Europäischer Raum für Gesundheitsdaten (EHDS)
Europäischer Raum für Gesundheitsdaten (EHDS)

personal health record tablet pc german

Positionen des BDP zum EDHS

BDP wendet sich mit Änderungsvorschlägen zum EHDS an Politikerinnen und Politiker in Europa

Vertraulichkeit intimer persönlicher Daten ist eine wesentliche Basis für psychologische Dienstleistungen und heilkundliche Behandlungen psychischer Erkrankungen. Der Berufsverband der Deutschen Psychologinnen und Psychologen (BDP) hat große Bedenken hinsichtlich einer breiten Nutzung von Daten zur psychischen Gesundheit in Europa, da die Datensouveränität (z.B. Löschungsrechte) der Bürgerinnen und Bürger nicht gesichert wird.

Anschließend an die Übermittlung des Positionspapiers des BDP zum EHDS (Europäischen Raum für Gesundheitsdaten) an die damit befassten europäischen Politiker kam eine Einladung zum Gespräch bzw. zur Übermittlung von Änderungsvorschlägen.
 
Die vom BDP und seiner Sektion VPP erarbeiteten Änderungsvorschläge wurden an die Berichterstatter im europäischen Parlament übermittelt. Zu dem im Positionspapier angesprochenen Sonderweg Psychotherapiedaten wurden weitere Überlegungen angestellt. In den Downloads finden Sie Vorschläge des BDP zur Veränderung des Verordnungstextes zum EHDS.

Im April folgte dann ein, vom BDP mitgezeichneter, gemeinsamer Brief der im Thema aktiven Organisationen an alle europäischen Parlamentarier. 
 
Zentrales Anliegen des BDP ist es, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Kontrolle und den Schutz ihrer Daten zu erhalten. Bürgerinnen und Bürger sollten in Europa nicht nur das Recht haben, ihre Daten großflächig zu nutzen, sondern auch bestimmen zu können, welche Daten von ihnen vertraulich bleiben und nicht automatisch, sondern nur mit Zustimmung zur Einsicht für Dritte und zu verschiedenen Forschungszwecken frei gegeben werden. Bürgerinnen und Bürger in Europa sollten auch das Recht behalten, über die Kontrolle ihrer Daten im gesamten Lebenszyklus selbst zu bestimmen. Die Souveränität über die sensiblen Gesundheitsdaten ist nur über eine Opt-In-Zustimmung gewährleistet. Sofern die Speicherung besonders schutzwürdiger Daten nicht durch Opt-In-Zustimmung gezielt ausgeschlossen werden kann, empfehlen wir alternativ ein „persönliches Schließfach“. 
Daten im "Schließfach" sind vor Zugriffen und Weiterverwendung prinzipiell geschützt - ihre Verwendung muss von Betroffenen explizit freigegeben werden. Wenn sie z.B. in einer europäischen Gesundheitsakte („EHR“) nur noch für die Primärnutzung beschränkbar sind, müssen die Daten dort in ein Schließfach verschoben werden können.
 
Mindestens für Behandlungsdaten zu psychischen Erkrankungen müssen diese beiden Möglichkeiten (Opt-In oder Schließfach) als „Sonderweg für Daten über Psychische Erkrankungen“ gesichert sein. Daten im "Schließfach" sind vor Zugriffen und Weiterverwendung prinzipiell geschützt - ihre Verwendung muss von Betroffenen explizit freigegeben werden. Für die EHR ist geplant, dass die Patientinnen und Patienten bei der Primärnutzung Beschränkungen vornehmen können. Erstaunlicherweise gibt es dieses Beschränkungsrecht für die Sekundärnutzung aber nicht. Mindestens für Behandlungsdaten zu psychischen Erkrankungen müssen deshalb diese beiden Möglichkeiten (Opt-In oder Schließfach) als „Sonderweg für Behandlungsdaten zu Psychischen Erkrankungen“ gesichert sein.
 
Mitglieder, die Positionspapiere an ihre europäischen Abgeordneten im Wahlkreis richten möchten oder auf anderem Wege den Erhalt des Vertrauensschutzes unterstützen wollen, können die BDP-Materialien nutzen und sich mit Fragen und Hinweisen sehr gern auch an die Referate Fachpolitik und Rechtsberatung wenden.

Verwandte Beiträge

BDP sieht Verwendung von hochsensiblen Patientendaten kritisch / Digitalisierungsgesetze im Gesundheitswesen verabschiedet

Pressemitteilung

Berlin, 06. Februar 2024: Nachdem auch der Bundesrat grünes Licht gegeben hat, sollen die Bundestagsbeschlüsse zur elektronischen Patientenakte (ePA) sowie zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten möglichst schnell in Kraft treten. Im Kern geht es darum, Gesundheitsdaten für die Versorgung sowie auch die Forschung verfügbar zu machen. 

Ab Januar 2025 soll für alle gesetzlich Versicherten die elektronische Patientenakte angelegt, mit Daten aus Befunden und Behandlungen befüllt und auf nationaler Ebene für gemeinwohlorientierte Forschungszwecke freigegeben werden. Wollen Patient*innen dies nicht, müssen sie sowohl der Befüllung der Patientenakte als auch der weiteren Nutzung der Daten aktiv widersprechen (Opt Out). 

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) spricht sich zwar grundsätzlich für eine Digitalisierung im Gesundheitswesen aus, sieht aber gerade die Umstellung auf das Opt Out-Verfahren kritisch. Datenschutzrechtlich ist die flächendeckende Speicherung sensibler Daten aus psychologischen und psychotherapeutischen Beratungen und Behandlungen problematisch und der Schutz von Patient*innendaten in Gefahr. 

„Es sei wichtig zu verstehen, dass es sich bei der Arbeit von Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen um einen ausgeprägten Vertrauensberuf handelt und der Schutz von hochsensiblen Daten von Klient*innen oder auch Dritten wie Familienangehörigen oder Arbeitskolleg*innen schon aus berufsethischen Gründen höchste Priorität hat“, betont Susanne Berwanger, BDP-Vizepräsidentin.

Aus Sicht des Verbandes ist es bedenklich, dass die ePA nicht nur als Container für Gesundheitsdaten fungiert, sondern in ihrer Gesamtheit zunehmend zu einem großen, hochsensiblen Gesundheitsdatenprofil heranwächst, um für Behandlungen sowie weitere Nutzungenoptionen zur Verfügung zu stehen. Damit steigen die Herausforderungen sowie Anforderungen an den Datenschutz um ein Vielfaches, denn die Schutzbedürftigkeit solch umfassender Persönlichkeitsprofile kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden.

In diesem Zusammenhang spricht sich der BDP daher erneut für eine möglichst frühzeitige Anonymisierung („Anonymisierung first“) sowie für den Grundsatz der Datensparsamkeit und eine breite und kritische Aufklärung der Bevölkerung zur ePA aus. Ebenso wünschenswert wäre die Beibehaltung der nationalen Mindeststandards im Gesundheitsdatenschutz im Zuge des aktuellen europäischen Gesetzgebungsverfahren (EHDS). Auch auf europäischer Ebene müssen Widerspruchsrechte wie das Opt Out und der Schutz vor einem Datenmissbrauch für Forschungszwecke gewährleistet sein. Eine Publikationspflicht von Forschungsergebnissen unter Verwendung der ePA-Daten zeigt sich auf nationaler als auch europäischer Ebene zusätzlich sinnvoll.

Ihre Ansprechpartnerin:
Bettina Genée
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Fon: +49176 58868222
Mail: presse@bdp-verband.de
 

Veröffentlicht am:
Kategorien:
Pressemitteilung
Digitale Gesellschaft und Psychologie
Logo Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.

Wir unterstützen alle Psychologinnen und Psychologen in ihrer Berufsausübung und bei der Festigung ihrer professionellen Identität. Dies erreichen wir unter anderem durch Orientierung beim Aufbau der beruflichen Existenz sowie durch die kontinuierliche Bereitstellung aktueller Informationen aus Wissenschaft und Praxis für den Berufsalltag.

Wir erschließen und sichern Berufsfelder und sorgen dafür, dass Erkenntnisse der Psychologie kompetent und verantwortungsvoll umgesetzt werden. Darüber hinaus stärken wir das Ansehen aller Psychologinnen und Psychologen in der Öffentlichkeit und vertreten eigene berufspolitische Positionen in der Gesellschaft.

Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen