Europäischer Raum für Gesundheitsdaten (EHDS)
Europäischer Raum für Gesundheitsdaten (EHDS)

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Positionen des BDP zum EDHS

BDP wendet sich mit Änderungsvorschlägen zum EHDS an Politikerinnen und Politiker in Europa

Vertraulichkeit intimer persönlicher Daten ist eine wesentliche Basis für psychologische Dienstleistungen und heilkundliche Behandlungen psychischer Erkrankungen. Der Berufsverband der Deutschen Psychologinnen und Psychologen (BDP) hat große Bedenken hinsichtlich einer breiten Nutzung von Daten zur psychischen Gesundheit in Europa, da die Datensouveränität (z.B. Löschungsrechte) der Bürgerinnen und Bürger nicht gesichert wird.

Anschließend an die Übermittlung des Positionspapiers des BDP zum EHDS (Europäischen Raum für Gesundheitsdaten) an die damit befassten europäischen Politiker kam eine Einladung zum Gespräch bzw. zur Übermittlung von Änderungsvorschlägen.
 
Die vom BDP und seiner Sektion VPP erarbeiteten Änderungsvorschläge wurden an die Berichterstatter im europäischen Parlament übermittelt. Zu dem im Positionspapier angesprochenen Sonderweg Psychotherapiedaten wurden weitere Überlegungen angestellt. In den Downloads finden Sie Vorschläge des BDP zur Veränderung des Verordnungstextes zum EHDS.

Im April folgte dann ein, vom BDP mitgezeichneter, gemeinsamer Brief der im Thema aktiven Organisationen an alle europäischen Parlamentarier. 
 
Zentrales Anliegen des BDP ist es, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Kontrolle und den Schutz ihrer Daten zu erhalten. Bürgerinnen und Bürger sollten in Europa nicht nur das Recht haben, ihre Daten großflächig zu nutzen, sondern auch bestimmen zu können, welche Daten von ihnen vertraulich bleiben und nicht automatisch, sondern nur mit Zustimmung zur Einsicht für Dritte und zu verschiedenen Forschungszwecken frei gegeben werden. Bürgerinnen und Bürger in Europa sollten auch das Recht behalten, über die Kontrolle ihrer Daten im gesamten Lebenszyklus selbst zu bestimmen. Die Souveränität über die sensiblen Gesundheitsdaten ist nur über eine Opt-In-Zustimmung gewährleistet. Sofern die Speicherung besonders schutzwürdiger Daten nicht durch Opt-In-Zustimmung gezielt ausgeschlossen werden kann, empfehlen wir alternativ ein „persönliches Schließfach“. 
Daten im "Schließfach" sind vor Zugriffen und Weiterverwendung prinzipiell geschützt - ihre Verwendung muss von Betroffenen explizit freigegeben werden. Wenn sie z.B. in einer europäischen Gesundheitsakte („EHR“) nur noch für die Primärnutzung beschränkbar sind, müssen die Daten dort in ein Schließfach verschoben werden können.
 
Mindestens für Behandlungsdaten zu psychischen Erkrankungen müssen diese beiden Möglichkeiten (Opt-In oder Schließfach) als „Sonderweg für Daten über Psychische Erkrankungen“ gesichert sein. Daten im "Schließfach" sind vor Zugriffen und Weiterverwendung prinzipiell geschützt - ihre Verwendung muss von Betroffenen explizit freigegeben werden. Für die EHR ist geplant, dass die Patientinnen und Patienten bei der Primärnutzung Beschränkungen vornehmen können. Erstaunlicherweise gibt es dieses Beschränkungsrecht für die Sekundärnutzung aber nicht. Mindestens für Behandlungsdaten zu psychischen Erkrankungen müssen deshalb diese beiden Möglichkeiten (Opt-In oder Schließfach) als „Sonderweg für Behandlungsdaten zu Psychischen Erkrankungen“ gesichert sein.
 
Mitglieder, die Positionspapiere an ihre europäischen Abgeordneten im Wahlkreis richten möchten oder auf anderem Wege den Erhalt des Vertrauensschutzes unterstützen wollen, können die BDP-Materialien nutzen und sich mit Fragen und Hinweisen sehr gern auch an die Referate Fachpolitik und Rechtsberatung wenden.

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BDP fordert: Psychotherapeutische Versorgung wirklich verbessern!

Lange angekündigtes Versorgungsgesetz bleibt deutlich hinter seinen Möglichkeiten zurück

Pressemitteilung

Berlin, 02.04.2024: Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) sowie seine Fachsektion Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP) begrüßt den Arbeitsentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) als richtigen und wichtigen Schritt. Der Gesetzesentwurf, mit dem diverse Bereiche der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung in Deutschland geregelt werden sollen, bleibt jedoch deutlich hinter den umfangreichen im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen zur Verbesserung der Situation psychisch erkrankter Menschen zurück. 

Die Länge der Wartezeiten auf einen Therapieplatz ist regional sehr unterschiedlich. Der Verband begrüßt das Vorhaben der Einführung einer eigenen Bedarfsplanungsgruppe für Leis-tungserbringer*innen für die Behandlung von Kinder- und Jugendlichen im Entwurfstext. Hier können Parameter wie die Entfernung zwischen Wohnort und Praxis berücksichtigt und dem Bedarf an zusätzlichen Niederlassungsmöglichkeiten Rechnung getragen werden. In einem weiteren Schritt braucht es auch Lösungen bei der Versorgung von erwachsenen Patient*innen in ländlichen und strukturschwachen Regionen. „Vielerorts finden Patient*Innen keinen Therapieplatz. Im Ruhrgebiet betragen die Wartezeiten beispielsweise bis zu zwei Jahren. Die Bedarfsplanung muss sich deshalb am realen Bedarf der Betroffenen orientieren – für Patient*innen aller Altersgruppen“, fordert VPP-Regionalgruppen-Vorsitzende in NRW, Dr. Johanna Thünker.

Und: „Da wo Schwerstkranke behandelt werden, muss eine leitliniengerechte Behandlung sichergestellt sein. Davon sind wir in deutschen Psychiatrien weit entfernt“, kritisiert Susanne Berwanger, Vizepräsidentin des BDP und fordert, Psychotherapeut*innen mit Fachkunde endlich in der Stellenplanung gemäß Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie in ausreichendem Umfang zu berücksichtigen. Trotz der absoluten Dringlichkeit wurde dieser Bereich vom Bundesgesundheitsministerium noch nicht berücksichtigt.

Die Versorgung von psychisch erkrankten Menschen bedarf insgesamt einer deutlichen Verbesserung, bei der die ohnehin knappen Ressourcen sinnvoll und effizient einsetzt werden. Über die Verfügbarkeit von ausreichenden ambulanten Behandlungsmöglichkeiten hinaus, braucht es dafür eine Vernetzung zwischen den verschiedenen Versorgungsbereichen. Hierfür müssen Strukturen in der Regelversorgung geschaffen und etabliert werden.

Aktuell besteht zwar noch kein Fachkräftemangel im Bereich der Psychotherapie, kurzfristige Versorgungsengpässe könnten allein durch das Schaffen von Kassensitzen bzw. Stellen in Kliniken geschaffen werden. Mittelfristig besteht jedoch die Notwendigkeit, die Versorgung durch einen gut qualifizierten Nachwuchs sicherzustellen. Dies ist allerdings in Gefahr, denn mit dem Psychotherapie-Ausbildungsreformgesetz wurde 2019 zwar die psychotherapeutische Aus- und Weiterbildung neu geregelt, jedoch dabei die Finanzierung der Weiterbildung vergessen! 

Es ist noch ein weiter Weg, um die Versorgung von psychisch erkrankten Menschen zu verbessern und langfristig zu sichern. Der BDP und seine Sektion VPP fordern deshalb in Richtung Ampel-Koalition den Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag nun Taten folgen zu lassen und das GVSG in diesem Sinne nachzubessern.

Ihre Ansprechpartnerin:
Bettina Genée
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Fon: +49176 58868222
Mail: presse@bdp-verband.de
 

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