eine angemessene Bezahlung in der Weiterbildungsphase ist unbedingt notwendig, die Verknüpfung mit der Approbation aber ist fahrlässig. Es sind andere, für den Patienten-/Verbraucherschutz bessere Lösungen denkbar.

Psychotherapie als Heilkunde
Der Bedarf an Psychotherapeuten, die heilkundlich arbeiten, ist hoch. Deren Arbeitsfeld soll von der kurativen Arbeit auf Prävention und Rehabilitation ausgeweitet werden. Wenn dadurch ein Verdrängungswettbewerb mit anderen, etwa spezifisch für die betriebliche Gesundheitsförderung oder familiengerichtliche Gutachtenerstellung qualifizierten Psychologen in Gang gesetzt wird, so wird dies für Anbieter und Abnehmer der Dienstleistung gleichermaßen nachteilig sein. Der BDP hat nicht ohne Grund Qualitätsstandards und Curricula für eine qualitativ hochwertige Weiterbildung in diesen und anderen psychologischen Berufsfeldern entwickelt, die nicht auf einem heilkundlichen Zugang beruhen. Dies sollte vom BMG nicht ignoriert werden.
Um Forschung im psychotherapeutischen Feld zu betreiben, ist die Vermittlung empirischer Methoden im Studium wichtig. Von allen im Arbeitsentwurf erwähnten Disziplinen ist dies nur in der Psychologie in angemessenem Umfang gewährleistet.
Genauso wie es lange brauchte, bis Patienten bewusst wurde, dass ein weißer Kittel kein Kompetenznachweis ist, scheint es Psychotherapeutenverbänden schwerzufallen, vom medizinischen Vorbild Abschied zu nehmen und sich auf die eigenen psychologischen Stärken zu besinnen. Die psychologische Profession hat es in vielen Arbeitsfeldern geschafft, Eigenständigkeit zu beweisen und Anerkennung zu finden. In der Versorgung von psychisch Erkrankten leisten Psychotherapeuten unabhängig von Medizinern einen wertvollen und unersetzlichen Beitrag, der volkswirtschaftlich betrachtet auch dann noch kostengünstig sein wird, wenn sie gemäß ihrer langjährigen Ausbildung adäquat bezahlt werden. Dafür gilt es gemeinsam einzustehen.

Dafür steht der BDP
Vieles am Arbeitsentwurf zur Novellierung des PsychThG ist verbesserungsbedürftig. Als zentrale Forderungen seien genannt:

  • Hochschulabsolventen müssen in der Weiterbildungsphase angemessen bezahlt werden.
  • Die Weiterbildungsphase ist Bestandteil der Ausbildung und führt zur Approbation.
  • Das Psychologiestudium soll die Basis für die Weiterbildung zum Psychotherapeuten bilden.

Der BDP hat sich jahrzehntelang für ein Psychotherapeutengesetz eingesetzt. Das Gesetz aus dem Jahr 1998 war ein Kompromiss, der die Arbeitsmöglichkeiten der Psychologischen Psychotherapeuten verbesserte. Schon wenig später wurde jedoch der Reformbedarf deutlich. 20 Jahre danach ist endlich eine Reform auf dem Weg. Doch sie läuft Gefahr, Kollateralschäden zu produzieren, indem Erhaltenswertes wie die Einheit der Profession infrage gestellt wird und Verbesserungsbedürftiges wie die Finanzierung der Ausbildung vernachlässigt wird.

Prof. Dr. Michael Krämer

Literatur
BMG (2017). Arbeitsentwurf eines Gesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung. Verfügbar unter: www.vpp.org/meldungen/17/dateien/170803_psychthg-arbeitsentwurf.pdf (25.07.2017).
Krämer, M. (2015). Die Einheit der Psychologie erhalten. Report Psychologie, 40 (9), 362–364.
BDP (2017). Mitgliederbrief des BDP-Vorstands zum Arbeitsentwurf des BMG zur Novellierung des Psychotherapeutengesetzes. Verfügbar unter: www.vpp.org/meldungen/17/170803_entwurf_psychthg (16.08.2017).

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beide Geschlechter.

Veröffentlicht am:
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