Europäischer Raum für Gesundheitsdaten (EHDS)
Europäischer Raum für Gesundheitsdaten (EHDS)

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Positionen des BDP zum EDHS

BDP wendet sich mit Änderungsvorschlägen zum EHDS an Politikerinnen und Politiker in Europa

Vertraulichkeit intimer persönlicher Daten ist eine wesentliche Basis für psychologische Dienstleistungen und heilkundliche Behandlungen psychischer Erkrankungen. Der Berufsverband der Deutschen Psychologinnen und Psychologen (BDP) hat große Bedenken hinsichtlich einer breiten Nutzung von Daten zur psychischen Gesundheit in Europa, da die Datensouveränität (z.B. Löschungsrechte) der Bürgerinnen und Bürger nicht gesichert wird.

Anschließend an die Übermittlung des Positionspapiers des BDP zum EHDS (Europäischen Raum für Gesundheitsdaten) an die damit befassten europäischen Politiker kam eine Einladung zum Gespräch bzw. zur Übermittlung von Änderungsvorschlägen.
 
Die vom BDP und seiner Sektion VPP erarbeiteten Änderungsvorschläge wurden an die Berichterstatter im europäischen Parlament übermittelt. Zu dem im Positionspapier angesprochenen Sonderweg Psychotherapiedaten wurden weitere Überlegungen angestellt. In den Downloads finden Sie Vorschläge des BDP zur Veränderung des Verordnungstextes zum EHDS.

Im April folgte dann ein, vom BDP mitgezeichneter, gemeinsamer Brief der im Thema aktiven Organisationen an alle europäischen Parlamentarier. 
 
Zentrales Anliegen des BDP ist es, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Kontrolle und den Schutz ihrer Daten zu erhalten. Bürgerinnen und Bürger sollten in Europa nicht nur das Recht haben, ihre Daten großflächig zu nutzen, sondern auch bestimmen zu können, welche Daten von ihnen vertraulich bleiben und nicht automatisch, sondern nur mit Zustimmung zur Einsicht für Dritte und zu verschiedenen Forschungszwecken frei gegeben werden. Bürgerinnen und Bürger in Europa sollten auch das Recht behalten, über die Kontrolle ihrer Daten im gesamten Lebenszyklus selbst zu bestimmen. Die Souveränität über die sensiblen Gesundheitsdaten ist nur über eine Opt-In-Zustimmung gewährleistet. Sofern die Speicherung besonders schutzwürdiger Daten nicht durch Opt-In-Zustimmung gezielt ausgeschlossen werden kann, empfehlen wir alternativ ein „persönliches Schließfach“. 
Daten im "Schließfach" sind vor Zugriffen und Weiterverwendung prinzipiell geschützt - ihre Verwendung muss von Betroffenen explizit freigegeben werden. Wenn sie z.B. in einer europäischen Gesundheitsakte („EHR“) nur noch für die Primärnutzung beschränkbar sind, müssen die Daten dort in ein Schließfach verschoben werden können.
 
Mindestens für Behandlungsdaten zu psychischen Erkrankungen müssen diese beiden Möglichkeiten (Opt-In oder Schließfach) als „Sonderweg für Daten über Psychische Erkrankungen“ gesichert sein. Daten im "Schließfach" sind vor Zugriffen und Weiterverwendung prinzipiell geschützt - ihre Verwendung muss von Betroffenen explizit freigegeben werden. Für die EHR ist geplant, dass die Patientinnen und Patienten bei der Primärnutzung Beschränkungen vornehmen können. Erstaunlicherweise gibt es dieses Beschränkungsrecht für die Sekundärnutzung aber nicht. Mindestens für Behandlungsdaten zu psychischen Erkrankungen müssen deshalb diese beiden Möglichkeiten (Opt-In oder Schließfach) als „Sonderweg für Behandlungsdaten zu Psychischen Erkrankungen“ gesichert sein.
 
Mitglieder, die Positionspapiere an ihre europäischen Abgeordneten im Wahlkreis richten möchten oder auf anderem Wege den Erhalt des Vertrauensschutzes unterstützen wollen, können die BDP-Materialien nutzen und sich mit Fragen und Hinweisen sehr gern auch an die Referate Fachpolitik und Rechtsberatung wenden.

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BDP fordert den Schutz von Gesundheitsdaten gesetzlich Versicherter (ePA) / Resolution

Pressemitteilung

Gesetzlich Versicherte müssen die Hoheit über ihre Gesundheitsdaten behalten. Dies gilt vor allem für den Bereich besonders sensibler Daten, beispielsweise bei psychischen Erkrankungen und deren Behandlung. Psychotherapiedaten reichen weit in das Intim- und Privatleben hinein und bedürfen eines besonderen Schutzes.

Dieses Anliegen steht im Zentrum der Resolution zum Gesundheitsdatenschutz (siehe Resolution) des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP), die auf der Delegiertenkonferenz am 20.11.2022 beschlossen wurde.

Bislang gilt: Nur wer aktiv in die Erstellung und Nutzung einwilligt, erhält von seiner Krankenkasse eine elektronische Patientenakte (ePA) – das sog. Opt-In. Nun plant das Bundesgesundheitsministerium konkret: Für alle gesetzlich Versicherten soll zukünftig eine Patientenakte angelegt werden und nur Versicherte, die dem aktiv widersprechen, erhalten keine ePA – das sog. Opt-Out.

Noch ist nicht hinreichend geklärt, wie mit den Gesundheitsdaten zukünftig verfahren wird, wie zum Beispiel Zugriffsberechtigungen geregelt werden, welcher Zeitraum für die Speicherung gelten wird oder wie genau die Widerspruchsrechte von Patienten sein werden – etwa bei der sekundären Nutzung von digitalen Daten wie der anonymisierten Datenspende für Forschungszwecke. 

Mit seiner Resolution plädiert der BDP für eine hohe Sorgfalt und umsichtige Abwägung – das Selbstbestimmungsrecht der Patienten muss im Zentrum politischer Gesundheitsmaßnahmen stehen. Hierzu gehört ein Beratungsangebot, mit einer umfassenden und verständlichen Aufklärung der Versicherten über Hintergründe, Nutzen und Risiken, die Betroffenen ermöglicht, eine Entscheidung in ihrem Sinne zu treffen.

Hinsichtlich kontinuierlich steigender Cyberkriminalität befasst sich die Resolution neben dem Datenschutz auch mit der Frage nach der Datensicherheit. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik BSI urteilt in seinem aktuellen Lagebericht 2022: „Die Gefährdungslage im Cyber-Raum ist so hoch wie nie.“ Gesetzlich Versicherten muss es möglich sein, einfach und praktikabel ihre Daten zu schützen.

Der BDP fordert die Politik im Sinne einer datenschutzkonformen Umsetzung zu handeln und für Transparenz und Aufklärung zu sorgen und empfiehlt die explizite Zustimmung bei jeder Form der Nutzung und Weitergabe von digitalen Patientendaten.

Kontakt:

Susanne Berwanger, Vorstandsvorsitzende der BDP-Sektion Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten e.V. (VPP)

presse@bpd-verband.de

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