Europäischer Raum für Gesundheitsdaten (EHDS)
Europäischer Raum für Gesundheitsdaten (EHDS)

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Positionen des BDP zum EDHS

BDP wendet sich mit Änderungsvorschlägen zum EHDS an Politikerinnen und Politiker in Europa

Vertraulichkeit intimer persönlicher Daten ist eine wesentliche Basis für psychologische Dienstleistungen und heilkundliche Behandlungen psychischer Erkrankungen. Der Berufsverband der Deutschen Psychologinnen und Psychologen (BDP) hat große Bedenken hinsichtlich einer breiten Nutzung von Daten zur psychischen Gesundheit in Europa, da die Datensouveränität (z.B. Löschungsrechte) der Bürgerinnen und Bürger nicht gesichert wird.

Anschließend an die Übermittlung des Positionspapiers des BDP zum EHDS (Europäischen Raum für Gesundheitsdaten) an die damit befassten europäischen Politiker kam eine Einladung zum Gespräch bzw. zur Übermittlung von Änderungsvorschlägen.
 
Die vom BDP und seiner Sektion VPP erarbeiteten Änderungsvorschläge wurden an die Berichterstatter im europäischen Parlament übermittelt. Zu dem im Positionspapier angesprochenen Sonderweg Psychotherapiedaten wurden weitere Überlegungen angestellt. In den Downloads finden Sie Vorschläge des BDP zur Veränderung des Verordnungstextes zum EHDS.

Im April folgte dann ein, vom BDP mitgezeichneter, gemeinsamer Brief der im Thema aktiven Organisationen an alle europäischen Parlamentarier. 
 
Zentrales Anliegen des BDP ist es, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Kontrolle und den Schutz ihrer Daten zu erhalten. Bürgerinnen und Bürger sollten in Europa nicht nur das Recht haben, ihre Daten großflächig zu nutzen, sondern auch bestimmen zu können, welche Daten von ihnen vertraulich bleiben und nicht automatisch, sondern nur mit Zustimmung zur Einsicht für Dritte und zu verschiedenen Forschungszwecken frei gegeben werden. Bürgerinnen und Bürger in Europa sollten auch das Recht behalten, über die Kontrolle ihrer Daten im gesamten Lebenszyklus selbst zu bestimmen. Die Souveränität über die sensiblen Gesundheitsdaten ist nur über eine Opt-In-Zustimmung gewährleistet. Sofern die Speicherung besonders schutzwürdiger Daten nicht durch Opt-In-Zustimmung gezielt ausgeschlossen werden kann, empfehlen wir alternativ ein „persönliches Schließfach“. 
Daten im "Schließfach" sind vor Zugriffen und Weiterverwendung prinzipiell geschützt - ihre Verwendung muss von Betroffenen explizit freigegeben werden. Wenn sie z.B. in einer europäischen Gesundheitsakte („EHR“) nur noch für die Primärnutzung beschränkbar sind, müssen die Daten dort in ein Schließfach verschoben werden können.
 
Mindestens für Behandlungsdaten zu psychischen Erkrankungen müssen diese beiden Möglichkeiten (Opt-In oder Schließfach) als „Sonderweg für Daten über Psychische Erkrankungen“ gesichert sein. Daten im "Schließfach" sind vor Zugriffen und Weiterverwendung prinzipiell geschützt - ihre Verwendung muss von Betroffenen explizit freigegeben werden. Für die EHR ist geplant, dass die Patientinnen und Patienten bei der Primärnutzung Beschränkungen vornehmen können. Erstaunlicherweise gibt es dieses Beschränkungsrecht für die Sekundärnutzung aber nicht. Mindestens für Behandlungsdaten zu psychischen Erkrankungen müssen deshalb diese beiden Möglichkeiten (Opt-In oder Schließfach) als „Sonderweg für Behandlungsdaten zu Psychischen Erkrankungen“ gesichert sein.
 
Mitglieder, die Positionspapiere an ihre europäischen Abgeordneten im Wahlkreis richten möchten oder auf anderem Wege den Erhalt des Vertrauensschutzes unterstützen wollen, können die BDP-Materialien nutzen und sich mit Fragen und Hinweisen sehr gern auch an die Referate Fachpolitik und Rechtsberatung wenden.

Verwandte Beiträge

Brief an das BMG: Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung sichern!

Pressemitteilung

Gemeinsamer Brief der Psychotherapeutenschaft an Prof. Lauterbach:

"Der psychotherapeutische Nachwuchs braucht die Sicherheit, dass er die ambulante und stationäre Weiterbildung unter verlässlichen Rahmenbedingungen antreten kann!" In einem gemeinsamen Brief fordern die Psychologie-Studierenden, die Psychotherapeut*innen in Ausbildung, die Bundespsychotherapeutenkammer, die Landespsychotherapeutenkammern und die Psychotherapeutenverbände Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach auf, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung in den anstehenden Versorgungsgesetzen aufzugreifen und zu verbessern.

 
"Eine angemessene Bezahlung des psychotherapeutischen Nachwuchses war ein zentrales Ziel bei der Einführung der psychotherapeutischen Weiterbildung. Jedoch hat es der Gesetzgeber verpasst, mit der Reform der Psychotherapeutenausbildung auch die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung ausreichend zu regeln", erklären die Unterzeichner*innen des Briefes.

 
Psychotherapeut*innen haben während der Weiterbildung Anspruch auf ein angemessenes Gehalt, das ihrer Qualifikation mit einem Masterabschluss und einer Approbation gerecht wird:

  • Die Einnahmen der Weiterbildungs-Praxen und Weiterbildungsambulanzen aus den vergüteten Versorgungsleistungen decken die Kosten der Weiterbildung und eines angemessenen Gehaltes nicht. 
  • In der Übergangszeit, in der die bisherige psychotherapeutische Ausbildung ausläuft und parallel die psychotherapeutische Weiterbildung begonnen hat, fehlen in den Kliniken Personalstellen für Weiterbildungsteilnehmer*innen.

Um diese Problematik zu lösen, sind gesetzliche Änderungen notwendig. Der Handlungsbedarf ist dringend. Seit Herbst 2022 gibt es erste Absolvent*innen der neuen Studiengänge und mit ihnen die ersten neuapprobierten Psychotherapeut*innen. Bis zum Frühjahr 2024 werden circa 1.000 Absol-vent*innen des neuen Studiums erwartet. Ihre Zahl wird bis 2025 jährlich auf mindestens 2.500 steigen.


Die folgenden Organisationen haben den gemeinsamen Brief unterzeichnet:

  • Arbeitsgemeinschaft Ausbildungsinstitute für wissenschaftlich begründete Psychotherapieausbildung (AVP), Katharina Ise
  • Arbeitsgemeinschaft für Verhaltensmodifikation e.V. (AVM), Rainer Knappe, 1. Vorsitzender
  • Berufsverband der Approbierten Gruppenpsychotherapeuten (BAG), Beate Cohrs, Vorsitzende
  • Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP), Thordis Bethlehem, Präsidentin
  • Bundesarbeitsgemeinschaft der Verbände staatlich anerkannter Ausbildungsstätten für Psychologische Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (BAG), Georg Schäfer, für den geschäftsführenden Verband (DGPT) der BAG 
  • Bundeskonferenz der Psychotherapeut*innen in Ausbildung (BuKo PiA), Elodie Singer, Puya Sattarzadeh, Dr. Paul Kaiser, Sprecher*innen
  • Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Dr. Dietrich Munz, Präsident
  • Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp), Ariadne Sartorius,  Mitglied im bvvp-Bundesvorstand
  • Bundesverband für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie e.V. (bkj), Dr. Inés Brock-Harder, Vorsitzende
  • Deutsche Fachgesellschaft für Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie/Psychodynamische Therapie e.V. (DFT), David Roth, Präsident
  • Deutsche Gesellschaft für Analytische Psychologie e.V. (DGAP), Birgit Jänchen-van der Hoofd, Vorsitzende
  • Deutsche Gesellschaft für Gruppenanalyse und Gruppenpsychotherapie (D3G), Harald Küster, Vorsitzender 
  • Deutsche Gesellschaft für Individualpsychologie e.V. (DGIP), Dr. Hanna Marx, 1. Vorsitzende
  • Deutsche Gesellschaft für Körperpsychotherapie e.V. (DKG), Dr. Manfred Thielen, Vorstand
  • Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT) e.V., Dr. Rupert Martin, Vorsitzender
  • Deutsche Gesellschaft für Psychologie e.V. (DGPs), Prof. Dr. Stefan Schulz-Hardt, Präsident
  • Deutsche Gesellschaft für Psychologische Schmerztherapie und -forschung e.V. (DGPSF), Prof. Dr. Dipl.-Psych. Christiane Hermann, Präsidentin
  • Deutsche Gesellschaft für Suchtpsychologie e.V. (dgsps), Michael Müller-Mohnssen, Vorstands-mitglied
  • Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e. V. (DGSF), Prof. Dr. Matthias Ochs, Vorsitzender
  • Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie e.V. (DGVT), Monika Bormann, Dominik Derer, Mar-tin Wierzyk, geschäftsführender Vorstand
  • Deutsche Psychoanalytische Gesellschaft e.V. (DPG), Klaus Grabska, Vorsitzender
  • Deutsche Psychoanalytische Vereinigung e.V. (DPV), Lisa Werthmann-Resch, Vorsitzende
  • Deutsche Psychologische Gesellschaft für Gesprächspsychotherapie e. V (DPGG), Dr. Dorothee Wienand-Kranz, 1.Vorsitzende
  • Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung e.V. (DPtV), Gebhard Hentschel, Bundesvorsitzender
  • Deutscher Dachverband Gestalttherapie für approbierte Psychotherapeuten e.V. (DDGAP), Dr. Otto Glanzer, 2. Vorsitzender
  • Deutscher Fachverband für Psychodrama e.V. (DFP), Annette Bruhn, Vertreterin des DFP im GK II
  • Deutscher Fachverband für Verhaltenstherapie e.V. (DVT), Dr. Jürgen Tripp, 1. Vorsitzender
  • Ethikverein e.V. – Ethik in der Psychotherapie, Dr. Jürgen Thorwart, stellvertretender Vorsitzender
  • Fachgruppe Klinische Psychologie und Psychotherapie der Deutschen Gesellschaft für Klinische Psychologie e.V., Prof. Dr. Tania Lincoln, Sprecherin
  • Fakultätentag Psychologie, Prof. Dr. Conny H. Antoni, Vorsitzender
  • Gesellschaft für Neuropsychologie e.V. (GNP), Sabine Unverhau, 1. Vorsitzende
  • Gesellschaft für Personzentrierte Psychotherapie und Beratung e.V. (GwG), Till Schultze-Gebhardt, 1. Vorsitzender
  • Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie Verhaltenstherapie e.V. (KJPVT), Prof. Dr. Tina In-Albon, Vorsitzende
  • Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg, Martin Klett, Vizepräsident
  • Landespsychotherapeutenkammer Reinland-Pfalz, Sabine Maur, Präsidentin
  • Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer, Dr. Gregor Peikert, Präsident
  • Psychologie Fachschaften Konferenz (PsyFaKo e.V.), Felix Kiunke, Koordinator der AG Psychotherapie-Reform
  • Psychotherapeutenkammer Bayern, Dr. Nikolaus Melcop, Präsident 
  • Psychotherapeutenkammer Berlin, Eva-Maria Schweitzer-Köhn, Präsidentin
  • Psychotherapeutenkammer Bremen, Amelie Thobaben, Präsidentin
  • Psychotherapeutenkammer des Saarlandes, Irmgard Jochum, Präsidentin
  • Psychotherapeutenkammer Hamburg, Heike Peper, Präsidentin
  • Psychotherapeutenkammer Hessen, Dr. Heike Winter, Präsidentin 
  • Psychotherapeutenkammer Niedersachsen, Roman Rudyk, Präsident 
  • Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen, Gerd Höhner, Präsident
  • Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein, Dr. Clemens Veltrup, Präsident
  • Systemische Gesellschaft (SG), Sascha Kuhlmann, 1. Vorsitzender
  • Universitäre Aus- und Weiterbildung für Psychotherapie (unith e.V.), Prof. Dr. Rudolf Stark, Vorsitzender
  • Verband für Integrative Verhaltenstherapie (VIVT), Janine Mantey, Vorsitzende
  • Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im BDP e.V. (VPP), Susanne Berwanger, Vorsitzende
  • Verbund für Systemische Psychotherapie e.V. (VfSP), Prof. Dr. Björn Enno Hermans
  • Vereinigung analytischer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten e.V. (VAKJP), Bettina Meisel, Vorsitzende

Kontakt
Dipl.-Psych. Susanne Berwanger, Vizepräsidentin des BDP, Vorsitzende der Sektion VPP
Dipl.-Psych. Dr. Johanna Thünker, VPP 

presse@bdp-verband.de

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Kategorien:
Pressemitteilung
SK VPP
Schlagworte:
Finanzierung der Weiterbildung
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