Europäischer Raum für Gesundheitsdaten (EHDS)
Europäischer Raum für Gesundheitsdaten (EHDS)

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Positionen des BDP zum EDHS

BDP wendet sich mit Änderungsvorschlägen zum EHDS an Politikerinnen und Politiker in Europa

Vertraulichkeit intimer persönlicher Daten ist eine wesentliche Basis für psychologische Dienstleistungen und heilkundliche Behandlungen psychischer Erkrankungen. Der Berufsverband der Deutschen Psychologinnen und Psychologen (BDP) hat große Bedenken hinsichtlich einer breiten Nutzung von Daten zur psychischen Gesundheit in Europa, da die Datensouveränität (z.B. Löschungsrechte) der Bürgerinnen und Bürger nicht gesichert wird.

Anschließend an die Übermittlung des Positionspapiers des BDP zum EHDS (Europäischen Raum für Gesundheitsdaten) an die damit befassten europäischen Politiker kam eine Einladung zum Gespräch bzw. zur Übermittlung von Änderungsvorschlägen.
 
Die vom BDP und seiner Sektion VPP erarbeiteten Änderungsvorschläge wurden an die Berichterstatter im europäischen Parlament übermittelt. Zu dem im Positionspapier angesprochenen Sonderweg Psychotherapiedaten wurden weitere Überlegungen angestellt. In den Downloads finden Sie Vorschläge des BDP zur Veränderung des Verordnungstextes zum EHDS.

Im April folgte dann ein, vom BDP mitgezeichneter, gemeinsamer Brief der im Thema aktiven Organisationen an alle europäischen Parlamentarier. 
 
Zentrales Anliegen des BDP ist es, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Kontrolle und den Schutz ihrer Daten zu erhalten. Bürgerinnen und Bürger sollten in Europa nicht nur das Recht haben, ihre Daten großflächig zu nutzen, sondern auch bestimmen zu können, welche Daten von ihnen vertraulich bleiben und nicht automatisch, sondern nur mit Zustimmung zur Einsicht für Dritte und zu verschiedenen Forschungszwecken frei gegeben werden. Bürgerinnen und Bürger in Europa sollten auch das Recht behalten, über die Kontrolle ihrer Daten im gesamten Lebenszyklus selbst zu bestimmen. Die Souveränität über die sensiblen Gesundheitsdaten ist nur über eine Opt-In-Zustimmung gewährleistet. Sofern die Speicherung besonders schutzwürdiger Daten nicht durch Opt-In-Zustimmung gezielt ausgeschlossen werden kann, empfehlen wir alternativ ein „persönliches Schließfach“. 
Daten im "Schließfach" sind vor Zugriffen und Weiterverwendung prinzipiell geschützt - ihre Verwendung muss von Betroffenen explizit freigegeben werden. Wenn sie z.B. in einer europäischen Gesundheitsakte („EHR“) nur noch für die Primärnutzung beschränkbar sind, müssen die Daten dort in ein Schließfach verschoben werden können.
 
Mindestens für Behandlungsdaten zu psychischen Erkrankungen müssen diese beiden Möglichkeiten (Opt-In oder Schließfach) als „Sonderweg für Daten über Psychische Erkrankungen“ gesichert sein. Daten im "Schließfach" sind vor Zugriffen und Weiterverwendung prinzipiell geschützt - ihre Verwendung muss von Betroffenen explizit freigegeben werden. Für die EHR ist geplant, dass die Patientinnen und Patienten bei der Primärnutzung Beschränkungen vornehmen können. Erstaunlicherweise gibt es dieses Beschränkungsrecht für die Sekundärnutzung aber nicht. Mindestens für Behandlungsdaten zu psychischen Erkrankungen müssen deshalb diese beiden Möglichkeiten (Opt-In oder Schließfach) als „Sonderweg für Behandlungsdaten zu Psychischen Erkrankungen“ gesichert sein.
 
Mitglieder, die Positionspapiere an ihre europäischen Abgeordneten im Wahlkreis richten möchten oder auf anderem Wege den Erhalt des Vertrauensschutzes unterstützen wollen, können die BDP-Materialien nutzen und sich mit Fragen und Hinweisen sehr gern auch an die Referate Fachpolitik und Rechtsberatung wenden.

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Geplantes Versorgungsgesetz nimmt psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung nicht ernst

Kabinettsentwurf zum GVSG verhindert Sicherstellung der Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung

Pressemitteilung

Berlin, 27. Mai 2024: Im Kabinettsbeschluss zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) wird endlich der dringende gesetzgeberische Handlungsbedarf zur Sicherung des psychotherapeutischen Nachwuchses anerkannt – zumindest bezogen auf Weiterbildungsambulanzen. Allerdings sehen die geplanten Änderungen keine echte Verbesserung für die Ambulanzen vor und die psychotherapeutische Weiterbildung in Praxen und Kliniken findet überhaupt keine Berücksichtigung, kritisiert der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP). 

„Dass nur die Weichen für die Weiterbildungsambulanzen gestellt wurden, ist für den psychotherapeutischen Nachwuchs sowie für die Versorgung eine Katastrophe. Wir brauchen eine ausreichende Finanzierung von Weiterbildungsstellen in den Praxen – auch um die Versorgung in der Fläche zu verbessern – und ebenso in den Kliniken. Hier muss noch deutlich nachgebessert werden," kritisiert Johanna Thünker vom Vorstand der Sektion Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Therapeuten (VPP) im BDP.

Das GVSG sieht keine gesetzlichen Regelungen zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung in Praxen oder Kliniken vor. Die Weiterbildungsambulanzen sollen laut GVSG die Weiterbildung über die abrechenbaren Versorgungsleistungen der angestellte Psychotherapeut*innen in Weiterbildung refinanziert bekommen. Bei der Verhandlung der Ambulanzen mit den Krankenkassen über die Höhe der Vergütung für diese Versorgungsleistungen sollen notwendige Betriebskosten der Ambulanzen für die Durchführung der Weiterbildung aber ausdrücklich nicht berücksichtigt werden dürfen. Damit können in der ambulanten Weiterbildung keine angemessenen Gehälter bezahlt und zugleich die notwendigen Weiterbildungselemente wie Theorie, Selbsterfahrung und Supervision finanziert werden.

Als Teil eines breiten Bündnisses aus Studierenden, Psychotherapeutenkammern, Psychotherapeutenverbänden, staatlich anerkannte Ausbildungsstätten und weitere Interessengruppen engagiert sich der BDP für eine sichere und sinnvolle Finanzierung der Weiterbildung. Das Bündnis macht seit längerem mit vielen Aktionen darauf aufmerksam, dass die Finanzierung dringend gesichert werden musst. Zusammen mit der Bundespsychotherapeutenkammer wurde dem Gesundheitsministerium ein breit abgestimmter, in der Praxis umsetzbarer Vorschlag für eine gesetzliche Regelung unterbreitet (https://api.bptk.de/uploads/STN_B_Pt_K_Ref_E_GVSG_61954ea588.pdf).

Wird der Gesetzesentwurf nicht angepasst, fehlen die finanziellen Mittel, um in Praxen, Ambulanzen und Kliniken in Zukunft genügend Weiterbildungsstellen zu schaffen. Damit ist mittelfristig auch die psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung in Gefahr.

Ihre Ansprechpartnerin:
Bettina Genée
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Fon: +49176 58868222
Mail: presse@bdp-verband.de

Hinweis:
Weiterbildung in Warteschleife 
Sicherung der Finanzierung der Weiterbildung – jetzt!

Aufruf zur Teilnahme an Demo vor dem Bundestag 
am 6. Juni 2024 von 12:00 – 15:00 Uhr 
 

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Kategorien:
Pressemitteilung
Psychologie und Gesundheit
Schlagworte:
Finanzierung der Weiterbildung
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