Europäischer Raum für Gesundheitsdaten (EHDS)
Europäischer Raum für Gesundheitsdaten (EHDS)

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Positionen des BDP zum EDHS

BDP wendet sich mit Änderungsvorschlägen zum EHDS an Politikerinnen und Politiker in Europa

Vertraulichkeit intimer persönlicher Daten ist eine wesentliche Basis für psychologische Dienstleistungen und heilkundliche Behandlungen psychischer Erkrankungen. Der Berufsverband der Deutschen Psychologinnen und Psychologen (BDP) hat große Bedenken hinsichtlich einer breiten Nutzung von Daten zur psychischen Gesundheit in Europa, da die Datensouveränität (z.B. Löschungsrechte) der Bürgerinnen und Bürger nicht gesichert wird.

Anschließend an die Übermittlung des Positionspapiers des BDP zum EHDS (Europäischen Raum für Gesundheitsdaten) an die damit befassten europäischen Politiker kam eine Einladung zum Gespräch bzw. zur Übermittlung von Änderungsvorschlägen.
 
Die vom BDP und seiner Sektion VPP erarbeiteten Änderungsvorschläge wurden an die Berichterstatter im europäischen Parlament übermittelt. Zu dem im Positionspapier angesprochenen Sonderweg Psychotherapiedaten wurden weitere Überlegungen angestellt. In den Downloads finden Sie Vorschläge des BDP zur Veränderung des Verordnungstextes zum EHDS.

Im April folgte dann ein, vom BDP mitgezeichneter, gemeinsamer Brief der im Thema aktiven Organisationen an alle europäischen Parlamentarier. 
 
Zentrales Anliegen des BDP ist es, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Kontrolle und den Schutz ihrer Daten zu erhalten. Bürgerinnen und Bürger sollten in Europa nicht nur das Recht haben, ihre Daten großflächig zu nutzen, sondern auch bestimmen zu können, welche Daten von ihnen vertraulich bleiben und nicht automatisch, sondern nur mit Zustimmung zur Einsicht für Dritte und zu verschiedenen Forschungszwecken frei gegeben werden. Bürgerinnen und Bürger in Europa sollten auch das Recht behalten, über die Kontrolle ihrer Daten im gesamten Lebenszyklus selbst zu bestimmen. Die Souveränität über die sensiblen Gesundheitsdaten ist nur über eine Opt-In-Zustimmung gewährleistet. Sofern die Speicherung besonders schutzwürdiger Daten nicht durch Opt-In-Zustimmung gezielt ausgeschlossen werden kann, empfehlen wir alternativ ein „persönliches Schließfach“. 
Daten im "Schließfach" sind vor Zugriffen und Weiterverwendung prinzipiell geschützt - ihre Verwendung muss von Betroffenen explizit freigegeben werden. Wenn sie z.B. in einer europäischen Gesundheitsakte („EHR“) nur noch für die Primärnutzung beschränkbar sind, müssen die Daten dort in ein Schließfach verschoben werden können.
 
Mindestens für Behandlungsdaten zu psychischen Erkrankungen müssen diese beiden Möglichkeiten (Opt-In oder Schließfach) als „Sonderweg für Daten über Psychische Erkrankungen“ gesichert sein. Daten im "Schließfach" sind vor Zugriffen und Weiterverwendung prinzipiell geschützt - ihre Verwendung muss von Betroffenen explizit freigegeben werden. Für die EHR ist geplant, dass die Patientinnen und Patienten bei der Primärnutzung Beschränkungen vornehmen können. Erstaunlicherweise gibt es dieses Beschränkungsrecht für die Sekundärnutzung aber nicht. Mindestens für Behandlungsdaten zu psychischen Erkrankungen müssen deshalb diese beiden Möglichkeiten (Opt-In oder Schließfach) als „Sonderweg für Behandlungsdaten zu Psychischen Erkrankungen“ gesichert sein.
 
Mitglieder, die Positionspapiere an ihre europäischen Abgeordneten im Wahlkreis richten möchten oder auf anderem Wege den Erhalt des Vertrauensschutzes unterstützen wollen, können die BDP-Materialien nutzen und sich mit Fragen und Hinweisen sehr gern auch an die Referate Fachpolitik und Rechtsberatung wenden.

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Geplantes Gesetz zur Versorgungsverbesserung in Krankenhäusern greift zu kurz – auch schwer psychisch kranke Menschen brauchen eine verbesserte Gesundheitsversorgung

Pressemitteilung zur Stellungnahme des BDP zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG) vom 13.03.2024

Berlin, 29.04.2024: Grundsätzlich begrüßt der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psycholo-gen e. V. (BDP) mit seinen Fachsektionen für approbierte Psychotherapeut*innen (VPP) und Angestellte und Beamtete Psychologinnen und Psychologen (SABP) eine Krankenhausreform zur Sicherung und Verbesserung der Versorgungsqualität sowie einer stärker sektorenübergreifend geprägten Erbringung von Krankenhausleistungen in Deutschland, besonders auch in struktur- und bevölkerungsschwachen Regionen. 

Auch bewertet der Verband das Vorhaben zur Festlegung von Mindestvoraussetzungen im Bereich der Struktur- und Prozessqualität zur Verbesserung der Behandlungsqualität sowie die Weiterentwicklung von Qualitätskriterien für einen bundesweit geltenden hochwertigen Versorgungsstandard positiv.

Mit Nachdruck weist der Verband aber auf die im Gesetzesentwurf nicht berücksichtigten Lücken im Zusammenhang mit Faktoren psychischer Gesundheit hin. Die geplante Reform bringt in ihrer aktuellen Fassung keine Verbesserung für schwer psychisch erkrankte Menschen. 

„Da, wo schwerst psychisch Erkrankte behandelt werden, muss eine leitliniengerechte Behandlung sichergestellt sein. Davon sind wir in deutschen Psychiatrien weit entfernt“, kritisiert Susanne Berwanger, Vizepräsidentin des BDP, und fordert, Psychotherapeut*innen mit Fachkunde in der Stellenplanung gemäß Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie endlich in ausreichendem Umfang zu berücksichtigen. Trotz der absoluten Dringlichkeit wurde dieser Bereich vom Bundesgesundheitsministerium nicht berücksichtigt.

Über die Verfügbarkeit von ausreichenden ambulanten Behandlungsmöglichkeiten hinaus, braucht es eine Vernetzung zwischen den verschiedenen Versorgungsbereichen. Für diese integrative Gesundheitsversorgung müssen Strukturen in der Regelversorgung geschaffen und etabliert werden. Es braucht dringend sektorenübergreifende Strukturen zwischen voll-, teilstationärer, tagesklinischer oder ambulanter häuslicher Behandlung.

Schwere und chronische körperliche Erkrankungen sind mit hohen psychischen Belastungen verbunden. Bei solchen somatischen Erkrankungen sind leitlinienorientierte klinisch-psychologische Maßnahmen besonders hilfreich. Klinische Psychologie und fachpsychologische Expertise sind daher nach Auffassung des BDP bei schweren somatischen Erkrankungen zu verankern. Auch hier fehlt noch eine ausreichende gesetzliche Regelung entsprechender Qualitätskriterien.

Psychisch kranke und schwer somatisch erkrankte Menschen brauchen eine adäquate psychologische und psychotherapeutische Versorgung. Der Verband ruft die Regierung dazu auf, die dazu notwendigen gesetzlichen Regelungen im Krankenhausverbesserungsversorgungsgesetz (KHVVG) zu berücksichtigen.

Ihre Ansprechpartnerin:
Bettina Genée
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Fon: +49176 58868222
Mail: presse@bdp-verband.de

Hier geht es zur Stellungnahme.

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Pressemitteilung
Psychologie und Gesundheit
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