Europäischer Raum für Gesundheitsdaten (EHDS)
Europäischer Raum für Gesundheitsdaten (EHDS)

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Positionen des BDP zum EDHS

BDP wendet sich mit Änderungsvorschlägen zum EHDS an Politikerinnen und Politiker in Europa

Vertraulichkeit intimer persönlicher Daten ist eine wesentliche Basis für psychologische Dienstleistungen und heilkundliche Behandlungen psychischer Erkrankungen. Der Berufsverband der Deutschen Psychologinnen und Psychologen (BDP) hat große Bedenken hinsichtlich einer breiten Nutzung von Daten zur psychischen Gesundheit in Europa, da die Datensouveränität (z.B. Löschungsrechte) der Bürgerinnen und Bürger nicht gesichert wird.

Anschließend an die Übermittlung des Positionspapiers des BDP zum EHDS (Europäischen Raum für Gesundheitsdaten) an die damit befassten europäischen Politiker kam eine Einladung zum Gespräch bzw. zur Übermittlung von Änderungsvorschlägen.
 
Die vom BDP und seiner Sektion VPP erarbeiteten Änderungsvorschläge wurden an die Berichterstatter im europäischen Parlament übermittelt. Zu dem im Positionspapier angesprochenen Sonderweg Psychotherapiedaten wurden weitere Überlegungen angestellt. In den Downloads finden Sie Vorschläge des BDP zur Veränderung des Verordnungstextes zum EHDS.

Im April folgte dann ein, vom BDP mitgezeichneter, gemeinsamer Brief der im Thema aktiven Organisationen an alle europäischen Parlamentarier. 
 
Zentrales Anliegen des BDP ist es, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Kontrolle und den Schutz ihrer Daten zu erhalten. Bürgerinnen und Bürger sollten in Europa nicht nur das Recht haben, ihre Daten großflächig zu nutzen, sondern auch bestimmen zu können, welche Daten von ihnen vertraulich bleiben und nicht automatisch, sondern nur mit Zustimmung zur Einsicht für Dritte und zu verschiedenen Forschungszwecken frei gegeben werden. Bürgerinnen und Bürger in Europa sollten auch das Recht behalten, über die Kontrolle ihrer Daten im gesamten Lebenszyklus selbst zu bestimmen. Die Souveränität über die sensiblen Gesundheitsdaten ist nur über eine Opt-In-Zustimmung gewährleistet. Sofern die Speicherung besonders schutzwürdiger Daten nicht durch Opt-In-Zustimmung gezielt ausgeschlossen werden kann, empfehlen wir alternativ ein „persönliches Schließfach“. 
Daten im "Schließfach" sind vor Zugriffen und Weiterverwendung prinzipiell geschützt - ihre Verwendung muss von Betroffenen explizit freigegeben werden. Wenn sie z.B. in einer europäischen Gesundheitsakte („EHR“) nur noch für die Primärnutzung beschränkbar sind, müssen die Daten dort in ein Schließfach verschoben werden können.
 
Mindestens für Behandlungsdaten zu psychischen Erkrankungen müssen diese beiden Möglichkeiten (Opt-In oder Schließfach) als „Sonderweg für Daten über Psychische Erkrankungen“ gesichert sein. Daten im "Schließfach" sind vor Zugriffen und Weiterverwendung prinzipiell geschützt - ihre Verwendung muss von Betroffenen explizit freigegeben werden. Für die EHR ist geplant, dass die Patientinnen und Patienten bei der Primärnutzung Beschränkungen vornehmen können. Erstaunlicherweise gibt es dieses Beschränkungsrecht für die Sekundärnutzung aber nicht. Mindestens für Behandlungsdaten zu psychischen Erkrankungen müssen deshalb diese beiden Möglichkeiten (Opt-In oder Schließfach) als „Sonderweg für Behandlungsdaten zu Psychischen Erkrankungen“ gesichert sein.
 
Mitglieder, die Positionspapiere an ihre europäischen Abgeordneten im Wahlkreis richten möchten oder auf anderem Wege den Erhalt des Vertrauensschutzes unterstützen wollen, können die BDP-Materialien nutzen und sich mit Fragen und Hinweisen sehr gern auch an die Referate Fachpolitik und Rechtsberatung wenden.

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Resolution des GK II zur Verfahrens- und Methodenvielfalt an Universitäten und Hochschulen

Resolution

Seit September 2020 ist das neue Psychotherapeutengesetz (PsychThG), in Kraft. Die Approbationsprüfung erfolgt im Rahmen der neuen Ausbildungsstruktur analog zum Studium der Humanmedizin am Ende des Studiums, hier am Ende eines Masterstudiums mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie. 

Zu den zentralen Zielen der Ausbildungsreform gehörte neben der Abschaffung der prekären Ausbildungssituation der Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA), eine Qualifizierung der Studierenden an der Universität, die die gesamte Breite des psychotherapeutischen Fachgebietes abbildet. Dazu ist es unabdingbar, dass sich die Qualität und die Vielfalt der Psychotherapie auch fachlich fundiert im Studium widerspiegelt. Ihre internationale Breite und Vielfalt drückt sich vor allem in den vier psychotherapeutischen Grundorientierungen aus, die die Verhaltenstherapie, die psychodynamische Psychotherapie, die Systemische Therapie und die Humanistische Psychotherapie umfassen.

Leider ist diese Vielfalt an den staatlichen Universitäten häufig nicht gewährleistet. So sind fast alle Lehrstühle bzw. Professuren, die für den Studiengang an den Universitäten verantwortlich sind, verhaltenstherapeutisch orientiert - ein Umstand, der sich auch in der Struktur des wissenschaftlichen Mittelbaus fortsetzt. Dies hat zur Konsequenz, dass in der Regel nur wenig Lehrpersonal vorhanden ist, das eine sozialrechtliche Fachkunde in einem anderen Verfahren als in Verhaltenstherapie aufweist. Wenn überhaupt, werden andere wissenschaftlich anerkannte Verfahren und Grundorientierungen nur am Rande oder durch Lehraufträge vermittelt. Dies verhindert eine angemessene Ausbildung der kommenden Psychotherapeut*innen, denen nach den Vorgaben des Psychotherapeutengesetzes alle wissenschaftlich anerkannten Verfahren und ggf. weitere Grundorientierungen der Psychotherapie zu vermitteln sind.

Im Rahmen des Gesprächskreises II, dem größten Zusammenschluss von psychotherapeutischen Fach- und Berufsverbänden, haben sich Vertreter*innen aller vier Grundorientierungen und der Neuropsychologischen Psychotherapie zusammengeschlossen, die ein Sofortprogramm für die Verfahrensvielfalt im konsekutiver Bachelor- und Masterstudiengang, der zur Approbationsprüfung in Psychotherapie berechtigt, fordern:

  • Umsetzung der Vorgaben des Psychotherapeutengesetzes und der Approbationsordnung hinsichtlich der Einbeziehung aller wissenschaftlich anerkannten Verfahren und Methoden sowie Berücksichtigung aller Grundorientierungen im Studium.
  • Besetzung der im Kontext der Ausbildungsreform neu geschaffenen Stellen auch mit Vertreter*innen der gar nicht oder stark unterrepräsentierten wissenschaftlich anerkannten Verfahren bzw. mit Vertreter*innen weiterer Grundorientierungen der Psychotherapie.
  • Bei den im Studium zu absolvierenden Berufsqualifizierenden Tätigkeiten muss gewährleistet werden, dass die Studierenden diese bei Lehrkräften mit sozialrechtlicher Fachkunde in den wissenschaftlich anerkannten Verfahren bzw. einer Weiterbildung in weiteren Grundorientierungen sowie der Neuropsychologischen Psychotherapie absolvieren können.

Hierzu müssen entsprechende Stellen geschaffen werden.


Psychotherapieverbände im Gesprächskreis II:

  • AVM: Arbeitsgemeinschaft für Verhaltensmodifikation e.V.
  • BAG: Berufsverband der approbierten Gruppenpsychotherapeuten
  • bkj: Berufsverband der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutinnen und –therapeuten e.V.
  • BPP in der DGPT: Berufsverband der Psychologischen Psychoanalytikerinnen und Psychoanalytiker in der DGPT
  • BVKP: Bundesverband der Klinikpsychotherapeuten
  • bvvp: Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten e.V.
  • D3G: Deutsche Gesellschaft für Gruppenanalyse und Gruppenpsychotherapie
  • DDGAP: Deutscher Dachverband Gestalttherapie für approbierte Psychotherapeuten e.V.
  • DFT: Deutsche Fachgesellschaft für Tiefenpsychologisch fundierte/Psychodynamische Psychotherapie
  • DFP: Deutscher Fachverband für Psychodrama e.V.
  • DGAP: Deutsche Gesellschaft für Analytische Psychologie
  • DGfS: Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung e.V.
  • DGH: Deutsche Gesellschaft für Hypnose und Hypnotherapie
  • DGIP: Deutsche Gesellschaft für Individualpsychologie
  • DGK: Deutsche Gesellschaft für Körperpsychotherapie
  • DGPs/Fachgruppe KliPs: Deutsche Gesellschaft für Psychologie, Fachgruppe Klinische Psychologie und Psychotherapie
  • DGPSF: Deutsche Gesellschaft für psychologische Schmerztherapie und –forschung
  • DGSGB: Deutsche Gesellschaft für seelische Gesundheit bei Menschen mit geistiger Behinderung e.V.
  • DGSF: Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie
  • dgsps: Deutsche Gesellschaft für Suchtpsychologie
  • DGVT: Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie
  • DPG: Deutsche Psychoanalytische Gesellschaft
  • DPGG: Deutsche Psychologische Gesellschaft für Gesprächspsychotherapie
  • DPtV: Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e.V.
  • DPV: Deutsche Psychoanalytische Vereinigung
  • DVT: Deutscher Fachverband für Verhaltenstherapie
  • Ethikverein e.V.: Ethikverein e.V. – Ethik in der Psychotherapie
  • GNP: Gesellschaft für Neuropsychologie
  • GwG: Gesellschaft für Personenzentrierte Psychotherapie und Beratung
  • KJPVT: Kinder- und Jugendlichen Psychotherapie Verhaltenstherapie e.V.
  • MEG: Milton Erickson Gesellschaft
  • NGfP: Neue Gesellschaft für Psychologie
  • Psy4F: Psychologists for Future
  • SG: Systemische Gesellschaft – Deutscher Verband für systemische Forschung, Therapie, Supervision und Beratung e.V.
  • VAKJP: Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten
  • VfSP: Verbund für Systemische Psychotherapie
  • VIVT: Verband für Integrative Verhaltenstherapie
  • VPP im BDP: Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im BDP
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Stellungnahme
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