Europäischer Raum für Gesundheitsdaten (EHDS)
Europäischer Raum für Gesundheitsdaten (EHDS)

personal health record tablet pc german

Positionen des BDP zum EDHS

BDP wendet sich mit Änderungsvorschlägen zum EHDS an Politikerinnen und Politiker in Europa

Vertraulichkeit intimer persönlicher Daten ist eine wesentliche Basis für psychologische Dienstleistungen und heilkundliche Behandlungen psychischer Erkrankungen. Der Berufsverband der Deutschen Psychologinnen und Psychologen (BDP) hat große Bedenken hinsichtlich einer breiten Nutzung von Daten zur psychischen Gesundheit in Europa, da die Datensouveränität (z.B. Löschungsrechte) der Bürgerinnen und Bürger nicht gesichert wird.

Anschließend an die Übermittlung des Positionspapiers des BDP zum EHDS (Europäischen Raum für Gesundheitsdaten) an die damit befassten europäischen Politiker kam eine Einladung zum Gespräch bzw. zur Übermittlung von Änderungsvorschlägen.
 
Die vom BDP und seiner Sektion VPP erarbeiteten Änderungsvorschläge wurden an die Berichterstatter im europäischen Parlament übermittelt. Zu dem im Positionspapier angesprochenen Sonderweg Psychotherapiedaten wurden weitere Überlegungen angestellt. In den Downloads finden Sie Vorschläge des BDP zur Veränderung des Verordnungstextes zum EHDS.

Im April folgte dann ein, vom BDP mitgezeichneter, gemeinsamer Brief der im Thema aktiven Organisationen an alle europäischen Parlamentarier. 
 
Zentrales Anliegen des BDP ist es, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Kontrolle und den Schutz ihrer Daten zu erhalten. Bürgerinnen und Bürger sollten in Europa nicht nur das Recht haben, ihre Daten großflächig zu nutzen, sondern auch bestimmen zu können, welche Daten von ihnen vertraulich bleiben und nicht automatisch, sondern nur mit Zustimmung zur Einsicht für Dritte und zu verschiedenen Forschungszwecken frei gegeben werden. Bürgerinnen und Bürger in Europa sollten auch das Recht behalten, über die Kontrolle ihrer Daten im gesamten Lebenszyklus selbst zu bestimmen. Die Souveränität über die sensiblen Gesundheitsdaten ist nur über eine Opt-In-Zustimmung gewährleistet. Sofern die Speicherung besonders schutzwürdiger Daten nicht durch Opt-In-Zustimmung gezielt ausgeschlossen werden kann, empfehlen wir alternativ ein „persönliches Schließfach“. 
Daten im "Schließfach" sind vor Zugriffen und Weiterverwendung prinzipiell geschützt - ihre Verwendung muss von Betroffenen explizit freigegeben werden. Wenn sie z.B. in einer europäischen Gesundheitsakte („EHR“) nur noch für die Primärnutzung beschränkbar sind, müssen die Daten dort in ein Schließfach verschoben werden können.
 
Mindestens für Behandlungsdaten zu psychischen Erkrankungen müssen diese beiden Möglichkeiten (Opt-In oder Schließfach) als „Sonderweg für Daten über Psychische Erkrankungen“ gesichert sein. Daten im "Schließfach" sind vor Zugriffen und Weiterverwendung prinzipiell geschützt - ihre Verwendung muss von Betroffenen explizit freigegeben werden. Für die EHR ist geplant, dass die Patientinnen und Patienten bei der Primärnutzung Beschränkungen vornehmen können. Erstaunlicherweise gibt es dieses Beschränkungsrecht für die Sekundärnutzung aber nicht. Mindestens für Behandlungsdaten zu psychischen Erkrankungen müssen deshalb diese beiden Möglichkeiten (Opt-In oder Schließfach) als „Sonderweg für Behandlungsdaten zu Psychischen Erkrankungen“ gesichert sein.
 
Mitglieder, die Positionspapiere an ihre europäischen Abgeordneten im Wahlkreis richten möchten oder auf anderem Wege den Erhalt des Vertrauensschutzes unterstützen wollen, können die BDP-Materialien nutzen und sich mit Fragen und Hinweisen sehr gern auch an die Referate Fachpolitik und Rechtsberatung wenden.

Verwandte Beiträge

Resolution des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) zu Long-/Post-/Postvac-Covid

Resolution

Der BDP fordert eine deutlich bessere psychosoziale und psychotherapeutische Versorgung im ambulanten und stationären medizinisch-psychotherapeutischen Bereich mit Verzahnung verschiedenster Institutionen für Long-/Postcovid- und Postvac-Patient*innen mit bereitzustellenden Mitteln aus Politik und dem Krankenkassensystem sowie sozialrechtlichen System (gesetzlich und privat).

Adressaten dieser Resolution sind u. a. das Bundesministerium für Gesundheit, die entsprechenden Ministerien der Länder, die Sozialversicherungsträger, die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen der Länder, kurz alle Institutionen, die mit dieser neuen Patient*innengruppe zu tun haben.

Zusätzlich bedarf es einer Ausweitung eines Selbsthilfenetzes, da aufgrund der großen Anzahl von Betroffenen das Gesundheitssystem an seine Grenzen kommt und das Selbsthilfepotenzial der Betroffen gestärkt werden soll.

In die Leistungsdiagnostik zur beruflichen Wiedereingliederung, die sicherlich erforderlich ist, sollten auch freiberufliche (klinische) Psycholog*innen, Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsycholog*innen und Neuropsycholog*innen einbezogen werden (können) – dies ist in der Diagnostik sowie therapieunterstützend bedeutsam.

Der BDP hält es für erforderlich, dass sich die Politik, die Krankenkassen (gesetzlich, privat), die Sozialversicherungsträger, die Krankenhausverbände und alle Institutionen, die mit diesen Patient*innen arbeiten, dieser Herausforderung und Belastung in besonderer Weise stellen und aktiver werden, sich für die Betroffenen zu engagieren.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat Mitte Juli 2023 eine Initiative Long Covid gestartet, eine zusätzliche Servicenummer für betroffene Bürger und Bürgerinnen initiiert und den Etat für Forschungsmitteln aufgestockt. Es bedarf jedoch weiterer Anstrengungen aller im System tätigen Beteiligten, um der großen Menge an Betroffenen wirksamer helfen zu können.

Mittlerweile ist aufgrund von Konsultationen in medizinischen und psychologischen Praxen offensichtlich geworden, dass ein Teil der Patient*innen, die an COVID-19 erkrankt waren, jedoch ein Post-Covid entwickelt haben und langfristige Folgeerscheinungen aufweisen – beispielsweise chronische Müdigkeit, Kurzatmigkeit oder auch kognitive Störungen wie Wortfindungsstörungen, Konzentrations- und Gedächtnisstörungen, Brain Fog, psychische Beschwerden wie z. B. Ängste, depressive Verstimmungen, Symptome einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS). Zudem gibt es zahlreiche organische Beschwerden wie Kopf-‍, Muskel- und Gelenkschmerzen, Herz-Kreislaufbeschwerden, Verdauungsbeschwerden und Nervenschmerzen, sodass insgesamt von einem multiorganischen Krankheitsgeschehen gesprochen werden kann.

Bundesweit verzeichnete das RKI bis 23.10.2023 über 38,5 Millionen Fälle. Hier sind auch Mehrfachinfektionen inkludiert. Wenn 10 % der Erkrankten im Anschluss einer COVID-19-Infektion Symptome einer Long- oder Post-Covid-Erkrankung entwickeln, die bei einem Teil der Betroffenen zur dauerhaften Berufs- und Erwerbsunfähigkeit und zu deutlichen Einschränkungen in der Lebensqualität und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben führt, wird deutlich, welcher großen gesellschaftlichen Anstrengungen es bedarf, diesen Menschen wieder zu einem besseren Leben zu verhelfen

Hier sind ausdrücklich auch Kinder und Jugendliche mit einzubeziehen, die von Long-, Post-Covid- und Postvac-Syptomen betroffen sind.

Es betrifft vor allem auch Mitarbeiter*innen im Gesundheitssystem, aus Berufen mit Systemrelevanz, doch natürlich auch Patient*innen in den Kliniken, die gehäuft mit einer solchen Symptomatik in den Arztpraxen vorstellig werden.

Viele der Betroffenen haben es schwer, Hausärzt*innen und Fachärzt*innen sowie Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen zu finden, die sich mit diesem neuen Symptombild gut auskennen. Diese Problematik wird dadurch verschärft, dass sich die Forschung noch mitten im Prozess befindet, Erkenntnisse erst sammeln muss und es zu einem Learning by Doing kommt.

Auch Reha-Kliniken sind vielfach nicht wirklich auf die Bedürfnisse der betroffenen Patient*innen eingestellt.

Die Betroffenen stoßen zudem auf ein soziales Umfeld, das die umfassenden Einschränkungen durch die COVID Folgen nicht einzuordnen weiß und gerne so täte, als gäbe es COVID-19 nicht mehr in seiner widersprüchlichen Brisanz. Das familiäre Umfeld reagiert mit Hilflosigkeit, die Anforderungen der Arbeitswelt machen es Betroffenen schwer, ihren Platz im Leben wieder zu finden.

Bei dieser Ausgangslage braucht es dringend medizinische, psychotherapeutische und gesundheitspsychologische passgerechte Angebote, die den Betroffenen und ihren Angehörigen helfen, wieder in ein Leben zurückzufinden, das lebenswert ist, sie nicht ausgrenzt und vereinsamen lässt.

Psycholog*innen, Psychotherapeut*innen interdisziplinär arbeitend mit Mediziner*innen und Physiotherapeut*innen bringen genau diese Expertise mit, den Betroffenen das notwendige Pacing zu vermitteln und mittelfristig zu trainieren. Ohne erfolgreiches Pacing erlangen die Betroffenen kaum Lebensqualität und verschlechtern schlimmstenfalls sukzessive ihre Allgemeinbefindlichkeit.

Wir können als Gesellschaft nicht Hunderttausende bis vielleicht Millionen Betroffene aus den Augen verlieren.

Berlin, den 30. Oktober 2023

Kontakt:

Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.
Vorstand
Telefon: 030 209 166 612
E-Mail: sekretariat@bdp-verband.de
Web: www.bdp-verband.de

Ansprechpersonen:

Manuela Chall (E-Mail: m_chall@yahoo.de)
Dr. Bettina Gorißen (E-Mail: info@dr-gorissen.de)
Winfried Pollmann (E-Mail: pollmann@bdp-bayern.de)

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP)

… vertritt die beruflichen Interessen der niedergelassenen, selbstständigen und angestellten/beamteten Psychologen und Psychologinnen aus allen Tätigkeitsbereichen. Als der anerkannte Berufs- und Fachverband der Psychologinnen und Psychologen ist der BDP Ansprechpartner und Informant für Politik, Medien und Öffentlichkeit in allen Fragen der beruflichen Anwendung von Psychologie und Psychotherapie. Der BDP wurde am 5. Juni 1946 in Hamburg von 21 Berufsangehörigen gegründet. Heute gehören dem Verband rund 10.000 Mitglieder in Landesgruppen und Sektionen an. Der BDP hat seinen Sitz im „Haus der Psychologie“ in Berlin-Mitte am Köllnischen Park.

Veröffentlicht am:
Kategorien:
Resolution
COVID-19
Schlagworte:
COVID-19
Logo Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.

Wir unterstützen alle Psychologinnen und Psychologen in ihrer Berufsausübung und bei der Festigung ihrer professionellen Identität. Dies erreichen wir unter anderem durch Orientierung beim Aufbau der beruflichen Existenz sowie durch die kontinuierliche Bereitstellung aktueller Informationen aus Wissenschaft und Praxis für den Berufsalltag.

Wir erschließen und sichern Berufsfelder und sorgen dafür, dass Erkenntnisse der Psychologie kompetent und verantwortungsvoll umgesetzt werden. Darüber hinaus stärken wir das Ansehen aller Psychologinnen und Psychologen in der Öffentlichkeit und vertreten eigene berufspolitische Positionen in der Gesellschaft.

Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen