Europäischer Raum für Gesundheitsdaten (EHDS)
Europäischer Raum für Gesundheitsdaten (EHDS)

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Positionen des BDP zum EDHS

BDP wendet sich mit Änderungsvorschlägen zum EHDS an Politikerinnen und Politiker in Europa

Vertraulichkeit intimer persönlicher Daten ist eine wesentliche Basis für psychologische Dienstleistungen und heilkundliche Behandlungen psychischer Erkrankungen. Der Berufsverband der Deutschen Psychologinnen und Psychologen (BDP) hat große Bedenken hinsichtlich einer breiten Nutzung von Daten zur psychischen Gesundheit in Europa, da die Datensouveränität (z.B. Löschungsrechte) der Bürgerinnen und Bürger nicht gesichert wird.

Anschließend an die Übermittlung des Positionspapiers des BDP zum EHDS (Europäischen Raum für Gesundheitsdaten) an die damit befassten europäischen Politiker kam eine Einladung zum Gespräch bzw. zur Übermittlung von Änderungsvorschlägen.
 
Die vom BDP und seiner Sektion VPP erarbeiteten Änderungsvorschläge wurden an die Berichterstatter im europäischen Parlament übermittelt. Zu dem im Positionspapier angesprochenen Sonderweg Psychotherapiedaten wurden weitere Überlegungen angestellt. In den Downloads finden Sie Vorschläge des BDP zur Veränderung des Verordnungstextes zum EHDS.

Im April folgte dann ein, vom BDP mitgezeichneter, gemeinsamer Brief der im Thema aktiven Organisationen an alle europäischen Parlamentarier. 
 
Zentrales Anliegen des BDP ist es, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Kontrolle und den Schutz ihrer Daten zu erhalten. Bürgerinnen und Bürger sollten in Europa nicht nur das Recht haben, ihre Daten großflächig zu nutzen, sondern auch bestimmen zu können, welche Daten von ihnen vertraulich bleiben und nicht automatisch, sondern nur mit Zustimmung zur Einsicht für Dritte und zu verschiedenen Forschungszwecken frei gegeben werden. Bürgerinnen und Bürger in Europa sollten auch das Recht behalten, über die Kontrolle ihrer Daten im gesamten Lebenszyklus selbst zu bestimmen. Die Souveränität über die sensiblen Gesundheitsdaten ist nur über eine Opt-In-Zustimmung gewährleistet. Sofern die Speicherung besonders schutzwürdiger Daten nicht durch Opt-In-Zustimmung gezielt ausgeschlossen werden kann, empfehlen wir alternativ ein „persönliches Schließfach“. 
Daten im "Schließfach" sind vor Zugriffen und Weiterverwendung prinzipiell geschützt - ihre Verwendung muss von Betroffenen explizit freigegeben werden. Wenn sie z.B. in einer europäischen Gesundheitsakte („EHR“) nur noch für die Primärnutzung beschränkbar sind, müssen die Daten dort in ein Schließfach verschoben werden können.
 
Mindestens für Behandlungsdaten zu psychischen Erkrankungen müssen diese beiden Möglichkeiten (Opt-In oder Schließfach) als „Sonderweg für Daten über Psychische Erkrankungen“ gesichert sein. Daten im "Schließfach" sind vor Zugriffen und Weiterverwendung prinzipiell geschützt - ihre Verwendung muss von Betroffenen explizit freigegeben werden. Für die EHR ist geplant, dass die Patientinnen und Patienten bei der Primärnutzung Beschränkungen vornehmen können. Erstaunlicherweise gibt es dieses Beschränkungsrecht für die Sekundärnutzung aber nicht. Mindestens für Behandlungsdaten zu psychischen Erkrankungen müssen deshalb diese beiden Möglichkeiten (Opt-In oder Schließfach) als „Sonderweg für Behandlungsdaten zu Psychischen Erkrankungen“ gesichert sein.
 
Mitglieder, die Positionspapiere an ihre europäischen Abgeordneten im Wahlkreis richten möchten oder auf anderem Wege den Erhalt des Vertrauensschutzes unterstützen wollen, können die BDP-Materialien nutzen und sich mit Fragen und Hinweisen sehr gern auch an die Referate Fachpolitik und Rechtsberatung wenden.

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Bei der geplanten Krankenhausreform zur Verbesserung der psychosozialen Versorgung bleiben Psychologie und Psychotherapie auf der Strecke

Stellungnahme des BDP zur Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung im Bereich der Psychiatrie, Psychosomatik und Kinder- und Jugendpsychiatrie

Pressemitteilung

Berlin, 14. Februar 2024: In ihrer achten Stellungnahme zur Reformierung der Kranken-hausbereiche Psychiatrie/Psychosomatik hat die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eingesetzte 17-köpfige Expert*innen-Kommission ihre Empfehlungen veröffentlicht. Grundsätzlich begrüßt der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) e. V. Reformvorhaben des BMG zur Verbesserung der psychosozialen Versorgung. 

Richtig und wichtig sind die empfohlenen Maßnahmen zur sektorenübergreifenden Verbesserung der Versorgung psychischer Erkrankungen mit der Schaffung flexibler Übergänge zwischen den Bereichen der ambulanten und stationären Versorgung. Allerdings müssen auch die psychologischen und psychotherapeutischen Versorgungsleistungen hier Berücksichtigung finden. Schon die Zusammensetzung der Expert*innen-Kommission aus verschiedenen Fachgebieten, beispielsweise der Gesundheitsökonomie oder Versorgungsforschung, aber ohne Einbezug der Psychologie / Psychotherapie, fällt hier ins Auge.

Zwar wird in den Vorschlägen der Kommission der weitere Ausbau der Versorgung psychisch Erkrankter gefordert. Doch es bleibt zu befürchten, dass trotz der Vorgaben in der Personalrichtlinie Psychiatrie in Kliniken und Krankenhäusern zu wenige Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen für eine leitlinienorientierte Psychotherapie angestellt werden. Überraschenderweise findet die Psychotherapie als leitlinienorientierte Heilbehandlung im gesamten Text der Stellungnahme der Kommission keine Erwähnung. Dabei wünschen sich immer mehr psychisch erkrankte Menschen eine nicht ausschließlich medikamentöse, sondern wissenschaftliche und leitlinienorientierte und damit eine oftmals vordergründig psychotherapeutische Behandlung.

Nicht nur im stationären, sondern auch ambulanten Bereich besteht seit langer Zeit ein Versorgungsmangel im Bereich psychischer Erkrankungen, eine an der aktuellen Situation ausgerichtete Bedarfsplanung steht noch aus. Insgesamt könnte die Berücksichtigung bereitstehender psychotherapeutischer Fachkräfte bestehende Versorgungsmängel im stationären und ambulanten Bereich beheben. 

Grundsätzlich sollte bei Fragen zu psychischen Erkrankungen sowie zur psychischen und psychosozialen Gesundheit die Disziplin Psychologie beteiligt werden. Eine zentrale Forderung des Verbandes in der Stellungnahme ist es daher, die psychologisch-psychotherapeutische Expertise zu berücksichtigen und Vertreter*innen dieser Fachbereiche in die Regierungskommission zu berufen. 

Ihre Ansprechpartnerin:
Bettina Genée
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Fon: +49176 58868222
Mail: presse@bdp-verband.de

Hier geht es zur Stellungnahme.
 

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Psychologie und Gesundheit
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