Europäischer Raum für Gesundheitsdaten (EHDS)
Europäischer Raum für Gesundheitsdaten (EHDS)

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Positionen des BDP zum EDHS

BDP wendet sich mit Änderungsvorschlägen zum EHDS an Politikerinnen und Politiker in Europa

Vertraulichkeit intimer persönlicher Daten ist eine wesentliche Basis für psychologische Dienstleistungen und heilkundliche Behandlungen psychischer Erkrankungen. Der Berufsverband der Deutschen Psychologinnen und Psychologen (BDP) hat große Bedenken hinsichtlich einer breiten Nutzung von Daten zur psychischen Gesundheit in Europa, da die Datensouveränität (z.B. Löschungsrechte) der Bürgerinnen und Bürger nicht gesichert wird.

Anschließend an die Übermittlung des Positionspapiers des BDP zum EHDS (Europäischen Raum für Gesundheitsdaten) an die damit befassten europäischen Politiker kam eine Einladung zum Gespräch bzw. zur Übermittlung von Änderungsvorschlägen.
 
Die vom BDP und seiner Sektion VPP erarbeiteten Änderungsvorschläge wurden an die Berichterstatter im europäischen Parlament übermittelt. Zu dem im Positionspapier angesprochenen Sonderweg Psychotherapiedaten wurden weitere Überlegungen angestellt. In den Downloads finden Sie Vorschläge des BDP zur Veränderung des Verordnungstextes zum EHDS.

Im April folgte dann ein, vom BDP mitgezeichneter, gemeinsamer Brief der im Thema aktiven Organisationen an alle europäischen Parlamentarier. 
 
Zentrales Anliegen des BDP ist es, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Kontrolle und den Schutz ihrer Daten zu erhalten. Bürgerinnen und Bürger sollten in Europa nicht nur das Recht haben, ihre Daten großflächig zu nutzen, sondern auch bestimmen zu können, welche Daten von ihnen vertraulich bleiben und nicht automatisch, sondern nur mit Zustimmung zur Einsicht für Dritte und zu verschiedenen Forschungszwecken frei gegeben werden. Bürgerinnen und Bürger in Europa sollten auch das Recht behalten, über die Kontrolle ihrer Daten im gesamten Lebenszyklus selbst zu bestimmen. Die Souveränität über die sensiblen Gesundheitsdaten ist nur über eine Opt-In-Zustimmung gewährleistet. Sofern die Speicherung besonders schutzwürdiger Daten nicht durch Opt-In-Zustimmung gezielt ausgeschlossen werden kann, empfehlen wir alternativ ein „persönliches Schließfach“. 
Daten im "Schließfach" sind vor Zugriffen und Weiterverwendung prinzipiell geschützt - ihre Verwendung muss von Betroffenen explizit freigegeben werden. Wenn sie z.B. in einer europäischen Gesundheitsakte („EHR“) nur noch für die Primärnutzung beschränkbar sind, müssen die Daten dort in ein Schließfach verschoben werden können.
 
Mindestens für Behandlungsdaten zu psychischen Erkrankungen müssen diese beiden Möglichkeiten (Opt-In oder Schließfach) als „Sonderweg für Daten über Psychische Erkrankungen“ gesichert sein. Daten im "Schließfach" sind vor Zugriffen und Weiterverwendung prinzipiell geschützt - ihre Verwendung muss von Betroffenen explizit freigegeben werden. Für die EHR ist geplant, dass die Patientinnen und Patienten bei der Primärnutzung Beschränkungen vornehmen können. Erstaunlicherweise gibt es dieses Beschränkungsrecht für die Sekundärnutzung aber nicht. Mindestens für Behandlungsdaten zu psychischen Erkrankungen müssen deshalb diese beiden Möglichkeiten (Opt-In oder Schließfach) als „Sonderweg für Behandlungsdaten zu Psychischen Erkrankungen“ gesichert sein.
 
Mitglieder, die Positionspapiere an ihre europäischen Abgeordneten im Wahlkreis richten möchten oder auf anderem Wege den Erhalt des Vertrauensschutzes unterstützen wollen, können die BDP-Materialien nutzen und sich mit Fragen und Hinweisen sehr gern auch an die Referate Fachpolitik und Rechtsberatung wenden.

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BDP sieht weiterhin Schutz von Gesundheitsdaten in Gefahr und Nachbesserungsbedarf bei Digitalisierungsgesetz (DigiG)

Pressemitteilung zur Stellungnahme des Verbandes zum BMG-Referentenentwurf

Berlin, 1. August 2023: Das Bundesgesundheitsministerium hat für das Digitalisierungsgesetz (DigiG) einen Referentenentwurf vorgelegt, der bisherige Regelungen zum Schutz von Gesundheitsdaten verändern soll. Im Kern geht es dabei um Beschlüsse zur elektronischen Patientenakte (ePA) im Patientendatennutzungsgesetz (PDSG) aus dem Jahr 2020. Heute erfolgt im Ministerium eine Anhörung von Verbänden zum Entwurf.

Bisher müssen Patient*innen der Speicherung von Gesundheitsdaten zur weiten Nutzung explizit zustimmen (Opt In). Im aktuellen Gesetzesentwurf zum DigiG wird nun aber die Opt Out-Regelung festgeschrieben. Der zentrale Unterschied: Gesundheitsdaten, auch im Bereich besonders sensibler Daten beispielweise aus psychischen Erkrankungen, müssen von Leistungserbringenden in der ePA gespeichert und können für Forschungszwecke genutzt werden. Wollen Patient*innen dies nicht, müssen sie nun aktiv werden und der Speicherung widersprechen. Immerhin: Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen sollen dazu verpflichtet werden, explizit auf das Widerspruchsrecht hinzuweisen und Patient*innen die Möglichkeit haben, einzelne Daten zu löschen sowie differenzierte Zugriffsberechtigungen zu verteilen.

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) fordert dennoch ausdrücklich die Beibehaltung der Opt In-Regelung bei der Speicherung von Gesundheitsdaten in der elektronischen Patientenakte, zumindest bei Daten zu psychischen Erkrankungen. Nur so kann sichergestellt werden, dass Patient*innen die Hoheit über ihre Daten behalten.

Eine weitere Neuregelung im Gesetzesentwurf ist die erweiterte Möglichkeit der Abrechnung von Video-Behandlungen über die Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Bisher sind 30 Prozent des Praxisumfangs als Videobehandlungen abrechenbar. Zukünftig soll diese Begrenzung entfallen. Was zukunftsorientiert klingen mag, könnte sich als problematisch erweisen. Hintergrund dürfte weniger eine verbesserte Versorgung, sondern das vermeintliche „Schließen“ von Versorgungslücken in strukturschwachen Regionen sein. Mehrere Monate warten Patient*innen häufig auf eine ambulante psychotherapeutische Behandlung. Vielen von ihnen dürfte mit einer Videobehandlung nicht geholfen sein. Der Präsenzkontakt bei der psychotherapeutischen Behandlung muss „Goldstandard“ bleiben und darf nicht der vermeintlichen Schließung von Versorgungslücken „geopfert“ werden.

BDP und seine Fachsektion VPP (Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten) lehnen diesen Weg ab und fordern die Bundesregierung zur Umsetzung des Koalitionsvertrags zur bedarfsgerechten Versorgung psychisch erkrankter Menschen auf. Die ausführliche Stellungnahme des Verbandes zum DigiG geht heute an das BMG.

Ihre Ansprechpartnerin:
Bettina Genée
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Fon: +49176 58868222
Mail: presse@bdp-verband.de

Hier geht es zur Stellungnahme. 

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Kategorien:
Pressemitteilung
Digitale Gesellschaft und Psychologie
Schlagworte:
Patientendaten
Digitalisierung
ePA und Nationale Gesundheitsakte
elektronische Patientenakte
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