Europäischer Raum für Gesundheitsdaten (EHDS)
Europäischer Raum für Gesundheitsdaten (EHDS)

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Positionen des BDP zum EDHS

BDP wendet sich mit Änderungsvorschlägen zum EHDS an Politikerinnen und Politiker in Europa

Vertraulichkeit intimer persönlicher Daten ist eine wesentliche Basis für psychologische Dienstleistungen und heilkundliche Behandlungen psychischer Erkrankungen. Der Berufsverband der Deutschen Psychologinnen und Psychologen (BDP) hat große Bedenken hinsichtlich einer breiten Nutzung von Daten zur psychischen Gesundheit in Europa, da die Datensouveränität (z.B. Löschungsrechte) der Bürgerinnen und Bürger nicht gesichert wird.

Anschließend an die Übermittlung des Positionspapiers des BDP zum EHDS (Europäischen Raum für Gesundheitsdaten) an die damit befassten europäischen Politiker kam eine Einladung zum Gespräch bzw. zur Übermittlung von Änderungsvorschlägen.
 
Die vom BDP und seiner Sektion VPP erarbeiteten Änderungsvorschläge wurden an die Berichterstatter im europäischen Parlament übermittelt. Zu dem im Positionspapier angesprochenen Sonderweg Psychotherapiedaten wurden weitere Überlegungen angestellt. In den Downloads finden Sie Vorschläge des BDP zur Veränderung des Verordnungstextes zum EHDS.

Im April folgte dann ein, vom BDP mitgezeichneter, gemeinsamer Brief der im Thema aktiven Organisationen an alle europäischen Parlamentarier. 
 
Zentrales Anliegen des BDP ist es, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Kontrolle und den Schutz ihrer Daten zu erhalten. Bürgerinnen und Bürger sollten in Europa nicht nur das Recht haben, ihre Daten großflächig zu nutzen, sondern auch bestimmen zu können, welche Daten von ihnen vertraulich bleiben und nicht automatisch, sondern nur mit Zustimmung zur Einsicht für Dritte und zu verschiedenen Forschungszwecken frei gegeben werden. Bürgerinnen und Bürger in Europa sollten auch das Recht behalten, über die Kontrolle ihrer Daten im gesamten Lebenszyklus selbst zu bestimmen. Die Souveränität über die sensiblen Gesundheitsdaten ist nur über eine Opt-In-Zustimmung gewährleistet. Sofern die Speicherung besonders schutzwürdiger Daten nicht durch Opt-In-Zustimmung gezielt ausgeschlossen werden kann, empfehlen wir alternativ ein „persönliches Schließfach“. 
Daten im "Schließfach" sind vor Zugriffen und Weiterverwendung prinzipiell geschützt - ihre Verwendung muss von Betroffenen explizit freigegeben werden. Wenn sie z.B. in einer europäischen Gesundheitsakte („EHR“) nur noch für die Primärnutzung beschränkbar sind, müssen die Daten dort in ein Schließfach verschoben werden können.
 
Mindestens für Behandlungsdaten zu psychischen Erkrankungen müssen diese beiden Möglichkeiten (Opt-In oder Schließfach) als „Sonderweg für Daten über Psychische Erkrankungen“ gesichert sein. Daten im "Schließfach" sind vor Zugriffen und Weiterverwendung prinzipiell geschützt - ihre Verwendung muss von Betroffenen explizit freigegeben werden. Für die EHR ist geplant, dass die Patientinnen und Patienten bei der Primärnutzung Beschränkungen vornehmen können. Erstaunlicherweise gibt es dieses Beschränkungsrecht für die Sekundärnutzung aber nicht. Mindestens für Behandlungsdaten zu psychischen Erkrankungen müssen deshalb diese beiden Möglichkeiten (Opt-In oder Schließfach) als „Sonderweg für Behandlungsdaten zu Psychischen Erkrankungen“ gesichert sein.
 
Mitglieder, die Positionspapiere an ihre europäischen Abgeordneten im Wahlkreis richten möchten oder auf anderem Wege den Erhalt des Vertrauensschutzes unterstützen wollen, können die BDP-Materialien nutzen und sich mit Fragen und Hinweisen sehr gern auch an die Referate Fachpolitik und Rechtsberatung wenden.

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Kundgebung am Freitag fordert überfällige Regelung

Pressemitteilung

Berlin, 11. April 2024: Am Freitag, 12.04.2024, findet von 12:30 bis 13:15 Uhr vor dem Congress Centrum Würzburg eine Kundgebung statt, mit der ein breites Bündnis aus Studierenden, Psychotherapeutenkammern, Psychotherapeutenverbänden, staatlich anerkannten Ausbildungsstätten und weiteren Interessengruppe auf die nach wie vor unzureichende Finanzierung der Weiterbildung des psychotherapeutischen Nachwuchses aufmerksam macht. 

Seit September 2020 gibt es einen neuen Qualifizierungsweg für Psychotherapeut*innen: Ein Psychologiestudium mit Approbation und einer anschließenden Weiterbildung. Angelehnt wurde die Struktur der neuen Weiterbildung an die ärztliche Weiterbildung, versäumt wurde jedoch bisher die Regelung ihrer Finanzierung. Dank einer massiven Unterfinanzierung der Weiterbildung gibt es aktuell kein ausreichendes Angebot an Weiterbildungsplätzen. 

Auf den dringenden Handlungsbedarf wurde bereits im letzten Jahr mit einer erfolgreichen Bundestagspetition aufmerksam gemacht. In der Folge der öffentlichen Anhörung im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat dieser am 13. Dezember 2023 die Petition zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung mit dem höchstmöglichen Votum „zur Berücksichtigung“ an die Bundesregierung überwiesen. Dieser Beschluss wurde am 18. Januar durch den Bundestag bestätigt. Jedoch bleiben die dringend benötigten Maßnahmen bisher aus. Die Absolvent*innen des Masterstudiengangs Klinische Psychologie/Psychotherapie stehen weitgehend ohne Weiterbildungsmöglichkeiten da.

Nach langsam steigenden Absolvent*innenzahlen wird für 2025 mit einer massiven Zunahme gerechnet. Ohne die Weiterbildung allerdings ist die Erlangung der Qualifikation für die psychotherapeutische Praxis unmöglich. Diese Situation gefährdet die zukünftige Sicherstellung der psychotherapeutischen Versorgung.

Die Kundgebung am Freitag findet im Vorfeld des in Würzburg stattfindenden 44. Deutschen Psychotherapeutentag statt. Als Rednerinnen haben sich u. a. Judith Gerlach, bayrische Staatsministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention, sowie Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer, angekündigt. 

Es besteht die Notwendigkeit, die langfristige psychotherapeutische Versorgung durch einen gut qualifizierten Nachwuchs sicherzustellen. Mit diesem Vorgehen der Ampel-Koalition, die damit nahtlos an die Versäumnisse der Vorgängerregierung bei der Gesetzesnovellierung an-knüpft, ist die Versorgung gefährdet. Der BDP und seine Sektion VPP fordern gemeinsam mit oben genanntem Bündnis die gesetzliche Regelung der Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung.

Ihre Ansprechpartnerin:
Dr. Johanna Thünker
Fon: +49 171 5390505
Mail: thuenker@vpp.org

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Finanzierung der Weiterbildung
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