Europäischer Raum für Gesundheitsdaten (EHDS)
Europäischer Raum für Gesundheitsdaten (EHDS)

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Positionen des BDP zum EDHS

BDP wendet sich mit Änderungsvorschlägen zum EHDS an Politikerinnen und Politiker in Europa

Vertraulichkeit intimer persönlicher Daten ist eine wesentliche Basis für psychologische Dienstleistungen und heilkundliche Behandlungen psychischer Erkrankungen. Der Berufsverband der Deutschen Psychologinnen und Psychologen (BDP) hat große Bedenken hinsichtlich einer breiten Nutzung von Daten zur psychischen Gesundheit in Europa, da die Datensouveränität (z.B. Löschungsrechte) der Bürgerinnen und Bürger nicht gesichert wird.

Anschließend an die Übermittlung des Positionspapiers des BDP zum EHDS (Europäischen Raum für Gesundheitsdaten) an die damit befassten europäischen Politiker kam eine Einladung zum Gespräch bzw. zur Übermittlung von Änderungsvorschlägen.
 
Die vom BDP und seiner Sektion VPP erarbeiteten Änderungsvorschläge wurden an die Berichterstatter im europäischen Parlament übermittelt. Zu dem im Positionspapier angesprochenen Sonderweg Psychotherapiedaten wurden weitere Überlegungen angestellt. In den Downloads finden Sie Vorschläge des BDP zur Veränderung des Verordnungstextes zum EHDS.

Im April folgte dann ein, vom BDP mitgezeichneter, gemeinsamer Brief der im Thema aktiven Organisationen an alle europäischen Parlamentarier. 
 
Zentrales Anliegen des BDP ist es, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Kontrolle und den Schutz ihrer Daten zu erhalten. Bürgerinnen und Bürger sollten in Europa nicht nur das Recht haben, ihre Daten großflächig zu nutzen, sondern auch bestimmen zu können, welche Daten von ihnen vertraulich bleiben und nicht automatisch, sondern nur mit Zustimmung zur Einsicht für Dritte und zu verschiedenen Forschungszwecken frei gegeben werden. Bürgerinnen und Bürger in Europa sollten auch das Recht behalten, über die Kontrolle ihrer Daten im gesamten Lebenszyklus selbst zu bestimmen. Die Souveränität über die sensiblen Gesundheitsdaten ist nur über eine Opt-In-Zustimmung gewährleistet. Sofern die Speicherung besonders schutzwürdiger Daten nicht durch Opt-In-Zustimmung gezielt ausgeschlossen werden kann, empfehlen wir alternativ ein „persönliches Schließfach“. 
Daten im "Schließfach" sind vor Zugriffen und Weiterverwendung prinzipiell geschützt - ihre Verwendung muss von Betroffenen explizit freigegeben werden. Wenn sie z.B. in einer europäischen Gesundheitsakte („EHR“) nur noch für die Primärnutzung beschränkbar sind, müssen die Daten dort in ein Schließfach verschoben werden können.
 
Mindestens für Behandlungsdaten zu psychischen Erkrankungen müssen diese beiden Möglichkeiten (Opt-In oder Schließfach) als „Sonderweg für Daten über Psychische Erkrankungen“ gesichert sein. Daten im "Schließfach" sind vor Zugriffen und Weiterverwendung prinzipiell geschützt - ihre Verwendung muss von Betroffenen explizit freigegeben werden. Für die EHR ist geplant, dass die Patientinnen und Patienten bei der Primärnutzung Beschränkungen vornehmen können. Erstaunlicherweise gibt es dieses Beschränkungsrecht für die Sekundärnutzung aber nicht. Mindestens für Behandlungsdaten zu psychischen Erkrankungen müssen deshalb diese beiden Möglichkeiten (Opt-In oder Schließfach) als „Sonderweg für Behandlungsdaten zu Psychischen Erkrankungen“ gesichert sein.
 
Mitglieder, die Positionspapiere an ihre europäischen Abgeordneten im Wahlkreis richten möchten oder auf anderem Wege den Erhalt des Vertrauensschutzes unterstützen wollen, können die BDP-Materialien nutzen und sich mit Fragen und Hinweisen sehr gern auch an die Referate Fachpolitik und Rechtsberatung wenden.

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Interview mit Felix Kiunke, dem Petent

"Damit sich die Situation nicht noch weiter zuspitzt, müssen wir jetzt in den Nachwuchs investieren!"

  • Warum haben Sie eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht? 

Felix Kiunke: „Ich studiere an der Uni Kassel im Master „Klinische Psychologie und Psychotherapie“. Als eine der ersten hat meine Uni die Reform des Psychotherapeutengesetzes umgesetzt und die neuen Studiengänge eingeführt. Im neuen System folgt auf das Masterstudium eine fünfjährige Weiterbildung, um Fachpsychotherapeutin oder Fachpsychotherapeut zu werden und mit den Krankenkassen abrechnen zu können. Bisher gibt es allerdings fast keine Weiterbildungsplätze, da deren Finanzierung immer noch nicht geregelt ist. Bei meinen Kommilitoninnen, Kommilitonen und mir herrscht daher große Unsicherheit, weil wir nicht wissen, ob wir nach dem Studium in die Weiterbildung starten können oder ob es überhaupt genug Plätze geben wird und wir unser Berufsziel, Psychotherapeut zu werden, erreichen können. Mit der Petition wende ich mich im Namen aller Betroffenen an den Bundesgesundheitsminister, der seinen Versprechungen endlich Taten folgen lassen und die Finanzierung regeln muss!“

  • Wie viele Studierende/Absolventinnen und Absolventen sind aktuell betroffen? 

„Der erste Jahrgang ist noch relativ klein, da viele Unis ihre Studiengänge erst später umgestellt haben. Wir rechnen aber damit, dass schon im nächsten Jahrgang etwa 1.000 Studierende und ab 2025 dann rund 2.500 Studierende jährlich die Approbation erlangen und einen Weiterbildungsplatz suchen. Die Finanzierung muss also schon jetzt geregelt werden, damit die Kapazitäten rechtzeitig aufgebaut werden können und auch in Zukunft genügend Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten ausgebildet werden.“ 

  • Warum sollte man die Petition unterzeichnen? 

„Die Finanzierung des psychotherapeutischen Nachwuchses betrifft uns alle: Denn ohne Weiterbildungsplätze ist langfristig die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland gefährdet. Zum einen leisten die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung schon während der Weiterbildungszeit Therapiestunden und versorgen Patientinnen und Patienten. Zum anderen ist die Weiterbildung zwingende Voraussetzung, um mit den Krankenkassen abrechnen zu können. In meinem Praktikum in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie habe ich selbst erlebt, wie groß der Bedarf und wie voll die Wartelisten sind. Damit sich diese Situation nicht noch weiter zuspitzt, müssen wir jetzt in den Nachwuchs investieren!“

  • Was, befürchten Sie, passiert mit den Absolventinnen und Absolventen, wenn die Forderungen Ihrer Petition vom Deutschen Bundestag nicht aufgegriffen werden? Was, befürchten Sie, passiert, wenn der Gesetzgeber keine Regelungen zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung trifft? 

„Die Absolventinnen und Absolventen, die ihr Studium vor 2020 begonnen haben, fallen teilweise in eine Übergangsregelung und könnten in einigen Bundesländern noch die Therapieausbildung nach altem Recht absolvieren. Das ist jedoch nicht flächendeckend möglich und es kann für uns keine Lösung sein, trotz der Reform nun doch wieder in die prekären Ausbildungsbedingungen im alten System gezwungen zu werden. Alle, die ihr Studium nach dem 01. September 2020 angefangen haben, müssen hingegen zwingend die neue Weiterbildung absolvieren, um mit den Krankenkassen abrechnen zu können. Ohne eine rechtliche Grundlage für die Finanzierung können nicht annähernd genug Weiterbildungsplätze geschaffen werden und in der Folge nicht genügend Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten zur Verfügung stehen, was den Mangel an Therapieplätzen künftig noch weiter verschärfen würde.“

  • Und wie geht es für Sie persönlich weiter, sollten Sie keinen Weiterbildungsplatz finden? 

„Ich plane aktuell, meine Approbationsprüfung im März nächsten Jahres abzulegen. Sollte die Finanzierung der Weiterbildung bis dahin immer noch nicht geregelt sein und es keine Weiterbildungsstellen geben, werde ich die Zeit wohl erst einmal anderweitig überbrücken müssen, bis die Stellen endlich geschaffen werden. Und natürlich werde ich mich auch weiterhin für faire Weiterbildungs- und Arbeitsbedingungen und ausreichende Weiterbildungsplätze für den psychotherapeutischen Nachwuchs einsetzen!“

Link:
Petition 148151: Finanzierung der Weiterbildung für Psychotherapeut*innen: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2023/_03/_23/Petition_148151.html

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